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Frage vom 6. 6. 2016 | 19:24 Von Status: Frischling (2 Beiträge, 8x hilfreich) Telefonbetrug Tankstelle - wer haftet? Hallo, es geht um folgendes: Ich erhielt einen Anruf, die Anrufende gibt sich als Mitarbeiterin der bekannten Haupt-Belieferungsfirma des Arbeitgebers aus und weist mich an, bei einem Handy- & Prepaid-Karten-Aufladeterminal (paysafe &co) einige Tickets herauszulassen, um angeblich eine technische Systemumstellung abzuschließen. Die Dame wies darauf hin, dass sowohl der Pächter der Tankstelle, als auch der Tankstelleneigentümer darüber in Kenntnis gesetzt worden sind. Um dies zu bestätigen, bot mir die Dame an, sich mit dem Eigentümer oder dem Pächter in Verbindung zu setzen, damit diese mir den Vorgang noch einmal bestätigen können. Kurze Zeit später rief dann auch der Eigentümer an (Nummer stand im Display), bestätigte die Kenntnis und gab mir noch ein Passwort zur Verifizierung durch. Als die Dame wieder anrief, nannte ich das Passwort und wir begannen mit der "Systemumstellung".
Die Richter beschränkten die Haftung daher auf zwölf Monatsgehälter. (28. 10. 2010, Az. 8 AZR 418/09). Telefonbetrug. Auch die Kassiererin einer Tankstelle wollte es besonders gut machen, half dabei aber einem Betrüger. Der hatte sich als Mitarbeiter einer Telefongesellschaft ausgegeben und eine wilde Geschichte von einer Systemumstellung erzählt. Dazu ließ er wenige Minuten später einen weiteren Mann anrufen, der erklärte, es sei erforderlich, alle 30-Euro-Prepaidkarten auszutauschen. Die Mitarbeiterin gab dem Mann daraufhin die Codes aller in der Tankstelle vorhandenen 124 Prepaidkarten zu 30 Euro durch. Der Schaden betrug 3720 Euro. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf wertete das Verhalten jedoch nicht als grob fahrlässig. Die Kassiererin sei einem Fall von sogenanntem Spoofing aufgesessen. Die Betrugsmasche sei so geschickt gemacht gewesen, dass sie von einem echten Anruf ausgehen konnte (29. 08. 2017, Az. 14 Sa 334/17). Fahrerflucht. Auch ein Autoverkäufer kam mit einem blauen Auge davon.
Telefonbetrug Tankstellen-Mitarbeiterin in Falkensee auf Betrüger reingefallen Eine Mitarbeiterin einer Tankstelle in Falkensee in der Nacht zu Mittwoch auf Telefonbetrüger herein gefallen. Der Schaden ist vierstellig. 28. April 2021, 19:19 Uhr • Falkensee Eine Mitarbeiterin einer Tankstelle in Falkensee in der Nacht zu Mittwoch auf Telefonbetrüger herein gefallen. Der Schaden ist vierstellig. (Symbolbild) © Foto: Sandra Euent In der Nacht zu Mittwoch meldete sich eine Mitarbeiterin einer Tankstelle in Falkensee und gab an, gerade auf Telefonbetrüger herein gefallen zu sein. Die Frau war von einem ihr unbekannten Mann angerufen worden, der angab, vom Tankstellenbetreiber zu einem Kassen-Update autorisiert zu sein. Dieses sollte eingespielt und getestet werden. Um Seriös zu wirken, wurde der Mitarbeiterin ein vom Vorgesetzten übermittelter Sicherheitscode suggeriert. Betrug erfolgte durch Guthabenkarten Der Betrüger forderte die Mitarbeiterin nun auf, Guthabenkarten einer Online-Plattform im Kassensystem zu aktivieren und die Gutscheinnummern telefonisch durchzugeben, um diese "abgleichen" zu können.
Bei Unfällen mit Firmenfahrzeugen könne das laut Schmid dazu führen, dass die Haftung des Arbeitnehmers auf die fiktive Selbstbeteiligung einer Vollkaskoversicherung beschränkt wird, wenn der Arbeitgeber das Fahrzeug vernünftigerweise hätte versichern müssen. Drei typische Fälle für Arbeitnehmerhaftung Fehlalarm. Eine Reinigungskraft war an einem Sonntag außerhalb ihrer Arbeitszeit zufällig an der radiologischen Praxis vorbeigekommen, in der sie arbeitete, als sie ein merkwürdiges Geräusch hörte und der Sache nachging. In der Praxis stellte sie fest, dass das MRT-Gerät Alarm schlug. Sie drückte den roten Knopf und löste dadurch eine Notabschaltung aus. Das Magnetfeld brach zusammen. Es dauerte eine Woche, bis ein Techniker das Gerät wieder zum Laufen brachte. Der Schaden betrug rund 50 000 Euro. Das Bundesarbeitsgericht stufte das Verhalten als grob fahrlässig ein. Die Höhe des Schadens belief sich aber auf das mehr als Hundertfache eines Monatslohns der Reinigungskraft, die als Minijobberin 320 Euro verdiente.
Aufgrund dessen und aufgrund der beiden Anrufe durfte die Kassiererin also davon ausgehen, dass alles seine Richtigkeit hatte und die Codes der Telefonkarten herausgeben. Praxisempfehlung Wir empfehlen, die Mitarbeiter eindringlich und im Idealfall schriftlich über die erheblichen Risiken bei der Weitergabe von Passwörtern, Codes und Geheimzahlen hinzuweisen. Gerade vor dem Hintergrund immer neuer und immer besser ausgeklügelter Betrugsmaschen auch und im Zusammenhang mit der Versendung von E-Mails sollten die Mitarbeiter bestmöglich und fortlaufend auf die Risiken hingewiesen und entsprechend sensibilisiert werden. Wir stehen Ihnen gerne jederzeit beratend zur Verfügung. Sprechen Sie uns an! Beate Puplick Fachanwältin für Arbeitsrecht Fachanwältin für Familienrecht Wirtschaftsmediatorin Cordula Zimmermann Fachanwältin für Arbeitsrecht