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Mietvertrag Gilt ein Ja per SMS schon als Vertrag? Lesezeit: 1 Minute Frage: Ich habe per SMS für eine Wohnung zugesagt. Nun schickt der Vermieter zwei Verträge zur Unterzeichnung. Ich will aber unterdessen die Wohnung nicht mehr. War die SMS verbindlich? Der Abschluss eines Mietvertrags mittels SMS oder auch mündlich ist grundsätzlich möglich, sofern sich die Parteien über die massgeblichen Punkte einig sind. Frage: Ich habe per SMS für eine Wohnung zugesagt. War die SMS verbindlich? Nein. Wohnungszusage per Mail: Wie ist die Rechtslage bei einer Absage durch den Vermieter? (Recht, Wohnung, Mietrecht). Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine Partei eine Offerte mit allen wesentlichen Punkten unterbreitet und die andere Partei annimmt. Bei Mietverträgen gilt einerseits die Höhe des Mietzinses als wesentlich und anderseits das konkrete Mietobjekt. Der Abschluss eines Mietvertrags mittels SMS oder auch mündlich ist also grundsätzlich möglich, sofern sich die Parteien über diese beiden Punkte einig sind. Allerdings: In der Schweiz werden Mietverträge vorwiegend schriftlich abgeschlossen. Wenn Ihnen nun der Vermieter zwei Verträge zustellt, bedeutet das wohl, dass Sie – egal, ob ausdrücklich oder stillschweigend – übereingekommen sind, den Mietvertrag schriftlich zu besiegeln.
Danke -- Editiert von benw123 am 24. 02. 2017 13:44 # 5 Antwort vom 24. 2017 | 13:46 Wir haben die Daten der Hausverwaltung, aber die sitzen leider mit dieser Frau in einem Boot. Erst habt Ihr behauptet, die Maklerin sei krank und jetzt nicht mehr zu erreichen. Gerne würden wir die Wohnung in der Kunigundenstraße an Sie vermieten. Warum habt Ihr Euch nicht gleich in Richtung HV bewegt, der Maklerin per SMS eine gute Besserung gewünscht und den Mietvertrag in der Hausverwaltung abgeholt. Ob die HV nach 2, 5 Wochen noch an die Zusage gebunden ist, sehe ich etwas wacklig. # 6 Antwort vom 24. 2017 | 13:56 Welche Zusage? Das in der email war maximal eine Zusage, Verhandlungen aufzunehmen. Und was da so am Telefon besprochen wurde, ist eh nur schwierig zu beweisen. Zumal die Beteiligten da auch durchaus unterschiedliche Erinnerungen dran haben können. Mietvertrag per E-Mail – gültig oder nicht?. Dann geht die Wohnungssuche wohl wieder von Vorne los.. Besser is. Wobei es ja auch immernoch sein könnte, dass die Verantwortlichen wirklich krank sind und ihr irgendwann den Mietvertrag doch noch abschließen dürft.
Inhalt «Espresso»-Hörerin Natalia Schwarz hat eine mündliche Zusage für eine Wohnung. Sechs Tage wartete sie auf den Vertrag. Der Vertrag sei unterwegs, beruhigt die Verwaltung. Doch drei Tage später kommt eine Absage. Mündliche Zusagen seien nicht verbindlich, sagt der Vermieter. Doch: Stimmt das auch? «Espresso»-Hörerin Natalia Schwarz steht vielleicht schon bald auf der Strasse. Dabei hatte sie eine Zusage für eine Wohnung. Leider nur mündlich. Natalia Schwarz wartet sechs Tage auf den Vertrag. Dann ruft sie beim Vermieter an. «Man sagte mir, der Vertrag sei unterwegs», erzählt Natalia Schwarz. Doch statt des Vertrags bekommt die junge Frau drei Tage später eine Absage. Mündliche Zusagen sind verbindlich – meistens Natalia Schwarz ruft beim Vermieter an. Doch der meint, eine mündliche Zusage sei nicht bindend. Die junge Frau ist verzweifelt. Wohnungszusage per mail 1. Die Absage verursacht ihr nicht nur Stress, sondern auch zusätzliche Kosten. «Was kann ich tun? », möchte sie von «Espresso» wissen. Der Vermieter liegt falsch: Mündliche Zusagen sind verbindlich.
Hierzu gehört auch die Nachweisbarkeit. E-Mails gelten rechtlich als Erklärung unter Abwesenden i. § 130 BGB mit der Rechtsfolge, dass der Erklärungsinhalt der E-Mail erst bei Zugang wirksam wird. Doch was genau bedeutet "Zugang"? Eine E-Mail gilt im Geschäftsbetrieb als zugegangen, wenn sie unmittelbar nach ihrer Absendung in den Empfängerhorizont des Adressaten gelangt – dieser die E-Mail also abrufen kann. Bei Streitfällen ist dies problematisch, denn im Zweifel muss der Absender den Zugang nachweisen. Das AG Hamburg hat am 27. 04. 2018 ( Az. : 12 C 214/17) diesbezüglich entschieden: Die Vorlage eines Ausdrucks aus dem Postausgangssystem vom Server des E-Mail-Kontos des Absenders gilt als Anscheinsbeweis für den Zugang. Dem gegenüber steht ein Urteil des LAG Berlin-Brandenburg ( Az. : 15 Ta 2066/12), das den Ausdruck nicht als Zugangsbeweis zuließ. Mietrecht - Ist eine mündliche Zusage verbindlich? - Kassensturz Espresso - SRF. Wann genau eine E-Mail als zugegangen und damit als rechtlich bindend gilt, ist in der aktuellen Rechtsprechung umstritten. Mietvertrag: Kündigung per E-Mail Die Kündigung eines Mietvertrages per E-Mail ist sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter unzulässig.
Hallo, Nach erfolgter Wohnungsbesichtigung hat mich die zuständige Hausverwaltung angerufen und mir per Telefon die Zusage für die Wohnung erteilt. Daraufhin wurde mir eine weitere Bestätigung per Mail zugeschickt mit den Musterverträgen, welche schon meinen Namen und etwaige Daten enthielten. Ich sollte meinerseits eine Bestätigung, mit der Absicht das Mietverhältnis zu beginnen, übermitteln. Dies ist ebenfalls geschehen. Es fehlte nur noch die Vertragsunterzeichnung vor Ort. Nun, einige Tage später, bekomme ich eine Mail mit der Absage für die Wohnung. Grund: Die Vermieter haben einen anderen Nachmieter bestimmt. Frage: Wie sieht die Rechtsgrundlage aus? Was kann man einfordern? Wäre die Sachlage anders herum und ich hätte abgesagt, hätte die Hausverwaltung definitiv die Zahlung von min. einer Monatsmiete eingefordert. Wohnungszusage per mail in mail. 6 Antworten Du hättest evtl. Schadenersatzansprüche, wenn du wegen der dann nicht eingehaltenen Mietzusage Ausgaben gehabt hättest (z. B. Kauf einer neuen Einrichtung...
Wie gehe ich vor, wenn mein Vermieter mich über den Tisch ziehen will? Ich bin 2 Wochen in eine Wohnung gezogen, und gebe zu dass ich nicht viel über Mietverträge und das ganze weiß. Die Wohnung ist nicht renoviert. Der Vormieter hat 5 Jahre dort gewohnt, deswegen sind viele Gebrauchsspuren zu sehen (auf dem Boden, an den Türen, usw. ), was ja völlig normal ist. Die Wohnung wurde nur geweißelt, aber im Mietvertrag hat der Vermieter angekreuzt "Die Wohnung ist komplett renoviert". Ich wusste nicht bescheid und hab es so unterschrieben, weil ich dachte, das bezieht sich auf das Weißeln der Wohnung. Außerdem gehört die Küche, die mit in der Wohnung ist, dem Vermieter, und dieser hat im Mietvertrag ebenso angegeben, dass keine Küche vorhanden ist. Ich habe schon beim Mieterbund in meiner Stadt angerufen, und die haben mir mitgeteilt, dass alles nur mündlich und nicht schriftlich verfasst wird. Wohnungszusage per mail yahoo. Was kann ich da machen, um mir helfen zu lassen? Denn der Vermieter wird mir, wenn ich die Wohnung verlassen will, bestimmt aufreden, dass ich die komplette Wohnung renovieren soll.....