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Sicherheits- und Gesundheitskoordination am Bau Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ist Bestandteil der geltenden Baustellenverordnung. Denn schließlich soll auf der Baustelle niemand zu Schaden kommen oder in seiner Gesundheit beeinträchtigt werden. Vor Einrichtung der Baustelle wird ein komplexer Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt. Sicherheits- und Gesundheitskoordination | RS Ingenieure. In diesem Plan sind zu erwartende Gefährdungen erfasst und durchzuführende Maßnahmen zur Gefahrenverhütung aufgeführt, gegliedert nach Gewerken, ebenso wie alle notwendigen Sicherheitseinrichtungen. Wir beschäftigen bei RS Ingenieure speziell ausgebildete und qualifizierte Bauleiter, die auf Ihrer Baustelle die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination professionell und verantwortungsbewusst übernehmen.
Baustellen sind im Vergleich zu anderen Branchen und Wirtschaftszweigen weitaus gefährlicher für die dort beschäftigten Arbeitskräfte. Sie sind einem besonders hohen Gesundheits- und Unfallrisiko ausgesetzt und unterliegen zu Recht strengen Sicherheitsvorschriften. Deshalb gehört zur Planung eines Bauvorhabens unabdingbar auch die Einrichtung der Baustelle nach gesundheitlichen und sicherheitstechnischen Kriterien. Die entsprechenden Regelungen sind in der Baustellenverordnung (BaustellV) festgelegt, die wiederum auf einer europäischen Richtlinie basiert. Sicherheits- und Gesundheitskoordination | Ingenieurbüro Völker. Verantwortlich für die Koordinierung der Sicherheitsmaßnahmen ist grundsätzlich der Bauherr. Er kann diese aber auch zu einem wesentlichen Teil auf Dritte übertragen. Post & Hansen ist Ihr Partner in allen Fragen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) Wir beraten Sie über die notwendigen sicherheitstechnischen Einrichtungen in der Vor-, Entwurfs- und Werkplanung und erarbeiten einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGeKo-Plan).
Arbeitssicherheit & Arbeitsschutz Wir sind Systemleister im Bereich des Arbeitsschutzes und der Sicherheitstechnik und bieten im Rahmen unserer Betreuungsleistung individuell auf unsere Kunden zugeschnittene Servicepakete an. Sicherheits- und Gesundheitskoordination – SIGEKO Die Baustellenverordnung schreibt für private und öffentliche Bauvorhaben vor, dass ein Bauherr für ein Bauobjekt mit bestimmten Voraussetzungen einen Sicherheitskoordinator zu bestellen hat. SiGeko. Feuerbeschau & Brandschutz Die Verordnung über die Feuerbeschau (FBV – Bayern) verpflichtet die Gemeinden, regelmäßig Feuerbeschauen in Sonderbauten (nach Art. 2 Abs. 4 Satz 2 der Bayerische Bauordnung) durchzuführen – einer unserer langjährigen Schwerpunkte! Gefährdungsbeurteilung Psychischer Belastungen Pflicht des Arbeitgebers ist es, regelmäßig die Gefährdung der Beschäftigten durch die Arbeitssituation und ihrer Auswirkung auf die psychische Gesundheit zu überprüfen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz! ).
occusafety steht für occupational safety, betriebliche Sicherheit. Wir bieten die sicherheitstechnische Betreuung von Betrieben. Unsere Kunden sind Firmen, welche sich ernsthaft für die Gesundheit und den Arbeitsschutz Ihrer Beschäftigten einsetzen. Aus dem Grund liefern wir keine Produkte von der Stange, sondern analysieren jeden Betrieb eingehend und bieten spezifische Lösungen. Arbeitssicherheit ist keine zusätzliche Aufgabe, es ist Teil des gesamten Geschäftsprozesses: Dadurch halten wir den Betrieb nicht auf, sondern entwickeln ihn weiter, damit Aufgaben leichter und sicherer von der Hand gehen. Dabei liegt der Fokus nicht stur auf der Unfallverhütung: Im Zuge der demographischen Entwicklung und Fachkräftemangel liegen die Themen Mitarbeiterzufriedenheit, Motivation, Gesunderhaltung, psychische Belastungen, Ergonomie und Eingliederung sehr nahe am Aufgabenfeld der Sicherheitsfachkraft.
Anschließend kümmern wir uns fristgerecht um die Vorankündigung der Baumaßnahme bei der zuständigen Behörde für Arbeitsschutz. Danach erfolgt durch uns die Koordination der Maßnahmen nach den allgemeinen Grundsätzen in § 4 ArbSchG sowie die Klärung der sicherheitsrelevanten Belange zwischen allen am Bau beteiligten Partnern. Wir führen regelmäßige Sicherheitsbegehungen durch und kontrollieren laufend die Einhaltung des SiGeKo-Plans, um Mängel zu vermeiden bzw. zu beseitigen. Sollten solche Mängel auftreten, werden diese von uns nicht nur protokolliert. Wir sorgen auch dafür, dass sie schnellstens und vollständig aufgehoben werden, um stets ein sicheres Arbeiten zu ermöglichen. Darüber hinaus erstatten wir Ihnen in vorher festgelegten Zeitintervallen Bericht über die Sicherheitssituation auf Ihrer Baustelle. Die Erfüllung aller SiGeKo-Vorschriften ist ein sehr komplexes Thema, das auf keinen Fall vernachlässigt werden darf – sowohl zum Schutz aller Arbeitnehmer als auch in Ihrem Interesse als Bauherr.
Arbeitsschutz auf der Baustelle Auf Baustellen lauern viele Gefahren für die Gesundheit. Durch die gewöhnlichen Arbeiten entstehen z. B. Stäube durch Sägen und Bohren, Lärmbelastungen durch Baumaschinen oder Gefahren durch am Kran schwebende Bauteile. Gleichzeitig müssen z. durch Absperrungen auch außenstehende Personen vor Risiken geschützt werden. Im Rahmen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) untersuchst du Arbeitsbedingungen in gesundheitlicher Hinsicht, erstellst Gefährdungsbeurteilungen und planst notwendige Schutzmaßnahmen zur Gefährdungsminimierung während der Bauphase. Dazu gehören allgemeine Elemente wie z. das Erstellen eines baustellenbezogenen Gesundheitsschutzplans oder das korrekte Absperren einer Baustelle sowie die Vorschrift persönlicher Schutzmaßnahmen wie z. das Tragen eines Staubschutzes bei Schleifarbeiten. Bei wiederholten Verstößen gegen den Arbeitsschutz obliegt dir die Möglichkeit, in den Bauablauf einzugreifen. Dabei triffst du Entscheidungen auf Grundlage geltender branchenspezifischer Arbeits- und Gesundheitsschutzverordnungen.