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Gemeinschaftspraxis GbR Dr. Giers, Dr. Faßbender, Dr. von Lovenberg-Prömper Detmold, Elisabethstr. 85 Jetzt informieren unter Tel. 0 52 31 - 30 90 0 oder per E-Mail: info(at)
Schwerpunkte unserer Praxis sind die Diagnose/Behandlung sowie die Vorbeugung (Prävention) von Erkrankungen des Herz- und Kreislaufsystems (Kardiologie) sowie der Gefäße (Angiologie). Durch Integration in die überörtliche Gemeinschaft für diagnostische und interventionelle Radiologie und Nuklearmedizin (DIRANUK) steht uns ein umfassendes radiologisches (z. B. Das Team. CT, Kernspintomografie, Röntgendiagnostik), nuklearmedizinisches (z. Myokardszintigrafie) und interventionelles (z. Koronarangiografie, periphere Gefäßdilatationen) Versorgungsspektrum zur Verfügung. Besonderen Wert legen wir auf eine ausführliche Beratung unserer Patienten und auf die Früherkennung von Risiken (Prävention). Aufgrund unserer langjährigen internistischen Ausbildung und klinischen Tätigkeit werden nicht einzelne Organe sondern der Mensch als Individuum behandelt. Über die reine Kardiologie und Angiologie hinaus bieten wir auch im speziellen Fall weitere internistische Untersuchungen an.
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Die gefährliche Körperverletzung ist in § 224 I StGB geregelt und stellt eine Qualifikation zu § 224 StGB dar. (1) Wer die Körperverletzung 1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, 2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, 3. mittels eines hinterlistigen Überfalls, 4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder 5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. A. Prüfungsschema Schema: Körperverletzung, § 224 I StGB I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Tatbestand des § 223 StGB b) Körperverletzung durch gefährliches Mittel bzw. Begehungsweise Nr. 1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, Nr. 2. Gefährliche Körperverletzung, § 224 I StGB · Schema · Strafrecht BT • JuraQuadrat · §². mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, Nr. 3. mittels eines hinterlistigen Überfalls, Nr. 4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder Nr. 5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung c) Kausalität d) Objektive Zurechnung 2.
1. Examen/SR/BT 2 Prüfungsschema: Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB I. Tatbestand 1. Grundtatbestand des § 223 StGB 2. Qualifikation des § 224 StGB a) § 224 I Nr. 1 StGB aa) Gift oder andere gesundheitsschädliche Stoffe Gift ist jeder Stoff, der unter bestimmten Bedingungen durch chemische oder chemisch-physikalische Wirkung im konkreten Fall geeignet ist, ernsthafte gesundheitliche Schäden zu verursachen. Beispiel: Arsen, Dioxin, Speisesalz. bb) Gesundheitsschädliche Stoffe Andere gesundheitsschädliche Stoffe sind solche, die auf mechanischem oder thermischem Wege wirken. Beispiel: zerstoßenes Glas, Viren, Bakterien. cc) Beibringen Beibringen ist das Herstellen einer Verbindung des Giftes oder des anderen gesundheitsschädigenden Stoffes mit dem Körper in der Weise, dass es/er seine gesundheitszerstörende Wirkung entfalten kann. Gefährliche körperverletzung schéma directeur. b) § 224 Nr. 2 StGB aa) Waffe (1. Fall) Wie bei Diebstahl mit Waffen, § 244 StGB. bb) Gefährliches Werkzeug (2. Fall) Jeder körperliche Gegenstand, der in der konkreten Art der Anwendung geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
Strafrecht mobil Körperverletzung, § 223 StGB Tatbestand, § 223 I StGB Objektiver Tatbestand Körperliche Misshandlung Gesundheitsbeschädigung Subjektiver Tatbestand Vorsatz objektiver Tatbestand Rechtswidrigkeit Schuld Strafantrag, § 230 Qualifikationen Gefährliche Körperverletzung, § 224 Misshandlung von Schutzbefohlenen, § 225 Schwere Körperverletzung, § 226 Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 Körperverletzung im Amt, § 340 Weitere Informationen: Siehe auch: Strafrecht Crashkurse auf:
Schema Gefährliche K örperverletzung § 224 I StGB I. T atbestand 1. Objektiver T atbestand a) T atbestand des § 223 StGB b) Gefährliche Mittel / Begehung sweise 1) Nr. 1: Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädli chen Stoffen Gift Gift ist jeder organische oder anorganische Stoff, der durch chemische oder chemisch-physikalische Wirkung d ie Gesundheit schädigen kann. 2) Nr. 2: W affe oder anderes gefährliches W e rkzeug W affe Unter "W aff e" ist eine solche im technischen Sinn zu versteh en, die zwecks Kampfunfähig-Machung, V erletzung oder Tötung gefertigt wurde, also Schuss-, Hieb-, Stic h- oder Wurfwaf fen. Sie müssen von vornherein dazu bestimmt se in, (nicht notwendigerweise Menschen) zumindest erhebliche V erletzungen zuzufügen. Gefährliche körperverletzung schema part. oder Gefährliches W erkzeug Ein gefährliches W erkzeug ist jeder bewegliche (a. A. vertretbar) Gegenstand, der nach seiner ob jektiven Beschaf fenheit und der Art seiner V erwendung im konkreten Fall dazu geeignet ist, er hebliche V erletzungen z uzufügen.
Vorsatz II. Rechtswidrigkeit III. Schuld
3) Nr. 3: hinterlistiger Überfall Ein Überfall ist ein überraschender o der unerwarteter Angriff. Dieser ist hinterlistig, wenn der Täter planmäßig in ein er auf V erdeckung seiner wahren Absicht berechneten W eise vorgeht, um die Abwehr des nicht erwarteten Angriffs zu ersc hweren.