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Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres hat die Auszubildende zur Zahnmedizinischen Fachangesteltten eine Zwischenprüfung abzulegen. Die Zwischenprüfung erstreckt sich über die in den ersten 18 Monaten im Berufsschulunterricht erlernten Fertigkeiten und Kenntnissen. Sie wird in höchstens 120 Minuten durchgeführt und enthält folgende Themen: Hygienemaßnahmen und deren Durchführung Hilfeleistungen bei Zwischenfällen und Unfällen Assistenz bei konservierenden und chirurgischen Behandlungsmaßnahmen Anwenden von Gebührenordnungen und Vertragsbestimmungen Am Ende der Berufsausbildung legt der Auszubildende eine schriftliche und praktische Abschlussprüfung ab. Zwischenprüfung zfa übungsaufgaben. Sie beinhaltet die in der Praxis erlernten Fertigkeiten und Kenntnisse und den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff. Der schriftliche Teil besteht aus den Bereichen: Behandlungsassistenz Praxisorganisation und Verwaltung Abrechnungswesen Wirtschafts- und Sozialkunde Im praktischen Teil soll der Prüfling zeigen, das er sowohl Kenntnisse in den Behandlungsabläufen als auch über die Möglichkeiten der Prophylaxe informieren kann.
Das Prüfungszeugnis enthält einen Vermerk zur Einordnung des Berufsabschlusses im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen und kann auf Antrag der/des Auszubildenden mit der Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses der Berufsschule ergänzt werden. Prüfungsfragen ZFA - Abschlusspruefung.de. Begabtenförderung/Weiterbildungsstipendium Bei sehr guten Leistungen in der Berufsabschlussprüfung kann sich die/der Auszubildende für ein Stipendium der Begabtenförderung Berufliche Bildung bewerben. Hier können Zahnmedizinische Fachangestellte innerhalb von drei Jahren bis zu 8. 100 Euro als Zuschuss für berufliche Weiterbildungen erhalten. Weiterbildungstipendium für Berufseinsteiger
Sie beinhaltet die in der Praxis erlernten Fertigkeiten sowie den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff. Die schriftliche Prüfung besteht aus den folgenden vier Bereichen: 1. Behandlungsassistenz (120 Minuten) Dieser Prüfungsbereich soll zeigen ob fachliche Zusammenhänge verstanden werden. Wichtig ist, dass Du Diagnostik- und Therapieabläufe planen kannst, sowie die Durchführung der Behandlungsassistenz beherrscht. Ebenfalls sind Grundlagen der Prophylaxe und Praxishygiene sowie dem Strahlenschutz, Arznei- und Therapiemittel Bestandteile des ersten Prüfungsbereichs. 2. Praxisorganisation und -verwaltung (60 Minuten) Das Themengebiet befasst sich mit der Gestaltung von Praxisabläufen. Unter anderem können die Prüfungsfragen in diesem Teil aus gesetzlichen und vertraglichen Regelungen, Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie Kommunikation und Datenschutz bestehen. 3. Abrechnungswesen (90 Minuten) Es wird anhand von praxisbezogenen Aufgaben geprüft, ob Du Leistungen für privat und gesetzlich versicherte Patienten ordnungsgemäß und unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften abrechnen kannst.