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Genehmigungspflicht für Rückschnitt oder Fällen prüfen Zu beachten ist allerdings, dass der Rückschnitt (oder das Fällen) von Bäumen in der Regel eine behördliche Genehmigung voraussetzt. Dieses Erfordernis gilt unabhängig von den Ansprüchen des Eigentümers nach den §§ 1004, 910 BGB. Aus diesem Grund ergeht eine gerichtliche Entscheidung stets "unter dem Vorbehalt der Erteilung einer behördlichen Genehmigung bzw. der Bestätigung der Genehmigungsfreiheit durch die zuständige Behörde". Brandenburgisches OLG, Urteil v. 17. 8. 2015, 5 U 109/13, NZM 2015 S. 798 Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Deutsches Anwalt Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
07. 2019 - 1 A 10172/19 Anlegen; Anliegergrundstück; anpflanzen; Anpflanzungen; außerorts; Beseitigung;... OLG Hamm, 09. 10. 2017 - 5 U 146/16 Ortsübliche Einfriedung OLG Karlsruhe, 15. 03. 2019 - 12 U 77/18 Rückschnitt von herüberhängenden Zweigen - Schadensersatzanspruch Nachbarn KG, 13. 2005 - 24 W 115/04 Wohnungseigentumsanlage: Selbsthilferecht benachbarter... OVG Sachsen, 27. 2021 - 1 B 388/21 Öffentlich-rechtliche Streitigkeit; hoheitliche Maßnahme; Verwaltungsakt;... OLG München, 11. 05. 2016 - 20 U 4831/15 Kein Schadensersatzanspruch des Nachbarn für Beschädigung eines Baumes auf dem... OLG Karlsruhe, 15. 2020 - 12 U 113/19 Nachbarrechtliche Ansprüche in Bezug auf Bepflanzung im Grenzbereich OLG Karlsruhe, 27. 2014 - 12 U 168/13 Nachbarrecht in Baden-Württemberg: Wesentliche Beeinträchtigung durch vom... BGH, 20. 09. 2019 - V ZR 218/18 Kein Anspruch auf Beseitigung von Birken auf dem Nachbargrundstück bei Einhaltung... LG Essen, 01. 2017 - 13 S 71/17 Mieter ist kein Zustandsstörer/ Herüberhängende Zweige sind nach §§ 910, 1004 BGB... VG Berlin, 03.
Hiervon ist das Gericht im Entscheidungsfall aufgrund eines Sachverständigengutachtens ausgegangen. Unerhebliche Beeinträchtigung bei Zweigüberwuchs Hinsichtlich des Überwuchses von Zweigen enthält das NRG keine Vorschriften; insoweit gilt § 910 BGB. Im Rahmen dieser Vorschrift genügt jede Beeinträchtung; allerdings sind auch hier unerhebliche Beeinträchtigungen nicht zu berücksichtigen. Erhebliche Beeinträchtigung In Betracht kommt insbesondere eine durch den Überwuchs verursachte Beschattung des Grundstücks oder eine Beeinträchtigung durch abfallende Nadeln. Beides hat das Gericht aufgrund der tatsächlichen Umstände verneint. OLG Karlsruhe, Urteil v. 27. 5. 2014, 12 U 168/13, GE 2015 S. 253 Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Deutsches Anwalt Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
2014 - 24 K 366. 13 Anspruch des Nachbarn auf Erteilung einer öffentlich-rechtlichen Fällgenehmigung;... BGH, 12. 2021 - V ZR 115/20 Nachbarstreit über grenzüberschreitende Wärmedämmung OLG Dresden, 06. 2016 - 9 U 1687/14 AG Hamburg, 13. 2019 - 410d C 215/18 AG Freiburg, 23. 2014 - 6 C 1056/12 Anspruch auf Beseitigung von überhängenden Ästen, §§ 910, 1004 BGB VG Braunschweig, 18. 2014 - 6 A 242/13 Überhang von Pflanzen auf Straße ist keine Sondernutzung OLG Saarbrücken, 22. 2017 - 2 U 7/16 Statthaftigkeit der Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs im Rahmen eines... BGH, 22. 2019 - V ZR 136/18 Verjährung des Anspruchs des Grundstückseigentümers auf Zurückschneiden... VG Ansbach, 29. 2017 - AN 9 K 16. 01056 Anspruch des Anliegers auf Beseitigung von in einem Grünstreifen gepflanzten... BGH, 27. 01. 2017 - V ZR 120/16 Obligatorische Streitschlichtung für Nachbarrechtsstreitigkeiten im Saarland BGH, 07. 2021 - V ZR 299/19 Auswirkungen von § 9a Abs. 2 WEG auf die Prozessführungsbefugnis eines... OLG Brandenburg, 08.