Kleine Sektflaschen Hochzeit
Und das führt – zeitlich richtig durchgeführt – zu einem Verstoß gegen die Versteigerungsbedingungen und das wiederum zwingend zur Versagung jeglichen Gebotes. (siehe §83 Nr. 1 ZVG) In etwas abgewandelter Form ist dies übrigens auch in einer klassischen Zwangsversteigerung möglich, da man auch dort durch ein glückliches Händchen und der Zahlung eines Geldbetrages zur Änderung des geringsten Gebotes beitragen kann. Aber sofern Sie meine beiden Ratgeber heruntergeladen und gelesen haben, kennen Sie meine Meinung: am Ende regeln Sie die Sache zu 100%er Sicherheit mit Geld und sollten sich nicht wirklich auf derlei juristische Spielchen verlassen. Vollstreckungsversteigerung - Teilungsversteigerung. Die Teilungsversteigerung bietet bereits den besten Vorteil aller ZV-Verfahren: ein gewisser Anteil der Immobilie gehört bereits Ihnen. Und so können Sie im Grunde genommen jeden anderen im Gerichtssaal überbieten, da Sie das Geld – zum Teil – wieder zurück bekommen indem Sie sich durch das Gebot letztendlich ja selbst bezahlen …
Insbesondere weil dem Gericht bei der Teilungsversteigerung so viele Fehler unterlaufen können, sollten Sie sich nicht darauf ausruhen oder gar damit rechnen. Am Ende werden Sie dennoch Geld in die Hand nehmen müssen, um zu obsiegen. Das Recht auf Ihrer Seite ist gut, um benötigte Zeit zu gewinnen (je nach Strategie), aber nicht um darauf zu hoffen, dass die Immobilie nie versteigert werden wird.
Die Erlöse fallen gegenüber den Beträgen, die Sie im freihändigen Verkauf Ihrer Immobilie erwarten können, meist sehr bescheiden aus. Dies liegt mithin daran, dass die Verkehrswerte meist an der unteren Grenze des eigentlichen Wertes festgesetzt werden und Mietinteressenten im Versteigerungstermin darauf spekulieren, eine Immobilie möglichst günstig erwerben zu können. Angemessene Gebote dürfen Sie aller Wahrscheinlichkeit nach nicht erwarten. So verhindern Sie die Teilungsversteigerung wirklich Die Teilungsversteigerung hat ihre eigentliche Ursache meist darin, dass ein Miterbe aus irgendwelchen persönlichen oder sonstigen Gründen seine Zustimmung zum freihändigen Verkauf der Immobilie verweigert. Oft geht es nur darum, anderen Miterben keine Zugeständnisse zu machen oder irgendwelche Rachegelüste zu befriedigen. Teilungsversteigerung: Ziel, Voraussetzungen und Ablauf. Dieser Ansatz lässt sich lösen, wenn Sie oder der Miterbe ihren jeweiligen Erbanteil verkaufen. Als Miterbe haben Sie das Recht, Ihren Anteil am gesamten Nachlass jederzeit verkaufen zu können.
Der Ehegatte wird vielmehr versuchen, die Teilungsversteigerung der Immobilie durch einen sog. Drittwiderspruchsantrag zu verhindern. Das Ziel dieses Drittwiderspruchsantrages ist es, die Teilungsversteigerung durch das Gericht für unzulässig zu erklären. Das Vollstreckungsgericht prüft nämlich nicht von Amts wegen, ob güterrechtliche Beschränkungen die Versteigerung der gemeinsamen Immobilie verhindern. Für den antragstellenden Ehegatten können, sofern der Drittwiderspruchsantrag Erfolg hat, gleich mehrere Nachteile entstehen: Die Teilungsversteigerung der Immobilie wird für unzulässig erklärt. Die zwangsweise Verwertung der Immobilie führt nicht zum Ziel, die Immobilie kann nicht "versilbert" werden. Die Teilungsversteigerung – eine Übersicht für Betroffene - Zwangsversteigerungs-Ratgeber. Der den Versteigerungsantrag stellende Ehegatte hat zudem die Kosten zu tragen, die im Zusammenhang mit dem Drittwiderspruchsantrag stehen. Da sich der Streitwert (Wert zur Kostenberechnung) nach dem Immobilienwert richtet, kann das Unterliegen im Verfahren schnell mehrere tausend Euro kosten.
Zu diesen Quotenanteilen soll der gesamte Nachlass unter den Erben aufgeteilt werden. Kommt eine Immobilie ins Spiel ist diese Aufteilung nicht einfach. Der einfachste Weg ist natürlich die Immobilie zu verkaufen oder die Einigung darüber, dass ein Erbe das Wohneigentum erhält und zum Beispiel die übrigen Erben auszahlt. Oft sind die Konstellationen von Erbengemeinschaften allerdings so ungünstig, die Emotionen so groß, dass eine solche Einigung nicht zustande kommt. An dieser Stelle kann einer der Erben die Teilungsversteigerung beantragen. Hinweis: In welcher Situation Sie sich auch befinden, es sollte Ihnen bewusst sein, dass die Teilungsversteigerung immer das letzte Mittel ist, ein gemeinsames Vermögen aufzuteilen und dass eine Einigung – mag sie noch so schwer erscheinen – der beste Weg ist. Wie läuft eine Teilungsversteigerung ab? 1. Antrag stellen Dazu berechtigt sind im Scheidungsfall beide Partner und im Erbfall alle Miterben. Der Antrag erfolgt formlos schriftlich und beschreibt sowohl das Grundstück als auch das Gemeinschaftsverhältnis der Miteigentümer, ob zum Beispiel eine Erbengemeinschaft vorliegt.
Teilungsversteigerung Sie sind Miteigentümer eine Immobilie, z. B. als Erbe in einer Erbengemeinschaft, als Partner in einer Beziehung oder Ehe oder an einem gemeinsamen Investitionsobjekt? Sie würden gerne von den hohen Immobilienpreisen profitieren und Ihren Anteil zu Geld machen? Die anderen Eigentümer aber nicht? Es gibt eine Lösung! In der anwaltschaftlichen Praxis sind wir regelmäßig mit der Situation konfrontiert, dass sich Miteigentümer uneins über die Zukunft der gemeinsamen Immobilie sind. Das können Partner einer Beziehung oder Ehe sein, die sich trennen oder scheiden. Zunehmend sind es aber auch Miteigentümer in Erbengemeinschaften oder auch Miteigentümer die nach Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft gemeinsam Eigentümer einer Immobilie geblieben sind. Auch gemeinsame Investitionen in Immobilien stehen angesichts der aktuellen Entwicklung auf dem Immobilienmarkt oft vor der Frage nach der wirtschaftlicht sinnvollsten Zukunft für das gemeinsame Projekt. Sind Sie sich bereits sicher, dass sie Ihren Miteigentumsanteil verkaufen wollen und von dem zu erwartenden hohen Verkaufserlös profitieren wollen?
Eine Einigung kann in verschiedener Weise erfolgen, entweder indem man sich darauf verständigt, die Immobilie zu einem guten Kaufpreis an einen Dritten vor einem Notar zu veräußern oder indem einer der Beteiligten den anderen auszahlt und Alleineigentümer wird. Dauer des Verfahrens Die Dauer eines Teilungsversteigerungsverfahrens kann in der Regel nur schwer prognostiziert werden. Üblicherweise wird ein Teilungsversteigerungsverfahren, wenn es nicht zu wesentlichen Verzögerungen kommt, etwa 9 – 12 Monate dauern. Im Einzelfall kann man mit Verzögerungsmaßnahmen diese Dauer des Versteigerungsverfahrens aber deutlich strecken. Nur muss man sich im Vorfeld überlegen, ob und welche Vorteile man dadurch gewinnt, dass das Verfahren verzögert wird. Sinnvoller als eine Verzögerungsstrategie ist eine konstruktive Herangehensweise an das Teilungsversteigerungsverfahren in dem Bewusstsein, dass man zwar eine Verzögerung herbeiführen kann, jedoch in der Regel auf rechtlichem Wege die Teilungsversteigerung nicht vollständig abwenden kann.