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3. Versuch nicht bestanden DeryaOe Beiträge: 13 Registriert: Sa 13. Jul 2019, 15:31 Hallo, ich studiere Italienisch im Hauptfach und Portugiesisch im Nebenfach und habe eben von meinem Dozenten die Nachricht bekommen, dass ich den Drittversuch in meinem Hauptfach Italienisch endgültig nicht bestanden habe. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt? Darf ich mein Nebenfach ins Hauptfach,, umwandeln" und ein neues Nebenfach wählen? Wenn ja, bis wann dürfte ich es und was muss ich alles dafür tun? Könnte man die erreichte Punkte im Hauptfach auch anrechnen lassen? Ich weiß, dass die Bewerbungsfrist für das höhere Fachsemester schon abgelaufen ist. Würde es daher Sinn machen als Studienanfängerin im HF Portugiesisch und im NF Allgemeine Sprachwissenschaften zu bewerben, da die Frist bis zum 20. 8 noch läuft? Nach der Bewerbung dürfte ich ja die erreichten Leistungen im NF ja auch anrechnen lassen, wenn ich das Fach als Hauptfach weiterstudieren dürfte. Am besten wäre es natürlich, wenn ich die Möglichkeit bekomme eine mündliche Ergänzungsprüfung zu machen, damit die ganzen Studienleistungen im Hauptfach nicht umsonst waren.
Ähnliches gilt für eine mangelhafte Bachelor-Arbeit. Warum bist Du in Deiner Bachelorarbeit durchgefallen? Lag es am Inhalt? Lag es an der nicht eingehaltenen Deadline? Meistens hast Du einen zweiten Versuch. Besprich das mit Deinem Betreuer und lies Dir die Prüfungsordnung durch. Du hast auch die Möglichkeit, in die Klausureinsicht zu gehen, um Deine Note nachzuvollziehen. Im schlimmsten Fall kannst Du auch versuchen, Deine Note anzufechten. Kontaktiere das Prüfungsamt und wähle als letztes Mittel den Rechtsbeistand. Und merke: Eine nicht bestandene Klausur ist kein Weltuntergang. Es gibt in den meisten Fällen die Möglichkeit, sie zu wiederholen. Auch im Worst Case, also wenn Du die Uni ohne Abschluss verlassen musst, geht es für Dich weiter. Die Erfahrung aus dem Studium und das Erlernte kann Dir keiner nehmen. Sei selbstbewusst und konzentriere Dich auf Deine Stärken – dann klappt es auch im Berufsleben, egal ob mit oder ohne Uni-Abschluss!
Somit ist es also z. B. nicht möglich, Ihnen eine Liste der Studiengänge zu nennen, die Sie an der Uni Hamburg nicht mehr studieren können. Was möglich ist, ist, zu prüfen, ob Sie einen bestimmten Studiengang der Uni Hamburg - z. Portugiesisch - noch studieren können oder nicht. Um dies zu prüfen, sind zusätzliche Informationen über die Inhalte der von Ihnen endgültig nicht bestandenen Prüfung erforderlich.
Endgültiges Nichtbestehen einer Modulprüfung Rechtsgrundlage: § 11 PVO () Wann ist eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden? Eine Modulprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn Sie eine für das Bestehen des Moduls erforderliche Prüfung auch in der letzten Wiederholung nicht bestehen. Welche Folgen hat das endgültige Nichtbestehen einer Modulprüfung? Mit einer endgültig nicht bestandenen Modulprüfung in einem Pflichtmodul ist zwangsläufig auch die Bachelor- oder Masterprüfung des (Teil-)Studiengangs endgültig nicht bestanden. (Erläuterung: Ein Zwei-Fächer-Studiengang besteht aus zwei Teilstudiengängen = Fächern) Achtung: Das endgültige Nichtbestehen einer Modulprüfung in einem Wahl pflichtmodul führt dagegen nicht zwangsläufig zum endgültigen Nichtbestehen der Bachelor- oder Masterprüfung im entsprechenden (Teil-)Studiengang. Diese ist erst dann endgültig nicht bestanden, wenn alle zugelassenen Wahlmöglichkeiten endgültig nicht bestanden wurden. Dies gilt entsprechend auch für endgültig nicht bestandene Wahlpflichtmodule des Profils Fachergänzung, des Profils Lehramt und des Profils Handelslehrer.
Für Hausarbeiten gilt: Checke auch hier die Prüfungsordnung. Manchmal genügt eine Überarbeitung, manchmal bekommst Du ein ganz neues Thema gestellt. Im schlimmsten Fall musst Du die Veranstaltung im nächsten Semester erneut besuchen. Bei einer Prüfung durchgefallen – Finde den Fehler und arbeite daran Nach der anfänglichen Enttäuschung über eine nicht bestandene Klausur solltest Du Dir Gedanken machen, warum es nicht geklappt hat und wie es beim nächsten Mal besser läuft: Hattest Du einen schlechten Tag? Warst Du nicht gut genug vorbereitet? Passen Deine Lernmethode und Dein Zeitmanagement zu Dir? Leidest Du womöglich unter Prüfungsangst? Prüfungsangst – Monster in Deinem Kopf Aufregung vor einer Prüfung ist normal und wichtig, denn sie hilft, Dich auf das Wesentliche zu fokussieren und gut vorzubereiten. Schränkt Dich Deine Angst jedoch merklich ein, dann verhindert sie, dass Du Dich konzentrieren kannst. Kommen Symptome wie Schweißausbrüche oder Schlafstörungen hinzu, solltest Du Dir Hilfe suchen.
Muss die Prüfung im Folgesemester bei der/dem gleichen Dozierenden und/oder zum gleichen Lehrveranstaltungsinhalt abgelegt werden? Dies ist nicht zwingend erforderlich, setzt allerdings voraus, dass Ihnen auf dem zuvor nicht bestandenen Modulbaustein alternative Lehrveranstaltungen bei anderen Dozierenden angeboten werden. Bei weiteren Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an die/den zuständige/n Prüfungsmanager/in. Wenn ich ein Seminar regelmäßig besucht habe und von der Prüfung (Referat und/oder Hausarbeit) zurücktrete, darf bzw. muss ich dann im Folgesemester das abgesprochene Thema bearbeiten? Dies ist nicht möglich. Wenn Sie von einer Prüfung zurücktreten, können Sie entweder mit der/dem Dozierenden für das Folgesemester ein neues Thema sowie einen neuen Abgabetermin vereinbaren oder eine neue Lehrveranstaltung inklusive Prüfung besuchen. Darf eine nicht oder nicht erfolgreich absolvierte Prüfung ohne erneuten Veranstaltungsbesuch wiederholt werden? Dies ist in Absprache mit der/dem jeweiligen Dozierenden grundsätzlich möglich.
Ich freue mich auf eine Antwort! Duc Tien von Campus-Center - Hauke Winkler » Di 1. Sep 2020, 11:49 Hallo Duc Tien! Ein Wechsel des Hauptfachs setzt immer eine Bewerbung in den neuen Studiengang voraus. Sofern Sie Rechtswissenschaft studieren wollen, empfehle ich Ihnen, sich ins erste Fachsemester zu bewerben und sich nach der Immatrikulation Ihre bereits im Nebenfach erbrachten Leistungen anrechnen zu lassen. Die Bewerbungsfrist für das kommende Wintersemester ist seit dem 20. 8. 2020 abgelaufen. Somit können Sie sich nicht mehr in das reguläre Auswahlverfahren bewerben. Es gibt aber für dieses Wintersemester noch zwei Verfahren, die Ihnen ermöglichen könnten, noch einen Studienplatz zu bekommen: Das Losverfahren innerhalb des DoSV. Die Vergabe von Restplätzen innerhalb des lokalen Vergabeverfahrens. Falls Sie daran teilnehmen wollen, rate ich Ihnen, die oben verlinkten Seiten regelmäßig zu kontrollieren, da bei beiden Verfahren unklar ist, ob sie überhaupt stattfinden werden und wenn ja welche Studiengänge in diesen Verfahren verfügbar sein werden.