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2019 Suchen Winterdienst mit Räumfahrzeug für Privatweg in Immenstadt Suchen jemanden der den Winterdienst für einen Privatweg in der Siedlerstraße in 87509 Immenstadt... 53894 Mechernich 16. 2019 Streudienst, Winterdienst für Privat- und Gewerbekunden Wir übernehmen den Streu- und Winterdienst für Privat- und Gewerbekunden. Für kleine bis sehr große... VB
Winterdienst- Grün und Graupflege Service Cottbus - Winterdienst für Privathaushalte Für viele Hauseigentümer und Mieter ist der Winter mit frühem Aufstehen verbunden. Denn damit im Winter rund um Ihr Haus niemand ausrutscht, gilt die gesetzliche Schnee- und Räumpflicht – auch für angrenzende öffentliche um Ihr Grundstück In jedem Fall muss das gefahrlose Begehen des Gehwegs vor Ihren Hausgrundstücks möglich sein, und das in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr. Und wenn jemand auf einem eis. -oder schneeglatten Gehweg ausrutscht, weil der Gehweg nicht satzungsgemäß geräumt wurde, haftet der Grundstückseigentümer für den durch etwaige Verletzungen entstandenen Schaden. Dieser Räum- und Streupflicht können besonders berufstätige und ältere Menschen nicht immer nachkommen. Von der Urlaubszeit ganz zu schweigen. Stellen Sie sich vor: Es fängt mitten in der Nacht an zu schneien. Sie bleiben mit ruhigem Gewissen liegen und freuen sich morgens über frei geräumte und gestreute Wege und Flächen. Unser Team befreit Ihr Grundstück und angrenzende öffentliche Wege in Ortenberg und Umgebung von Schnee und Eis und übernimmt auch noch die Haftung für Sie!
Wenn der Winter naht, bedeutet das für viele Menschen vor allem eines: Zusätzlicher Stress. Denn wenn sie als Hauseigentümer oder Mieter dazu verpflichtet sind, angrenzende Gehwege zu räumen und gefährliche Rutschpartien zu vermeiden, dann ist das lästige Arbeit am Morgen und am Abend. Kein Wunder, dass sich immer mehr – vor allem Senioren und Erwerbstätige – dazu entscheiden, einen privaten Winterdienst für diese Aufgabe zu engagieren. Für Sie ist das eine spannende Möglichkeit, um in die Selbstständigkeit einzusteigen. Die Pflicht, Gehwege im Winter zu räumen Es gibt nur wenige Menschen, die den Winter als ihre liebste Jahreszeit bezeichnen. Lange Nächte und kurze Tage, Kälte, Schnee und Eis sorgen nicht nur schnell für schlechte Laune, sondern leider auch für überdurchschnittlich viele Unfälle. Doch nicht nur die Straßen sind im Winter ein echter Brennpunkt. Auch Gehwege können sich schnell in tückische Rutschbahnen verwandeln. Damit das Risiko von Unfällen so gering wie möglich ist, sind Hauseigentümer und manchmal auch Mieter dazu verpflichtet, die Wege vom Schnee zu räumen und beispielsweise Splitt zu streuen.
Ist nicht nur Schnee gefallen, sondern sind die Wege zudem noch glatt, muss mit Streugut gearbeitet werden. In diesem Zuge ist die geräumte Fläche mit Splitt, Kies oder Sand zu bestreuen. Verboten ist beim Schneeräumdienst hingegen die Verwendung von Streusalz, da dieses die Umwelt belastet. Ob Büro oder öffentliche Einrichtung – wir reinigen schnell & gewissenhaft: Tel. : 0711 - 380 468 77 Die genauen Regelungen für die Räumpflicht: Werktags von 7 bis 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr müssen die Wege begehbar sein. Schneit es ununterbrochen, muss nicht sofort geräumt, aber über den gesamten Tag regelmäßig geschippt werden. Bei Eisglätte muss der Weg gestreut werden. Sie möchten sich Zeit und Aufwand sparen? Wenden Sie sich in Stuttgart und der Region an unseren professionellen Winterdienst. Wir rücken mit Schneeschaufeln, Fräsen und Pflügen an, um das Gelände von Schnee und Eis zu befreien. Wir sorgen dafür, dass Ihr Gelände 24 / 7 risikofrei genutzt werden kann. Was sind die Folgen, wenn das Schneeräumen nicht korrekt ausgeführt wird?