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Eine Gefährdungsanzeige kann deshalb Beschäftigte vor straf-, arbeits- sowie zivilrechtlichen Konsequenzen schützen und ist zum Schutz von Kunden/Patienten erforderlich. Gefährdungsbeurteilung Die Gefährdungsbeurteilung ist ein für die Arbeitgeber gesetzliche verpflichtendes Instrument, die Gefährdungen im Betrieb umfassend zu ermitteln und wirksame Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu treffen. Die Arbeitgeber kommen diesen Verpflichtungen jedoch allzu oft nicht nach, weil sie kaum mit Sanktionen zu rechnen haben. Die Repräsentativbefragung "DGB-Index 2012" offenbart, dass nur bei 28% der Beschäftigten eine arbeitsplatzbezogene GB vorliegt, und nur bei 9% psychische Belastungen mit berücksichtigt wurden. Der Prozess der Gefährdungsbeurteilung unterliegt der Mitbestimmung. Gefährdungsanzeige – ver.di. Zur Unterstützung der Betriebs- und Personalräte bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung hat deshalb eine Online-Handlungshilfe Gefährdungsbeurteilung entwickelt (s. "Materialien zum Thema" weiter unten).
Sie empfand die personelle Situation als unzureichend. Wie das LAG im Berufungsverfahren entschied, war die dafür erteilte Abmahnung seitens des Arbeitgebers nicht rechtmäßig. Sie muss also aus der Personalakte der Krankenpflegerin entfernt werden. Die Rechtsdepesche hat diesen aktuellen Fall als Anlass genommen, um einige Fragen zu klären, die sich in Bezug auf eine solche Gefährdungsanzeige ergeben und dazu Prof. Dr. »Gefahr zu melden, ist Pflicht« – ver.di. Volker Großkopf, Professor für Rechtswissenschaften im Fachbereich Gesundheitswesen an der Katholischen Hochschule NRW in Köln, befragt. Rechtsdepesche: Zunächst einmal: Worum handelt es sich eigentlich bei einer Gefährdungsanzeige? Großkopf: Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitnehmer an ihre Grenzen der möglichen Belastung kommen. Dies kann durch permanenten Personalmangel, zu hohen Arbeitsaufwand oder auch durch strukturelle Defizite geschehen. Folgen können Fehler in der Durchführung der Aufgaben sein, aus denen dann unmittelbar Schäden für alle Beteiligten resultieren können.
: an den zuständigen Arbeitgeber / Träger) wenden. Hierdurch dürfen den Beschäftigten keine Nachteile entstehen. " Dennoch raten wir Kolleg:innen, die prekär und/oder befristet im Bereich der SKB beschäftigt sind, bzw. sich im Referendariat oder in der Probezeit befinden, mit uns Kontakt aufzunehmen und gemeinsam zu beraten, welches Vorgehen sinnvoll ist, um eine Gefährdung anzuzeigen.
Beschäftigte dürfen nicht benachteiligt werden, weil sie eine Gefährdungsanzeige stellen – auch nicht, wenn der Arbeitgeber nachher behauptet, es habe »objektiv« keine Gefährdungssituation bestanden. Dies ist der Tenor eines bereits im Dezember 2017 ergangenen Urteils des Arbeitsgerichts Göttingen, dessen Begründung nun vorliegt. Die Richter/innen geben mit der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung einer Pflegekraft aus dem Asklepios Fachklinikum Göttingen recht, die wegen einer Gefährdungsanzeige abgemahnt worden war. Gefährdungsanzeige pflege muster 2020. Mit Unterstützung von erreichte sie, dass diese aus ihrer Akte entfernt werden muss. Laut Paragraph 16 Arbeitsschutzgesetz haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer »jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit (…) unverzüglich zu melden«. Schon aus der Formulierung »von ihnen festgestellte« ergibt sich dem Urteil zufolge: Maßgeblich ist die subjektive Einschätzung der Beschäftigten, ob eine gefährliche Situation besteht.
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