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home Rechnungswesen Konten Sonstige Forderungen Kontoname Kontenart Aktives Bestandskonto Erläuterung Wir haben Erträge noch nicht erhalten, die teilweise oder in voller Höhe dem laufenden Geschäftsjahr zugerechnet werden müssen. Erfassen wir diesen Ertrag nicht, wird unsere Gewinn - und Verlustrechnung für das laufende Geschäftsjahr verfälscht. Für diese Buchung nutzen wir das Konto "Sonstige Forderungen", der Ertrag das laufende Geschäftsjahr betreffend wird dort erfasst. Beispiele und Buchung 1. Die Zinsen für ein von uns gewährtes Darlehn sind lt. Vertrag für den Zeitraum November (laufendes Geschäftsjahr) bis Februar (neues Geschäftsjahr) nachträglich zu zahlen. Der Zinsanteil das laufende Geschäftsjahr betreffend wird gebucht: Sonstige Forderungen an Zinserträge Bezahlung der Zinsen im neuen Geschäftsjahr durch Banküberweisung wird gebucht: Bank an Sonstige Forderungen an Zinserträge Die sonstige Forderung besteht dann nicht mehr, auf dem Konto "Zinserträge" im neuen Geschäftsjahr wird der Zinsanteil das neue Geschäftsjahr betreffend erfasst.
Es gibt nur wenige Beispiele dafür, zudem besteht die Angabepflicht nur bei größeren Beträgen; in der Praxis findet man hierzu nur sehr selten Angaben. Alternative Begriffe: Sonstige Forderungen.
Kontenabschluss Bitte bewerten ( 1 - 5): star star star_border star_border star_border 2. 00 / 5 ( 4 votes) Der Artikel "Sonstige Forderungen" befindet sich in der Kategorie: Konten
#1 Hallo Zusammen, aus der Bilanz von 2012 habe ich für "Sonstige Forderungen" und "Sonstige Verbindlichkeiten" einige Werte. Für die Eintragung der EB-Werte für "Sonstige Forderungen" finde ich keine Möglichkeit, das Kto. 1780 anzusprechen. Bei "Sonstige Verbindlichkeiten" kann ich die Konten 1571, 1576 und 1776 leider nicht mit EB-Werten ansprechen. Daher habe ich nur die Konten direkt mit EB-Werten aus der Bilanz versehen, für die das möglich war (Kto. 0730, 1740, 1741). Für die Konten, die keine direkte EB-Wert-Eingabe zuließen, habe ich 1500 "Sonstige Vermögensgegenstände" und 1700 "Sonstige Verbindlichkeiten" zusammen genmmen. Ich hoffe, dies ist so richtig? Müssen diese Buchungen danach wieder "auf ihr eigentliches Konto" umgebucht werden, welches ich jetzt nicht ansprechen konnte? Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen und danke Euch schon jetzt sehr. Viele Grüße PilloQuillo #2 Hallo PilloQuillo, 1780 ist bei SKR03 das Konto USt-Vorauszahlungen und sollte kein EB Kennzeichen haben.
Sonstige Vermögensgegenstände Definition Sonstige Vermögensgegenstände sind ein Sammelposten für Ansprüche, die nicht unter den vorrangigen anderen Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen oder Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht auszuweisen sind. Die vier genannten Posten sind bei Kapitalgesellschaften unter Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände innerhalb des Umlaufvermögens (laut Bilanzgliederung § 266 Abs. 2 B. II. HGB) auszuweisen. Beispiele für sonstige Vermögensgegenstände sind Forderungen gegenüber dem Finanzamt (z. B. aus Vorsteuer, Steuererstattungsansprüche), ein Schadensersatzanspruch gegenüber einer Versicherung, ein Gehaltsvorschuss an einen Mitarbeiter, eine Kaution (z. Mietkaution), eine geleistete Optionsprämie, Zinsabgrenzungen bzw. Stückzinsen, Anzahlungen, soweit nicht auf Anlagevermögen oder Vorräte geleistet (Beispiel: Anzahlung für die Konzeption einer Werbekampagne) oder auch debitorische Kreditoren (also z. Lieferanten mit einem Soll-Saldo aus einer Gutschrift).
ABC der Ertragsteuer-Kontierung - Stand: Mai 2020 (1. Auflage) Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155. Zusammenfassung Der Posten der sonstigen Vermögensgegenstände stellt eine Art Sammelposten dar, unter dem die Vermögensgegenstände ausgewiesen werden, für die keine andere Zuordnung im Anlage- oder Umlaufvermögen infrage kommt. 1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt? 1.