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Entstehungshintergrund Bei ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie anderen Organisationen, die Pflege- und Hilfebedürftige Menschen betreuen, pflegen und begleiten, entstehen zwangsläufig eine große Menge an hochsensiblen, personenbezogenen Daten. Diese Daten sind für die Bewältigung von Pflege, Betreuung und medizinischer Versorgung erforderlich. Von grundsätzlicher Bedeutung ist aber gerade der verantwortungsvolle Umgang mit diesen Daten. Als sensible Daten im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung gebührt ihnen besondere Beachtung und für ihre Verarbeitung gelten speziellen Anforderungen. Ziele Die Ziele des Buches sind folgendermaßen formuliert und betreffen u. a. die Antwort auf folgende Fragestellungen: Wer muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen? Wann und unter welchen Umständen ist Datenverarbeitung zulässig? Wie wird eine Einwilligung gestaltet? Welche Rolle spielt die Schweigepflicht? Was ist bei den Daten der Beschäftigten zu beachten? Wo dürfen Akten mit Gesundheitsdaten aufbewahrt werden?
Warum wird nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung eine Dokumentation zum Datenschutz Pflicht? Zielgruppen Das Praxishandbuch richtet sich in erster Linie an die Arbeitsebene und beachtet die tatsächlichen Gegebenheiten und organisatorischen Erfordernisse in Einrichtungen der Pflegebranche. Aufbau und Inhalt Das Buch hat 22 Kapitel und verweist auf einen Download-Bereich, der dem Leser eröffnet wird mit Passwort. Die Deutsche Nationalbibliothek bietet Einblick in das vollständige Inhaltsverzeichnis. In Kapitel 1 wird in die Bedeutung des Datenschutzes im Gesundheits- und Sozialwesen eingeführt. Dabei wird die Entwicklung vom Papier- zur EDV-gestützten Dokumentation erörtert und ein erster Überblick über die rechtlichen Rahmen gegeben. Kapitel 2 beinhaltet Ausführungen und Erläuterungen zu 'Personenbezogenen Daten', Kapitel 3 zum 'Recht auf informationelle Selbstbestimmung'. Die Schweigepflicht in der Pflege ist Bestandteil von Kapitel 4. Dort gibt es inhaltliche Erläuterungen zu § 203 StGB, zur Schweigepflicht in der Praxis sowie zu den Neuregelungen der Schweigepflicht des § 203 StGB.