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Dies ist oftmals der Fall bei einer Rechtsschutzversicherung, in der der Arbeitsrechtsschutz lediglich ein kleiner Bestandteil ist. Die Beiträge werden dann in der Steuererklärung entsprechend auf Werbungskosten und Sonderausgaben aufgeteilt. Du musst dir hierzu von deiner Versicherung bescheinigen lassen, welcher Anteil vom Versicherungsbeitrag auf berufliche Risiken fällt und welcher auf private.
Von den 276 Euro werden jedoch die 170 Euro abgezogen, die Ihr Arbeitgeber insgesamt zuschießt. Steuerlich wirken sich also lediglich 106 Euro aus. Wenn Sie übrigens einen hohen Selbstbehalt bei Ihrer Krankenversicherung vereinbaren, um die Beiträge gering zu halten, ist das steuerlich eher von Nachteil: Ihr Beitrag sinkt und damit auch der steuerlich absetzbare Anteil – dagegen steigt der Anteil, den Sie selbst tragen müssen, und der wirkt sich steuerlich nicht aus. Denn Krankheitskosten müssen als zumutbare Belastung bis zu einem Eigenbetrag selbst getragen werden, der – je nach Einkommen und Familienstand – bis zu sieben Prozent des Einkommens ausmachen kann. Besser wirken sich die Kosten für sogenannte Beitragsentlastungstarife für Privatversicherte aus: Diese Tarife sehen vor, dass Sie heute einen Zuschlag zahlen – der wandert in einen Topf und sorgt im Alter dafür, dass Ihre Beiträge für die Krankenversicherung geringer werden. Die Kosten für solche Beitragsentlastungstarife sind in dem Maße steuerlich absetzbar, wie sie auf eine spätere Entlastung der Basisabsicherung entfallen – den steuerlich absetzbaren Anteil bescheinigen die privaten Krankenversicherungen.
Selbstständige können darüber hinaus die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung von der Steuer absetzen. Höchstgrenzen beachten Versicherungsbeiträge lassen sich nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen von der Steuer absetzen. Kosten, die die Höchstgrenzen übersteigen, können nicht abgesetzt werden. Folgende Höchstgrenzen gelten: 1. 900 Euro für Angestellte, Beamte und Rentner 2. 800 Euro für Selbstständige und Freiberufler Häufig übersteigen die Beitragszahlungen für Kranken- und Pflegeversicherung bereits die Höchstgrenzen, sodass du dann keine weiteren Versicherungen von der Steuer absetzen kannst. Ausnahmen gibt es bei den gezahlten Beiträgen für deine Altersvorsorge. Grenzen bei Altersvorsorgeaufwendungen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Rürup-Rente lassen sich als Single in deiner Steuerklärung für 2020 bis zu einer Maximalgrenze von 22. 541 Euro (2021: 23. 724 Euro) absetzen. Riester-Beiträge werden mit bis zu 2. 100 Euro berücksichtigt. Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge werden unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze bis zu einer Höhe von 8 Prozent berücksichtigt oder sind vollständig steuerfrei.