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Kündigungsschutz beachtenStreitet der Betriebsrat das Vorliegen von sachlichen Gründen für die dringende Erforderlichkeit der Maßnahme ab, muss der Arbeitgeber binnen einer Frist von drei Tagen beim Arbeitsgericht die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates und die Feststellung beantragen, dass die Maßnahme als vorläufige aus sachlichen Gründen erforderlich war. Zugleich muss der Arbeitgeber den betreffenden Mitarbeiter darüber aufklären, dass die Einstellung als vorläufige Maßnahme erfolgt und welche Konsequenzen sich daraus ergeben können. Denn wenn das Gericht den Antrag auf Zustimmungsersetzung rechtskräftig verweigert, darf der Arbeitgeber die Maßnahme nicht mehr aufrecht erhalten. Vorlage bewerbungsunterlagen betriebsrat fur. Er kann jedoch den betreffenden Mitarbeiter nicht einfach fristlos kündigen, sondern er muss das Kündigungsschutzgesetz beachten.
Der Begriff der "erforderlichen Bewerbungsunterlagen" ist im Laufe der Zeit von der Rechtsprechung bestimmt worden. Dazu muss jedes Detail jeder Bewerbung, auch der Bewerber, die nicht genommen worden bzw. in die engere Wahl gekommen sind, gegenüber dem Betriebsrat offengelegt werden. Dazu zählen insbesondere das Bewerbungsschreiben, ein Lichtbild, der Lebenslauf und die Zeugnisse. Weiterhin umfasst die Vorlagepflicht alle Unterlagen, die Einfluss auf die Personalentscheidung haben können. Dazu zählen auch solche Unterlagen, die von der Arbeitgeberin erst selbst erstellt worden sind ( BAG, Beschluss vom 17. 06. BAG aktuell: Was muss Arbeitgeber BR bei Neueinstellungen vorlegen? | AfA. 2008 – 1 ABR 20/07). Das können ausgefüllte Personalfragebögen, Ergebnisse von Einstellungstests oder Ergebnisse von Arbeitsproben sein. Schlussendlich muss die Arbeitgeberin dem Betriebsrat auch nachvollziehbar darlegen, warum sie sich für einen Bewerber entschieden hat. Dabei muss sie vergleichend darstellen, warum der ausgewählte Bewerber nach ihrer Einschätzung besser für die Stelle geeignet ist ( BAG, Beschluss vom 28.
Link zur Entscheidung BAG, Beschluss v. 14. 12. 2004, 1 ABR 55/03. – Vgl. zu den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats auch Gruppe 19 S. 253. Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Deutsches Anwalt Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Françoise Berton, französische Rechtsanwältin Alle Urheberrechte vorbehalten Bild: H_ko
Bewerbungsunterlagen Die Bewerbungsunterlagen müssen vollständig vorgelegt werden. Denn nur so kann dieser sich eine umfassende und abschließende Meinung über die Bewerber*innen und die zu erwartenden Auswirkungen der Einstellung bilden. Zu den Unterlagen die der Arbeitgeber dem Betriebsrat vorzulegen hat gehören nicht nur die von dem/den Bewerber*innen eingereichten Bewerbungsunterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse und Bewerbungsschreiben. Bewerbungsunterlagen | Betriebsrat Lexikon. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat auch die Unterlagen, die er alleine oder zusammen mit dem Bewerber erstellt hat ( BAG, Beschluss vom 17. 2008, 1 ABR 20/07) vorzulegen, wozu beispielhaft Personalfragebögen, schriftliche Auskünfte von dritter Seite sowie Ergebnisse von Tests und Einstellungsprüfungen ( BAG, Beschluss vom 14. 2004, 1 ABR 55/03) zählen. Überdies sind dem Betriebsrat Aufzeichnungen vorzulegen, die vom Arbeitgeber während eines Vorstellungsgesprächs angefertigt worden sind. Dies jedoch nur dann, wenn der Arbeitgeber die Notizen für seine Auswahlentscheidung benötigt.