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Insbesondere solche Webseiten-Besitzer wurden abgemahnt, auf deren Websites Screenshots von Google-Maps-Karten eingefügt sind. Google Maps ist ein Vorzeigeprojekt der Ajax-Technologie und damit vom Web 2. 0, viele Anwender dürften von dem Problem also betroffen sein. Also habe ich mich eben deshalb mit diesem Thema beschäftigt denn das Zikula Location Modul macht ja genau das. Screenshots von Google Maps sind VERBOTEN!!!! Abmahnung google maps maps. Screenshots von Google Maps dürfen keinesfalls in die eigene Website eingebaut werden. Wer das macht, verstößt gegen die Urbeberrechte an dem Karten- und Bildermaterial. Denn die verwendeten Bilder und Karten gehören keinesfalls Google selbst, sondern anderen Firmen. Google hat lediglich eine Nutzungserlaubnis (Lizenz) von dem Eigentümer der Bilder bzw. der Karten erhalten. Wer also einen Screenshot von einer Google Maps-Darstellung macht und auf seiner Website einbaut, verletzt bestehende Bildrechte. Einbau der Google-Maps-API in die eigene Website Nach den obigen Ausführungen dürfte eigentlich klar sein, dass sowohl Privatanwender ohne kommerzielle Interessen als auch kommerzielle Anwender die Google Maps-API in ihre Webauftritte integrieren können, sofern das fertige Ergebnis jedem Internetnutzer ohne Zugangsbeschränkungen und kostenfrei zur Verfügung steht.
Wenn man eine populäre Webseite betreibt, hat man hin und wieder auch mal unangenehme Post auf dem Schreibtisch, das gehört zum Geschäft. Am Freitag flatterte mir eine Abmahnung ins Haus: Ich soll insgesamt rund 1. 700 Euro dafür bezahlen, dass ich in einem Artikel einen Screenshot aus Bing Maps verwendet habe. Absender der Abmahnung ist aber nicht Microsoft, und auch ansonsten ist der Fall ein wenig undurchsichtig. Google Maps: Rollt jetzt eine Abmahn-Welle an? - CHIP. Der Artikel, um den es geht, ist schon älter, er stammt vom November 2012. Damals hatte ich über ein großes Kartenupdate bei Bing Maps berichtet und die Bilder der Vogelperspektive mit der Satellitenaufnahme und einem Screenshot aus Google Maps verglichen, um die Unterschiede bei der Bildqualität aufzuzeigen. Das Bild, um welches es geht, ist das letzte in dem Artikel, es zeigt das Brandenburger Tor aus der Ansicht "Vogelperspektive" in Bing Maps. Die Firma BLOM aus Norwegen mit Niederlassung in Deutschland behauptet, die Rechte daran zu besitzen, und hat mich durch eine Berliner Anwaltskanzlei abmahnen lassen.
Man muss doch erst beweisen das ich das Geschrieben habe bevor, das vor Gericht geht? Ist diese Abmahnung rechtens? Kann ich die Abmahnung ignorieren? Danke schon mal im Vorraus ----------------- "" -- Editiert TheBarak am 15. 03. 2012 00:07 # 1 Antwort vom 15. Google Maps DSGVO-konform einsetzen?. 2012 | 01:42 Von Status: Weiser (17780 Beiträge, 7994x hilfreich) "Mir wird Vorgeworfen das ich unter verscheidenen Pseudonymen negative Bewertungen abgegeben haben soll bzw. eine Rufmordkampagne intiere(initiere). " "Daruafhin habe ich eine Abmahnung erhalten wo ich eine Unterlassungerklärung unterscheiben soll und mir mit Anwaltskosten und Schadensersatz gedroht wird. " Och wissen Sie, sonen Anwalt meint, Sie mit irgendwas mächtig zu beeindrucken, Unterlassungserklärung, klingt ja mächtig wichtig Wenn da nichts von zutrifft, sollten sie auch nicht reagieren. Und kein Bedarf besteht, irgendwas zu unterschreiben nach einer Bewertung.... # 2 Antwort vom 15. 2012 | 05:28 Von Status: Lehrling (1068 Beiträge, 462x hilfreich) Lehne dich einfach entspannt zurück und lasse die schreiben, was sie schreiben wollen.