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Bei kleinen Gesellschaften gibt es ja faktisch gar keinen "Markt", weil niemand eine Minderheitsbeteiligung an einer kleinen GmbH oder KG kaufen wird. Auch Zustimmungserfordernisse (Vinkulierungen) kann man als Wertminderungsgrund angeben. Dann sollte es beim deutschen Finanzamt im Ergebnis keine Probleme geben. Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube. Werbungskosten: Bei verbilligter Vermietung Miethöhe prüfen. Mehr erfahren Video laden YouTube immer entsperren Zum Autor: Neben der Qualifikation als Rechtsanwalt besitzt Bernhard Schmeilzl den Master of Laws der englischen University of Leicester mit Schwerpunkt Europäisches Wirtschaftsrecht (EU Commercial Law) und berät mit seiner eigenen Wirtschaftskanzlei Unternehmen bei der Vertragsgestaltung, in Deutschland wie im anglo-amerikanischen Raum. Kontakt unter +49 941 7853053
Das heißt: Der Mietvertrag und die Durchführung des Vertrags müssen dem entsprechen, was üblicherweise auch mit Fremden vereinbart werden würde. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Vertrag steuerlich nicht anerkannt wird und der Werbungskostenabzug verloren geht. Daher sollten zum Beispiel Mieten und Nebenkosten von den Angehörigen auch immer pünktlich bezahlt werden. dpa
08. 11. 2010 | Vermietung und Verpachtung In den letzten beiden Ausgaben wurde erläutert, wie Sie mit einer verbilligten Vermietung an Angehörige Steuern sparen können. Voraussetzung der steuerlichen Anerkennung von Vermietungsverlusten ist unter anderem das Vorliegen einer sogenannten Einkunftserzielungsabsicht. Verkauf statt Schenkung – VOEGELE Rechtsanwälte. Beträgt die Miete weniger als 75 Prozent, aber mindestens 56 Prozent der ortsüblichen Marktmiete, wird das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht mit einer Prognoserechnung überprüft. Näheres hierzu vermittelt dieser letzte Teil des Beitrags. Die Überschussprognose Nur wenn eine Ertragsprognose bei der verbilligten Vermietung zu dem Ergebnis führt, dass über den Prognosezeitraum von in der Regel 30 Jahren ein Totalüberschuss erzielbar ist, sind die Vermietungsaufwendungen als Werbungskosten voll abzugsfähig. Ist voraussichtlich kein Totalüberschuss zu erzielen, werden die Werbungskosten im Verhältnis der vereinbarten Miete zur Marktmiete gekürzt. Der Bundesfinanzhof (BFH) betont, dass die negative Ertragsprognose nicht als "Liebhaberei" gewertet wird und deshalb nicht dazu führt, dass die gesamten Werbungskosten nicht absetzbar und die Mieteinnahmen nicht steuerpflichtig wären.