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Dies kann in diesem Jahr zu einem Ansturm auf Ihre Kanzlei führen. Um dies effizient und sicher zu bewältigen sind Softwarelösungen erforderlich, bei denen Sie die Verantwortung und die Hoheit über ihre Prozessablaufe und ihre Daten behalten und die Ihnen die Kommunikation mit den Mandanten erleichtern. Die Steuerberaterverbände haben deshalb einen Rahmenvertrag für die Grundsteuer-Software von hsp-software abgeschlossen, der Verbandsmitgliedern exklusive Vorzugskonditionen bietet. Die Lösung bietet einen interaktiven Prozess zur Vorbereitung der Grundsteuer-Erklärung gemeinsam mit Mandanten über eine Kanzlei-Cloud an. Die Daten können über Schnittstellen zur Kanzleisoftware eingelesen werden. Diese werden dann nur für den Erstellungsprozess gespeichert und nach Abschluss gelöscht. Steuerberaterverband hessen rahmenverträge. Die dauerhafte Speicherung erfolgt in einer Datenbank auf Ebene der Kanzlei. Weitere Informationen zur Grundsteuersoftware sowie zur Bestellmöglichkeit finden Sie unter: Grundsteuer-Tool von Agenda Agenda Grundsteuer - neue Lösung zum Vorzugspreis für Verbandsmitglieder In diesem Jahr kommt ein großes Stück Arbeit auf Steuerberatungskanzleien zu.
Die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes haben wie geplant die Landingpage eingerichtet. Die Internetseite gibt Auskunft über Wissenswertes zur Reform und einen Überblick über die Regelungen der Länder. Darüber hinaus bündelt sie die Links zu den relevanten Oberflächen der Länder und ermöglicht so den direkten Zugriff auf die Informationen. Die Internetseiten der Länder sind sehr individuell gestaltet. Startseite » Steuerberaterverband Rheinland-Pfalz e.V.. Einige sind bereits eingerichtet, andere befinden sich noch im Aufbau. Die jeweiligen Inhalte werden peu á peu ergänzt und immer wieder aktualisiert. Wer beispielweise nach dem Zeitpunkt sucht, ab wann die Finanzämter die Informationsschreiben an die Eigentümerinnen und Eigentümer versenden, kann über die Landingpage gehen und auf den Internetseiten der Länder fündig werden. Nach aktuellen Planungen ergibt sich folgender Überblick: April: Brandenburg, Bayern, Thüringen Mai: Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz Juni: Schleswig-Holstein, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt Juli: Hansestadt Bremen Berlin plant keine individuellen Schreiben, sondern richtet sich voraussichtlich an bestimmte Zielgruppen wie Hausverwaltungen.
Grundsteuerreform-Gesetzespaket Anlass für die Grundsteuerreform war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. 4. 2018 (1 BvL 11/14) zu den bisherigen Vorschriften der Einheitsbewertung. Die obersten Verfassungsrichter qualifizierten die bisherigen Vorschriften als mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz GG) unvereinbar. Mit dem Grundsteuerreform-Gesetz (GrStRefG vom 26. 11. 2019 BGBl 2019 I S. 1875) und weiteren Gesetzespaketen will der Gesetzgeber nun die Voraussetzungen für eine mit dem Grundgesetz vereinbare Besteuerung des Grundbesitzes schaffen. Hauptfeststellung 1. 1. 2022 Das Grundsteuerreform-Paket beinhaltet in erster Linie einen neuen siebten Abschnitt im Bewertungsgesetz. Dieser beinhaltet ausschließlich die Grundbesitzbewertung für die Grundsteuer. Steuerberaterverband Hessen: Umsetzung der Grundsteuerreform: Landingpage von Bund und Ländern gestartet. Details zur Bewertung des Grundbesitzes enthalten die koordinierten Ländererlasse vom 9. 2021 (S 3017 BStBl 2021 I S. 2369). Das bisherige System der Feststellungsarten mit Hauptfeststellung, Wert-, Art- und Zurechnungsfortschreibung wird im neuen Grundsteuerrecht beibehalten.
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