Kleine Sektflaschen Hochzeit
Dies regelt zumeist der Vertrag. Sie können dort gern nachlesen und eine Nachfrage stellen. Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Michael Wübbe Bewertung des Fragestellers 12. 2021 | 11:14 Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen? Küchenkauf bei POCO mit 1.000 Euro Zwangsanzahlung. Wie verständlich war der Anwalt? Wie ausführlich war die Arbeit? Wie freundlich war der Anwalt? Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter? Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Michael Wübbe » Ähnliche Themen 20 € 25 € 50 € 40 € 45 €
| 12. 08. 2021 10:47 | Preis: 48, 00 € | Kaufrecht Beantwortet von in unter 1 Stunde Zusammenfassung: Rücktritt vom Küchenkauf und Einbehalten der Anzahlung Ich habe gestern im Möbelhaus POCO einen Kaufvertrag für eine Küche abgeschlossen und mußte 1. 000 Euro anzahlen. Lieferig soll im November 2021 sein. Kaufvertrag küche privat anzahlung in usa. Wie kann ich aus dem Kaufvertrag zurücktreten ohne meine Anzahlung zu verlieren?? MfG Gerald Sommer Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen Sehr geehrter Fragesteller, Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten: Soweit Ihnen ein Widerrufsrecht gebilligt wurde, können Sie den Vertrag widerrufen. Ansonsten müssen Sie vom Vertrag zurücktreten oder soweit die Küche gebaut werden soll, der Vertrag kündigen. Die Anzahlung kann, je nach Inhalt des Vertrags, teilweise wegen Aufwendungen beim Verkäufer, einbehalten werden. In Gänze wird dies nicht möglich sein, da der Einbehalt dem Grunde und der Höhe nach bewiesen werden muss.
| 09. 04. 2012 15:40 | Preis: ***, 00 € | Kaufrecht Ich habe einen Kaufvertrag für eine Küche unterzeichnet, der vorsieht, daß eine Anzahlung in Höhe von 50% in 1-2 Wochen gezahlt wird. Die Küche wird jedoch erst Mitte Juli geliefert. Bisher ging ich davon aus, daß diese Anzahlungen aufgrund der Maßanfertigung normal seien. Anzahlung bei Küchenkauf - Kaufrecht - frag-einen-anwalt.de. Nun bin ich im Internet auf Warnungen der Verbraucherzentralen gestoßen, die sagen, daß man keine Anzahlung leisten soll und muß, auch dann nicht, wenn der Vertrag bereits unterschrieben sei und die entsprechenden AGBs dies vorsehen. Die Frage ist nun, was würde passieren, wenn ich mich weigere? Der Anbieter (große kette schon seit Jahren auf dem Deutschen Markt, vermutlich geringes Insolvenz-Risiko, aber man steckt ja nie drin) sieht wohl auch noch die Möglichkeit vor, 90% gegen Bankbürgschaft anzuzahlen. Da wäre man dann Insolvenzmäßig auf der sicheren Seite. Daran stört mich aber folgendes: 1. Ich müßte jetzt 90% anzahlen. 2. Was ist, wenn beim Aufbau etwas nicht hinhaut oder Teile fehlen.
Insofern sollten Sie auf Erteilung der Bankbürgschaft bestehen. Mit freundlichen Grüßen Marion Deinzer Rechtsanwältin Bewertung des Fragestellers 08. 05. 2012 | 20:12 Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen? Wie verständlich war der Anwalt? Wie ausführlich war die Arbeit? Wie freundlich war der Anwalt? Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter? Ähnliche Themen 30 € 45 € 25 € 35 € 20 €