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#1 Hallo Zusammen, vorab: habe die SuFu benützt und interssantes gefunden. Jedoch interessieren mich eure Erfahrungen mit der Fehlerbehebung durch BMW. Was wurde gemacht und hat es wirklich funktioniert bzw. wie lange seit ihr schon ohne Fehlermeldung unterwegs. Habe demnächst einen zweitages aufenthalt bei bmw für meinen e90. Wird wahrscheinlich alles geprüft bzw. vermute ich ein SW-Update. Habe noch die PremiumSelectionGarantie, sollte kein Problem sein. Habe nur Angst, dass sich bmw nicht auf die nachgerüstete Alarmanlage von MetaSystems ausredet. Obwohl der Fehler schon bei der Probefahrt da war. Dank im voraus für Eure Erfahrungen! #2 Notruf Systemfehler?? Also was ich sagen kann. Ich hatte mehrere Fehler an meinem Pampersbomber 1. Notruf Systemfehler Notruf funktionierte dennoch (2-3mal) 2. Bmw notruf systemfehler. Absturz des Boardcomputers / Restart des Systems (sehr oft) 3. Wärend der Autofahrt auf der AB kompletter Leistungsabfall keine Gasannahme mehr möglich (1mal) 4. Direkt danach Fehlermeldung Reifendruck nach der Prüfung des Drucks an der Tanke (alles OK) und Motorstart keine Fehler mehr (1mal) Was wurde gemacht Systemanalyse von BMW lauter Fehlermeldungen vom CCC das getauscht wurde CCC ging auf Kulanz Arbeitszeit musste ich tragen Der Wagen wurde neu Programmiert seitdem traten diese Fehler nicht mehr auf Hoffe das hilft Gruß Dom #3 Oh Mann, du hattest ja richtig Probleme mit der Elektronik.
Aber die Zeit und die Nerven ersetzt leider keine Garantie. Und nach Ablauf der Garantie wirds dann so richtig schön teuer. Wer braucht denn so eine SOS-Taste? Ja klar, bei einem Unfall. Wie ist es denn aber, wenn der Unfall in einer Gegend passiert, in der man dank Funkloch keinen Tel-Kontakt hat? Dann ist doch dieses System bereits am A...... Nichts für ungut und Gruss #6 1 Stunde Reset??? Aus München dieser Beitrag??? So ein Quark. Da ich mal davon ausgehe das du ein Fahrzeug mit schiebedach hast, würde ich mal den Notruftaster begutachten. Da natürlich den Stecker. Notruf systemfehler bmw série 3. Nicht das da die Oxidblumen gedeihen. #7 Hi, ich verschieb zum Car HiFi & Multimedia-Forum, das baureihenunabhängig für solche Themen vorgesehen ist. Gruß Henry #9 Zitat Original geschrieben von CH-Cecotto M3 [... ]Wer braucht denn so eine SOS-Taste? [... ] [Sarkasmus EIN] Ach so. Dann wäre ich gleich dafür den gesammten Rettungsdienst abzuschaffen. Wenn ich mich auf einer Insel in der Nordsee verletzte kommt ja auch kein Krankenwagen innerhalb von 5 Minuten!
1 Seite 1 von 6 2 3 4 5 6 #1 Ich hoffe, das ich mit meinem Problem hier richtig bin. Heute nach dem Motorstart kam mit Riesenschrift und akustischen Gedöns die Meldung: Notruf / Systemfehler Am linken Hebel außen einmal draufgedrückt, Anzeige verschwand, kleines Dreieck mit Rufzeichen verblieb weiterhin in der Anzeige. Während der Fahrt das ganze nochmal. Notruf systemfehler bmw série 5. Kurz beim Bäcker stehengeblieben, Motor aus, Schlüssel blieb im Auto bei meinem Lieben, nochmal Motorstart, kleines Dreieck noch immer da, am Parkplatz ins Menü - Check Control Meldung angezeigt. IMG_20150803_101921 (1024x1024) IMG_20150803_101909 (1024x1024) Am Nachmittag beim nach Hause fahren - Motor gestartet - Dreieck weg und auch die Meldung in Check Control war weg Ist er jetzt nur beleidigt, weil ich in der Früh die Retttungskarte deponiert und den Aufkleber angebracht habe? Weiters frage ich mich, ob ich den dazwischen schon vereinbarten Werkstatttermin für nächsten Montag aufrecht lassen soll, oder nicht? Hat hier jemand von Euch schon mal ähnliche Erfahrungen?
Habe ich ausprobiert.... heute Morgen "gong...... " Nun habe ich gesehen, dass im N** die Option besteht als Job direkt "ecall_disable" an zu wählen. Leider habe ich dazu keinerlei Infos gefunden und einfach so ausprobieren will ich iwie auch nicht... path83: Hast du mit der Option schon Erfahrungen? #12 @Fatality Ich hab mir das bei DoItAuto mal durchgelesen, aber so richtig schlau werde ich dadurch nicht. Vorallem steht nirgends mal ne Lösung, immer nur mach dies, ne, mach das und der dritte hat wieder ne ganz andere Meinung. Meine vorstellung war eigentlich das ich die TCU rauswerfe und Bluetooth weiter über die MULF2 läuft. Wie schlimm ist diese Fehlermeldung? (Computer, Auto und Motorrad, BMW). Geht das so nicht? Ich finds ja super das der Fehler nicht mehr kommt, aber Bluetooth zu haben wenn es den schon vorhanden ist wäre schon knorke @ Random_E90 Nein mit den beiden Funktionen habe ich noch nichts gemacht, höre ich auch zum ersten mal von. Ich probier es aber gerne aus. Blöd ist halt auch das ich mit meinem USB Interface nicht in die TCU rein komme.
[Sarkasmus AUS] Sorry. Das mußte sein. Wenn das System auch nur hilft dafür zu sorgen dass sagen wir mal 10% der Unfallopfer schneller Hilfe bekommen als früher (und wenn auch nur da wo es halt funktioniert), dann macht das System IMHO Sinn. Ob das System wirklich hilft wird sich sowieso erst auf lange Zeit zeigen. Wäre echt interessant, ob es hier im Forum Leute gibt, die damit schon Erfahrung gemacht haben (auch wenn ich das nicht hoffe). Ebenso nichts für ungut, Wolfgang P. S. : Das Notrufsystem war an dem Fehler sicher nicht schuld. Aus Sicherheitsgründen wird dem Fahrer nur mitgeteilt, dass es aktuell evtl. nicht funktioniert. SOS-Notruf Systemfehler ? - Car HiFi & Multimedia - BMW-Treff. #10 Original geschrieben von CH-Cecotto M3 Das ist wieder mal ein Paradebeispiel dafür, dass je mehr Gimmicks an Bord sind, umso mehr Probleme auf den Besitzer zukommen. Früher oder später. Alles anzeigen Ich kann solche Aussagen einfach nicht nachvollziehen. Ich persönlich habe mein Auto "vollgepackt" mit Technik, da ich sie auch nutze. Vor allem die SOS Funktion betrachte ich als Sicherheitsvorteil.
Dann zerbrechen sich Leute den Kopf, ob es ein abgesenkter Bordstein ist, oder nicht eher eine Absenkung der Ebene, die lediglich dem leichteren auf und abfahren zur Überquerung dieser Straße dient, dieser Weg eigentlich durchgehend ist und daher kein abgesenkter Bordstein im klassischen Sinne. Und noch viele andere Aspekte. Um die Fahrtrichtung geht's da nicht, sondern darum, dass ein Fußweg, der für die Benutzung von Radfahrern freigegeben ist, generell keine Vorfahrt hat. Ich frage mich nur, woher soll der Autofahrer am Vorfahrt gewähren Schild wissen, um was für einen Weg es sich da handelt? Soll er aussteigen, bis zu den Schildern laufen und dann wieder einsteigen, um zu wissen, ob er nun Vorfahrt hat oder nicht. Und selbst wenn er die Straße/Gehweg/Radweg kennt, hätte ja am nächten Tag ein neues Schild dort hängen können, weil beschlossen wurde, dass der Weg nun umgeändert wird. Verkehrsschilder ändern sich im Wochentakt. Trotz vorhandenen gehweges auf der rechten straßenseite der. Interessant ist, dass ich kein einziges Urteil zu so einem Fall gefunden habe.
B. Urteil des OLG Hamm, Az. 9 U 173/16: "Die Klägerin habe ihr Vorfahrtsrecht nicht dadurch verloren, dass sie den kombinierten Geh- und Radweg entgegen der Fahrtrichtung befahren habe, obwohl dieser für eine Nutzung in ihrer Fahrtrichtung nicht freigegeben gewesen sei. Ein Radfahrer behält auch dann sein Vorfahrtsrecht, wenn er verbotswidrig den linken von zwei vorhandenen Radwegen benutzt, der nicht gem. Trotz vorhandenen Gehweges auf der rechten Straßenseite fährt eine Person im Rollstuhl auf der Straße. Wie verhalten Sie sich? (1.1.02-028). § 2 Abs. 4 S. 2 StVO für die Gegenrichtung freigegeben ist. Vorfahrt bleibt Vorfahrt. " Nun meldete sich die Polizei wieder und teilte mir mit, dass ich doch voll Schuld sei, weil ein für Radfahrer freigegebener Fußweg im Gegensatz zu Radwegen, Rad&Gehwegen und für Fußgänger freigegebenen Radwege nicht vorfahrtsberechtigt ist. Eine kurze Recherche ergab, dass sich da in verschiedenen Foren Leute gegenseitig den Kopf zerbrechen, ob dem nun so ist oder nicht. Einerseits wird §8 Stvo angeführt, nach der man Vorfahrt hat, andererseits aber auch §10 Stvo und ein Urteil von 1990 aus Berlin, wonach man über einen abgesenkten Bordstein beim Überqueren der Kreuzung in diese Straße einfährt und dann keine Vorfahrt hat.
Daher ist es sinnvoll solange hinterher zu fahren bis ein sicheres Überholen des Rollstuhlfahrers möglich ist. Antwort 2: Richtig Um den Rollstuhlfahrer nicht unnötig zu gefährden, überhole ich mit großem Seitenabstand. Dadurch ist sicher gestellt, dass wenn der Rollstuhlfahrer Ausweichbewegungen macht, keine gefährliche Situation entststeht. Dies erfordert auch der §1 und §3 (2a) in der Straßenverkehrsordnung (StVO). (Gegenseitige Rücksichtnahme und mit dem Fehverhalten besonders von Hilfsbedürftigen, Kindern und älteren Menschen rechnen). Antwort 3: Falsch Der Rollstuhlfahrer verhält sich falsch. Das ist sicher. Aber es hilft weder dem Rollstuhlfahrer noch Dir, wenn du jetzt durch Hupen ihn auf sein falsches Verhalten aufmerksam machst. Vielleicht erschrickt der Rollstuhlfahrer ja und dadurch wird erst eine gefährliche Situation geschaffen. Trotz vorhandenen gehweges auf der rechten straßenseite deutsch. Du bist verpflichtet bei Hilfsbedürftigen, Kindern und älteren Menschen besonders vorsichtig zu sein. (§3 (2a) StVO) Gesetzestexte in der Straßenverkehrsordnung (StVO): § 1 Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.