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Zufriedene Arbeitnehmer-Familien, motivierte Mitarbeiter, weniger Steuern - ein Firmenwagen bietet viele Vorteile. Doch sollten Sie die Nutzung des firmeneigenen Dienstwagens oder Firmenwagens in einer Firmenwagen-Vereinbarung genau regeln. Mit unserem Assistenten können Sie die Vertragsbedingungen individuell festlegen und Ihre Rechte optimal sichern, z. B. für den Fall, dass an dem Dienstwagen bzw. Firmenwagen Schäden entstehen. Regeln Sie außerdem z. B. steuerliche Fragen. Legen Sie fest, ob und wie der Arbeitnehmer das Auto privat nutzen kann. Dienstwagen ohne Privatnutzung – VP. Hinweis zur DSGVO: Bitte beachten Sie, dass nach der seit dem 25. Mai 2018 in der EU geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) u. a. eine Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten gegenüber der betroffenen Person besteht (Art. 13 DSGVO). Zudem kann die Datenverarbeitung von einer Einwilligung des Betroffenen nach Art. 6 Abs. 1a) DSGVO abhängig sein. Beides (Information und Einwilligung) ist nicht Bestandteil dieser Vorlage.
Auch in Österreich gibt es zwei grundsätzliche Möglichkeiten den Firmenwagen zu versteuern. Wir wissen, welche Regelungen und Informationen wichtig sind. So läuft die Firmenwagenversteuerung in Österreich Die private Nutzung des Dienstwagens mit Erlaubnis des Arbeitgebers hat arbeitsrechtliche, steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen. Nach der letzten Änderung vor vier Jahren gibt es seit 2020 einige Änderungen, was den Sachbezug bei Privatnutzung von Firmenfahrzeugen angeht. Der Arbeitnehmer kann bei der Besteuerung des Firmenwagens zwischen zwei Modellen wählen – wir wollen uns auf die Fahrtenbuchmethode fokussieren. Firmenwagen vereinbarung vorlage österreich. Durch dieses wird die Nutzung des Fahrzeugs kilometer genau nachgewiesen werden und in Dienst-, Misch-, oder Privatfahrt unterschieden. Fahrtenbuch spart Steuern In Österreich besteht zwar keine gesetzliche Pflicht, ein Fahrtenbuch zu führen. Dennoch lohnt es sich, um sich vom Finanzamt Geld zurückzuholen und Steuervorteile aus betrieblich gefahrenen Kilometern geltend zu machen.