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Grunderwerbsteuer bei Verkauf eines Kommanditanteils nach Realteilung einer GmbH & Co. KG An einer GmbH & Co. KG sind eine Kommanditisten-GmbH und eine natürliche Person je zur Hälfte Kommanditisten der KG. Die KG hat als vermögensverwaltende Gesellschaft 10 Miteigentumsanteile (10 Eigentumswohnungen) in einem Gebäude und erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Es ist beabsichtigt, dass eine Realteilung der KG erfolgt, so dass jeder Gesellschafter je 5 Eigentumswohnungen erhält. Direkt nach der Realteilung (alternativ nach einem Ablauf von 5 Jahren) beabsichtigt sowohl die Kommanditisten-GmbH als auch die natürliche Person jeweils ihren Anteil zu 94, 9% an fremde Dritte (Privatleute) zu verkaufen. Besteht nach der Realteilung eine Sperrfrist, die abzuwarten wäre, um eine eventuelle Grunderwerbsteuer zu vermeiden? Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Eine besondere Gestaltung für den jeweiligen Unternehmenszweck des Betriebs (branchenspezifische Herrichtung und Ausgestaltung) ist nicht erforderlich; notwendig ist allein, dass ein Grundstück dieser Art für die betriebliche Tätigkeit genutzt wird und es ermöglicht, den Geschäftsbetrieb aufzunehmen und auszuüben ( BFH, Urteil v. 13. 7. 2006 - NWB FAAAC-16500). Die Einbeziehung des Veräußerungsgewinns in den Gewerbeertrag kann auch nicht deshalb verneint werden, weil die Klägerin mit der Veräußerung des Geschäftsbereichs "Antriebstechnik" ihre originär gewerbliche Tätigkeit aufgegeben hat und fortan nur noch vermögensverwaltend (Grundstücksvermietung) tätig geworden ist. Nach Veräußerung des Geschäftsbereichs Antriebstechnik und der Einstellung der originär gewerblichen Tätigkeit gilt die nunmehr ausschließlich vermögensverwaltende Tätigkeit der Klägerin infolge der gesetzlichen Fiktion des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG (gewerblich geprägte Personengesellschaft) als Gewerbebetrieb. Anmerkung: Der BFH weist auch darauf hin, dass der Übergang von der originär gewerblichen Tätigkeit zu einer vermögensverwaltenden Tätigkeit bei einem Einzelunternehmer und bei einer Personengesellschaft, die nicht unter den Anwendungsbereich des § 15 Abs. 2 EStG fällt, zur Beendigung der gewerblichen Tätigkeit führt.
Vertrag zwischen A (Adresse) – Verkäufer – und C – Käufer – über den Kauf und die Übertragung eines Kommanditanteils [1] Präambel Der Verkäufer ist als Kommanditist an der X-GmbH & Co. KG mit Sitz in …, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts … unter HRA … beteiligt. Gegenstand der X-GmbH & Co. KG ist … Der für die X-GmbH & Co. KG gültige Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom … liegt diesem Vertrag in Kopie als Anlage bei. Mit Beschluss vom … hat die Gesellschafterversammlung der X-GmbH & Co. KG einstimmig der nachfolgenden Übertragung des Kommanditanteils des Verkäufers auf den Käufer zugestimmt. [2] § 1 Vertragsgegenstand Der Verkäufer ist als Kommanditist mit einer Kommanditeinlage (Haftsumme) in Höhe von … EUR an der X-GmbH & Co. KG beteiligt (Kommanditanteil). Die Kommanditeinlage ist voll eingezahlt und durch Verluste und Entnahmen nicht gemindert. § 2 Verkauf, Abtretung (1) Der Verkäufer verkauft und überträgt hiermit im Wege der Sonderrechtsnachfolge [3] seinen in § 1 genannten Kommanditanteil mit schuldrechtlicher Wirkung zum … (Stichtag) [4] an den Käufer.
Insoweit kann also Entwarnung gegeben werden. Letztlich ist in umsatzsteuerlicher Sicht selbstverständlich noch § 15a UStG zu prüfen. Denn die Nutzungsänderung des Betriebsgrundstücks kann zu einer Vorsteuerberichtigung führen. Quelle: Ausgabe 09 / 2017 | Seite 331 | ID 44672423
Der Einzelhandel wurde als GmbH betrieben; auch das Online-Geschäft soll als GmbH fortgeführt werden. Das Betriebsgrundstück wurde von dem Einzelhändler an die GmbH verpachtet, sodass sich sowohl die Immobilie als auch die GmbH-Anteile aufgrund der Betriebsaufspaltung im Betriebsvermögen des Besitzunternehmens befinden. Neben dem Grundstück sind keine weiteren wesentlichen Betriebsgrundlagen vorhanden. Der Einzelhändler ist 60 Jahre alt. Er fragt seinen steuerlichen Berater, wie das Betriebsgrundstück möglichst steuergünstig aus dem Betriebsvermögen entnommen und damit auch die Betriebsaufspaltung beendet werden kann. Das Betriebsgrundstück und die GmbH-Beteiligung enthalten stille Reserven von jeweils rund 500. 000 EUR. Der Steuerpflichtige geht davon aus, dass die Immobilie weiter im Wert steigen wird. Die stillen Reserven der GmbH-Beteiligung möchte er nicht aufdecken. 2. Variante 1: Entnahme ohne weitere Gestaltung Zunächst ist zu prüfen, welche Auswirkungen sich ergeben, wenn der Steuerpflichtige die Vermietung an die GmbH beendet und das Grundstück ohne weitere Gestaltung ins Privatvermögen überführt bzw. überführen muss.