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Hat Ihr Betrieb allerdings einen Betriebsrat, finden auch in Ihrem Unternehmen regelmäßig Betriebsversammlungen statt. Das bestimmt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in den §§ 42 bis 46. Danach organisiert und beruft Betriebsversammlungen Ihr Betriebsrat ein. Versammlungsleiter ist dessen Vorsitzender; er übt auch das Hausrecht während der Versammlung aus. Müssen alle Mitarbeiter Ihres Betriebes auf der Versammlung zugegen sein? Grundsätzlich ja. Tillmanns, Heise, u. a., BetrVG § 43 Regelmäßige Betrieb ... / 2.3 Die außerordentliche Betriebs- und Abteilungsversammlung | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. Es soll eigentlich eine Vollversammlung aller Arbeitnehmer eines Betriebes sein. Wenn wegen der Eigenart Ihres Betriebes eine Versammlung aller Arbeitnehmer zum selben Zeitpunkt nicht möglich ist z. B. bei Schichtarbeit, kann Ihr Betriebsrat Teilversammlungen einberufen, in besonderen Fällen sogar Abteilungsversammlungen. Nach dem Gesetz: muss Ihr Betriebsrat eine Betriebsversammlung pro Kalendervierteljahr einberufen, dort seinen Tätigkeitsbericht vorlegen und erläutern, können auf der Versammlung sämtliche Themen erörtert werden, die betriebliche Belange betreffen.
Hintergrund: Betriebsversammlung Nach dem BetrVG hat der Betriebsrat einmal im Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten (§ 43 BetrVG). Arbeitnehmer organisatorisch oder räumlich abgegrenzter Betriebsteile sind vom Betriebsrat zu Abteilungsversammlungen zusammenzufassen, wenn dies für die Förderung der besonderen Belange der Arbeitnehmer erforderlich ist. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, hat der Betriebsrat in jedem Kalenderjahr zwei der vier Betriebsversammlungen als Abteilungsversammlungen durchzuführen (§ 43 Abs. 1 Satz 3 BetrVG). Die außerordentliche Betriebsversammlung nach § 43 Abs. 3 S. 1 BetrVG Arbeitsrecht. Auf Antrag einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft muss der Betriebsrat vor Ablauf von zwei Wochen nach Eingang des Antrags eine Betriebsversammlung einberufen, wenn im vorhergegangenen Kalenderhalbjahr keine Betriebsversammlung und keine Abteilungsversammlungen durchgeführt worden sind (§ 48 Abs. 4 BetrVG). Zeitpunkt und Tagesordnung der Betriebs- oder Abteilungsversammlungen sind den im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaften rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.
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W. A. F. Forum für Betriebsräte Alle Beiträge Neueste Antworten Beiträge ohne Antwort Hallo zusammen, wir planen für einen Teilbereich unseres Betriebes eine Art "Abteilungsversammlung" durchzuführen. Hierbei sollen die MA die Möglichkeit haben, offen mit dem BR in die Diskussion über Verbessserungen oder ähnliches zu treten. Nun ist es aber lt. BetrVG (§43 Abs. 2) leider so, dass zu einer Abteilungsversammlung "Der Arbeitgeber ist zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. Er ist berechtigt, in den Versammlungen zu sprechen. " Und das wollen wir eben als BR nicht, da dann wieder die MA durch die Präsenz des AG eingeschüchtet sein könnten und nicht offen reden. Abteilungsversammlung ohne arbeitgeber in der. Welche Möglichkeit haben wir noch eine Art Treffen mit den MA zu organisieren ohne dass der AG daran teilnimmt. Haben wir die Möglichkeit das ganze als "Austauschgespräch" zu bezeichnen? Hierzu finden wir aber leider keinen Hinweis im BetrVG. Wichtig ist uns auch, dass die MA an dieser Veranstaltung teilnehmen können und auch eine rechtliche Absicherung haben (um zu vermeiden, dass man im Nachgang den MA durch das Fernbleiben vom Arbeitsplatz einen "Strick" drehen könnte).
Wirtschaftliche Erwägungen sind regelmäßig nicht geeignet, den Zeitpunkt der Betriebsversammlung außerhalb der Arbeitszeit zu legen. Die Zeit der Teilnahme an Betriebsversammlungen wird wie Arbeitszeit gewertet und ist in derselben Weise zu vergüten (§ 44 Abs. 1 BetrVG). Findet eine reguläre Betriebsversammlung ausnahmsweise außerhalb der Arbeitszeit statt, haben die daran teilnehmenden Arbeitnehmer sogar einen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung gegen den Arbeitgeber! Ferner sind zusätzliche Wegezeiten wie Arbeitszeit zu vergüten. Vergütungspflichtig sind die "zusätzlichen" Wegezeiten. Dies betrifft Zeiten, die der Arbeitnehmer über die Wegezeit hinaus auswenden muss, die er zur Erfüllung seiner Arbeitspflicht benötigt (BAG, Beschluss vom 05. 05. 1987, Az. : 1 AZR 292/85). 3. Vom Arbeitgeber initiierte Betriebsversammlungen Auch wenn das Betriebsverfassungsgesetz dem Betriebsrat die "Hoheit" über Betriebsversammlungen zuspricht, bleibt es dem Arbeitgeber grundsätzlich freigestellt, selbst zu Versammlungen zu laden.
Das LAG Baden-Württemberg hat die Entscheidung bestätigt, den Betriebsrat eines Stuttgarter Unternehmens aufzulösen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Betriebsrat seine Pflichten grob verletzt hat, indem er im Jahr 2012 weder Betriebs - noch Abteilungsversammlungen durchführte. Der Fall Wie berichtet, hatte das Arbeitsgericht Stuttgart mit Beschluss vom 24. Juli 2013 (20 BV 13/13) den Betriebsrat eines baden-württtembergischen Unternehmens für Reinigungstechnik aufgelöst, weil dieser über lange Zeit keine dem BetrVG entsprechenden Betriebsversammungen durchgeführt hatte. Das Betriebsverfassungsgesetz bestimmt in § 23 Abs. 1 BetrVG, dass der Arbeitgeber, ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer im Betrieb oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft die Auflösung des Betriebsrats beantragen können, wenn dieser seine gesetzlichen Pflichten grob verletzt hat. Zu den dafür in Frage kommenden Pflichten gehört auch die Aufgabe, mindestens vierteljährlich eine Betriebsversammlung einzuberufen und dort den Beschäftigten Bericht zu erstatten.