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Und es wird am Tag 1-2 mal geraucht und in der Woche ca. 3-4 mal für 5-10 Minuten in normaler lautstärke telefoniert. Der Nachbar möchte nun wohl auch direkt rechtliche Schritte einleiten. Meiner Meinung nach, gibt es keine Grundlage für rechtliche Schritte und gelegentliches Telefonieren auf der Terrasse ist auch keine Ruhestörung oder sonst etwas. Alles findet über den Tag verteilt statt und niemals nach 22 Uhr. Telefoniert wird spätestens mal um 20 Uhr. Nachbar telefoniert laut im garten von. Ich wüsste nun gerne wie das grob rechtlich aussieht und was es sonst so für Erfahrungen zu diesem Thema gibt. Mit freundlichen Grüßen Asrael69 Anzeige #2 Zitat Dieser fordert meinen Partner auf, das Rauchen und Telefonieren auf unserer kleinen Terrasse strikt zu unterlassen. Dem würde ich widersprechen. Der Vermieter kann weder das Rauchen, noch das Telefonieren untersagen. Zum Thema Rauchen im Balkon/Garten findet man mittlerweile tausende Beiträge/Urteile im Internet. Einfach mal googeln. Der Nachbar möchte nun wohl auch direkt rechtliche Schritte einleiten.
Aber sprechen Sie dazu doch einmal mit Ihrem Vermieter; vielleicht findet sich noch eine Lösung. Mehr Tipps folgen hier am kommenden Sonnabend. "Nachbarlärm können Sie am ehesten bekämpfen, wenn er die Nachtruhe stört. " Peter Ohm, VDGN-Präsident ( tr)
Vielmehr ist gegenseitige Toleranz gefordert, auch wenn es bisweilen schwerfällt. Dies gilt umso mehr, als auch laute Gespräche vorübergehender Natur sind und sich so manches Problem von selbst erledigt. Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?
Außerdem habe ich mit denen das Problem, dass die auf dem Balkon extrem viel rauchen. Mein leicht versetzt darüber liegendes Schlafzimmerfenster kann ich gar nicht mehr aufmachen, wenn ich nicht abends in einem verqualmten Raum schlafen will. Mir wird davon richtig übel. Kann man da auch nichts machen? Doch. Nachbar telefoniert laut im garten 2. Wenn eine Emission aus dieser Wohnung und von jenem Balkon Sie so sehr beeinträchtigt, wie Sie sagen, dann haben Sie einen Unterlassungsanspruch - besonders wenn diese Beeinträchtigung sich sogar gesundheitlich stark auswirkt. Da habe ich wirklich schon das Gefühl, dass ich darunter leide. Aber da haben Sie jetzt gerade etwas gesagt, was in diesen Fragen entscheidend ist: Nur "ein Gefühl" zu haben, dass etwas die Gesundheit beeinträchtigt, wird keinem Richter ausreichen. Sie müssen das nachweisen. Und den vollen Aschenbecher lassen die tagelang auf dem Balkon stehen, das stinkt mir bis hier. Ob in die Umgebung abziehenden Gerüche ein Stockwerk darüber in so konzentrierter Form ankommen, dass dies abgestellt werden müsste, scheint mir auch nicht ganz sicher.
Ich wohne hier. Sind Sie von der Stasi? Haben Sie etwa mitgehört? Dann schließen Sie doch die Fenster. " Als dies abgelehnt und nochmals freundlich, aber bestimmend, darum gebeten wird, doch bitte nicht so laut mit dem Handy zu telefonieren oder an anderer Stelle, kriegt man im noch lauteren Ton als vorher zu hören: "DDR-Schlampe. Provokationen durch Nachbarn Nachbarschaftsrecht. Verziehen Sie sich in Ihre Wohnung. " Und sie telefoniert fleißig weiter. Man bekommt Verstärkung. Der Mitbewohner erscheint auf dem Balkon, hört sich das Gezeter zuerst an. Sodann bittet man zu zweit die freiheitsliebende Smartphone-Telefoniererin darum, die Beleidigungen zu unterlassen. Doch diese wird noch aggressiver und vergreift sich mehrmals im Ton – läuft aber schon mal ein paar Schritte weiter – ihr Telefonat dabei nicht aus den Augen verlierend. Nun musste die genervte Nachbarin etwas deutlicher werden: "Wenn Sie nicht unverzüglich die Beleidigungen unterlassen und leiser werden, rufe ich die Polizei. " Im ersten Augenblick unbeeindruckt von der Ankündigung, bewegt sich die telefonierende "Dame" dann doch Richtung Eingang des Nachbarhauses, als sie wohl bemerkte, dass man es ernst meint.
In dem Sinne: Heute ist ein neuer Tag. Auf gute Nachbarschaft, liebe Mindener. Bleiben Sie gesonnen.