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Es gibt Szenarien, in denen Sie um einen Verkauf gar nicht herumkommen, ob er nun steuerfrei erfolgen kann oder nicht. Meistens benötigen Sie das Kapital aus dem Verkauf. Wir beraten Sie zum Wert Ihrer Immobilie, übernehmen auch gern den Verkauf für Sie, schauen uns Ihre Unterlagen an und können dann den Gewinn und die darauf voraussichtlich fällige Steuer wenigstens schätzen. Eine genaue Zahl auf Euro und Cent können wir Ihnen freilich nicht nennen, weil wir Ihre übrigen Einkünfte nicht kennen. Hierzu müssen Sie Ihren Steuerberater befragen. Wann bleiben Gewinne steuerfrei, wenn die Besitzer die Immobilien selbst bewohnen? Wenn Sie Ihr Haus vor Ablauf der Zehnjahresfrist verkaufen und es im Jahr dieses Verkaufs sowie in den beiden Jahren zuvor selbst bewohnt haben, bleibt der Gewinn aus dem Verkauf steuerfrei. Spekulationssteuer bei scheidung den. Es müssen keine drei Jahre (36 Monate) Ihrer Eigennutzung zusammenkommen. Sie könnten die Immobilie also beispielsweise im April des ersten Jahres bezogen, im zweiten Jahr durchgängig bewohnt und im Juni des dritten Jahres verkauft haben.
Zur Vermeidung der latenten Steuerlast bestehen mehrere gestalterische Möglichkeiten, die nur dann erforderlich sind, wenn die Bindungsfrist von 10 Jahren noch nicht verstrichen ist. Ausgehend davon, dass die Übertragung der Immobilie dem Ausgleich von Zugewinnausgleichsansprüchen dienen soll, könnte dem Wert der Immobilie die latente Spekulationssteuer hinzugerechnet werden, sodass die Steuerlast letztendlich ein durchlaufender Posten für den Übertragenden ist. Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, kann auch durch eine geschickte vertragliche Formulierung im Umgang mit den Kindern eine Nutzung der Wohnung im Veräußerungsjahr begründet werden. Gelingt es den Eheleuten sich schnell zu einigen, könnte eine Übertragung noch im Jahr der Trennung erfolgen, in dem auch der Übertragende noch in der Immobilie wohnhaft war. Bei sorgfältiger Planung kann somit die böse Überraschung der nachträglichen Steuerlast vermieden werden. Spekulationsssteuer vermeiden | TRENNUNG.de. Infos aus unserer Kanzlei:
3. Ausnahmen von der Spekulationssteuer Von der Zehnjahresfrist gibt es jedoch auch Ausnahmen, nämlich wenn die betroffene Immobilie im Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde oder zumindest im Jahr der Veräußerung und den beiden vorausgegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. 4. Immobilienverkauf bei Scheidung - 7 Fragen & Antworten. Getrennte steuerliche Beurteilung bei den Ehegatten Nicht selten zieht im Zuge der Trennung ein Ehegatte aus der gemeinsamen Immobilie aus und der andere Ehegatte verbleibt (zunächst) darin. In so einem Fall muss die steuerliche Beurteilung der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken für jeden Ehegatten getrennt durchgeführt werden mit der Folge, dass den Ehegatten, der in der Immobilie verbleibt und den ausziehenden Ehegatten unterschiedliche steuerliche Folgen bezüglich der Spekulationssteuer treffen können. Bei der Konstellation, dass die Immobilie nur einem Ehegatten alleine gehört und dieser auszieht und somit der andere Ehegatte, dem die Immobilie nicht gehört, in der Immobilie wohnen bleibt, führt dies für den Eigentümer der Immobilie dazu, dass er bei einem späteren Verkauf der Immobilie möglicherweise das Steuerprivileg nicht mehr nutzen kann und Spekulationssteuer zahlen muss, weil keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken durch ihn mehr besteht.
Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: Elnur_ /
Damit wären die Besteuerungsvoraussetzungen des Paragraphen 23 EStG erfüllt. Die jeweiligen Veräußerungsgewinne wären damit steuerpflichtig. Für die Wohnung wäre dem Veräußerungsgewinn (Verkaufspreis minus Anschaffungskosten) auch die bis dann geltend gemachte Abschreibung anteilig hinzuzurechnen. Die einzige Möglichkeit eine Besteuerung zu vermeiden wäre in der Tat die Kaufpreise so niedrig wie möglich anzusetzen. Der BFH hat in seinerRechtsprechung bei Veräußerungen unter nahen Verwandten eine Unterschreitung von 20-25% vom Marktwert für steuerlich akzeptabel gehalten. Daher sollte es bei Ihnen grundsätzlich auch kein Problem geben, wenn Sie sich an den ursprünglichen Anschaffungskosten orientieren. Vorteil wäre auch, dass die Grunderwerbsteuer etwas abgemildert wird. Spekulationssteuer bei scheidung yahoo. Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen. Mit freundlichen Grüßen Knut Christiansen | Steuerberater War diese Antwort hilfreich? Sie haben eine Frage im Bereich Immobilienbesteuerung?
Der Zeitpunkt der Scheidung und/oder Gütertrennung haben hier im Grunde keine Bedeutung, entscheidend ist die eigene Nutzung. Wichtig ist die Immobilie jetzt zeitnah noch in diesem Jahr zu verkaufen, ansonsten trifft die Ausnahme zumindest für die Ehefrau nicht zu und diese muss Spekulationssteuer auf einen Veräußerungsgewinn zahlen. Spekulationssteuer bei scheidung der. Ich hoffe damit Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. Mit freundlichen Grüßen, RA Fabian Fricke