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Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Einordnung eines Fahrzeuges als Pkw oder Lkw aufgrund einer komplexen Würdigung von Bauart und Einrichtung sowie der Herstellerkonzeption im Wesentlichen dem Tatrichter obliegt und deshalb einer revisionsrechtlichen Überprüfung nur eingeschränkt zugänglich ist. Gründe: I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) begehrt die Einstufung des ursprünglich im Kraftfahrzeugbrief als "PKW Kombi geschlossen" eingetragenen und von einem Vorbesitzer umgebauten Fahrzeuges als LKW, das der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) als PKW besteuert hat. Einspruch und Klage blieben erfolglos. Zoll verschickt jetzt neue Kfz-Steuerbescheide - Einspruch empfohlen – Nachrichten aus Leipzig - Leipziger Zeitung. Mit seiner Beschwerde begehrt der Kläger die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) und wegen Vorliegens eines vermeintlichen Verfahrensfehlers (§ 115 Abs. 3 FGO). II. Die Beschwerde hat keinen Erfolg, denn der Kläger hat keinen Grund dargelegt, der zur Zulassung der Revision führen könnte.
In Betracht kommen hier sog. Vans und insb. Pick-Up-Fahrzeuge. Im Ergebnis werden durch § 2 Abs. 2a Nr. 1 KraftStG in der bis 11. 2012 geltenden Fassung ganz bestimmte Fahrzeuge der (Nutz-) Fahrzeugklasse N1 als Pkw i. S. d. KraftStG qualifiziert. Nach § 2 Abs. 2a Nr. 2 KraftStG in der bis 11. 2012 geltenden Fassung bestimmte Mehrzweckfahrzeuge. In Betracht kommen solche Fahrzeuge, die über eine entsprechende Aufbauart AF nach Anhang II Abschn. C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG verfügen und nicht schon verkehrsrechtlich als Fahrzeuge der Klasse M1 (Pkw) eingestuft sind und bereits gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG als Pkw zu besteuern wären. Lkw als pkw besteuert einspruch in sechs berliner. Handelt es sich bei dem Mehrzweckfahrzeug jedoch verkehrsrechtlich um ein Fahrzeug der Klasse N (Lkw), greift die Vorschrift des § 2 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Satz 2 KraftStG in der bis 11. 2012 geltenden Fassung mit der Folge, dass auch solche Fahrzeuge als Pkw besteuert werden, wenn sie vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind, also die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs ist.
Allerdings werden auch leichte Nutzfahrzeuge insbesondere mit Doppelkabinen wie Pkw besteuert. Diese Änderungen werden nur aufgrund automationsgestützter Angaben der Straßenverkehrsbehörde und ohne nähere Prüfung umgesetzt. Einspruchsfrist beachten Wer davon betroffen ist, sollte Einspruch einlegen. Die Einspruchsfrist beträgt vier Wochen nach Erhalt des Bescheides. Das Einspruchsverfahren vor der Zollbehörde ist kostenfrei. Entscheidend ist, ob das Fahrzeug überwiegend der Personenbeförderung dient oder eben als Nutzfahrzeug eingesetzt wird. Abgrenzung Lkw von Pkw | Durch einen Umbau Kfz-Steuer sparen?. Nach dem Willen des Gesetzgebers kommt es hier insbesondere auf das Verhältnis von Ladefläche zum restlichen Fahrzeug an. Überwiegt die Ladefläche, ist davon auszugehen, dass das Fahrzeug auch steuerlich weiterhin als Nutzfahrzeug behandelt werden kann. Gegebenenfalls sollten dem Einspruch bereits Lichtbilder beigefügt werden, die dies dokumentieren. (bs/Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks) BM online 03|2019
Tausende Fahrzeughalter erhalten jetzt geänderte Kfz-Steuerbescheide – und zwar mit einer höheren Steuer! Betroffen sind vor allem kleine Nutzfahrzeuge, die zum Beispiel Bauhandwerker, Dienstleister oder Gartenbauunternehmer einsetzen. Der Bund der Steuerzahler rät, gegen die Steuerbescheide Einspruch einzulegen, wenn das Fahrzeug im Betrieb eingesetzt wird. Kritisch sehen wir vor allem die mangelhafte Kommunikation der Behörde, weil die Betroffenen über die Berichtigungsmöglichkeiten im Steuerbescheid nicht ausreichend informiert werden: In den geänderten Kfz-Steuerbescheiden wird nur knapp auf die Rechtsgrundlage und die Einspruchsmöglichkeit hingewiesen. Eine ausführliche Erläuterung, in welchen Fällen die günstigere Besteuerung weiterhin in Betracht kommt, erfolgt erst im Einspruchsverfahren – soweit der Betroffene diesen überhaupt einlegt. Kraftfahrzeugsteuer: Besteuerung von Nutzfahrzeugen | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe. Das ist nicht der Bürgerservice, den die Politik verspricht! Das steckt dahinter: Seit 2012 werden leichte Nutzfahrzeuge wie Pkws besteuert, wenn sie der Personenbeförderung dienen.