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13. April 2021 Drogendelikte (BtMG) Zuletzt aktualisiert am 24. Februar 2022 Therapie statt Strafe bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz? Der § 35 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gibt der Vollstreckungsbehörde die Möglichkeit, den Vollzug einer Strafe auszusetzen, wenn der Verurteilte an einer Therapie teilnimmt. Das Prinzip "Therapie statt Strafe" soll dafür sorgen, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Abhängigkeit von Drogen als Ursache einer Straftat bekämpft werden kann und nicht nur ein Symptom, also die Tat selbst. Sie möchten lieber eine Therapie statt Strafe? Verlieren Sie keine Zeit Jetzt Kontakt aufnehmen! Therapie statt Strafe § 35 BtMG | Strafverteidiger München | Fachanwalt für Strafrecht München. Erfahrung aus +3000 Fällen im BtM-Strafrecht Schnelle Hilfe - deutschlandweit Kostenlose Ersteinschätzung Jetzt anrufen: 0228 25 999 361 Unsere Anwälte sind für Sie auch über WhatsApp erreichbar: Hier finden Sie unser Kontaktformular Was versteht man unter der Aussetzung der Strafe? Der Vollzug der Strafe wird für die Zeit der Therapie ausgesetzt. Ist die Therapie erfolgreich, dann wird die Strafe am Ende zur Bewährung ausgesetzt.
Dies schließt den Handel und den Import von BTMs ein. Das Modell "Therapie statt Strafe" ist jedoch nicht auf das Betäubungsmittelstrafrecht beschränkt; § 35 BTMG kann auch auf typische Beschaffungskriminalität wie Einbruchdiebstahl angewendet werden. Außerdem muss sich der Mandant von Rechtsanwalt Tom Heindl bereits in München oder anderswo in einer entsprechenden Therapie befinden oder nachweisen, dass er sich in Kürze in Behandlung begeben wird. Was Rechtsanwalt Tom Heindl macht Der in München tätige Rechtsanwalt Tom Heindl beschäftigt sich oft schon während des Prozesses mit dieser Möglichkeit im Drogenrecht. Therapie statt strafe voraussetzungen in de. Er zeigt, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen der Straftat und der BTM-Sucht gibt. Dies ist nicht immer offensichtlich, in manchen Fällen muss der Anwalt das Gericht überzeugen. Der Richter hält diese Tatsache bestenfalls im Urteil fest. Es ist dann einfacher, erfolgreich eine Aussetzung der Vollstreckung der Strafe zu beantragen.
§ 35 BtMG Zurückstellung der Strafvollstreckung – Therapie statt Strafe, § 35 BtMG Das Gesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass Betäubungsmittelabhängige anstatt eine Gefängnisstrafe in einer Justizvollzugsanstalt zu verbüßen, eine (stationäre oder ambulante) Drogentherapie absolvieren können, § 35 BtMG. Die Strafe wird dann (zu Gunsten der Therapie) zurückgestellt. Eine solche Therapie muss in einer anerkannten Einrichtung für Suchtentwöhnung stattfinden. Rechtliche Voraussetzung dafür ist zunächst, dass die abgeurteilte Strafe im Zusammenhang mit einer Betäubungsmittelabhängigkeit steht. Dies muss ausdrücklich im schriftlichen Urteil niedergelegt sein. Sollen mehrere Verurteilungen zurückgestellt werden, muss dies bei jeder abgeurteilten Straftat der Fall sein. Weiterhin dürfen bei Therapieantritt bei keiner Einzelstrafe mehr als 2 Jahre zu verbüßen sein. Therapie statt Strafe bei einem Drogendelikt - Mag. Dinko Knjizevic. Sind Sie bspw. zu 2 Jahren und 2 Monaten verurteilt worden, müssen zunächst 2 Monate Strafhaft verbüßt werden. Die verbleibenden 2 Jahre sind dann zurückstellungsfähig.
Einen Automatismus gibt es aber dafür nicht. Ein schriftlicher Antrag durch einen Anwalt für BtM empfiehlt sich. Materielle Voraussetzungen der Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG Rechtskräftige Verurteilung (Es muss sich nicht um einen Verstoß gegen das BtMG handeln. Therapie statt strafe voraussetzungen. Das wird oft übersehen) Betäubungsmittel abhängig zur Tatzeit und (! ) zur Zeit der Antragsstellung Kausalität zwischen Straftat und Betäubungsmittelabhängigkeit Restfreiheitsstrafe bis zu 2 Jahren Therapiebedürftigkeit und Therapiebereitschaft zu einer der Rehabilitation dienenden Behandlung Kostenzusage des Kostenträgers Therapieplatzzusage ( Therapiebeginn muss feststehe n) Voraussetzenugen der Therapieplatzzusage nach § 35 BtMG Aufnahmevoraussetzungen sind je nach Therapieplatz unterschiedlich. Voraussetzungen können zum Beispiel sein: Therapiebereitschaft, ärztliches Zeugnis für Kostenträger, Aufnahmegespräch, Billigung eines Therapieprogramms, Verpflichtung, die Fortführung der Behandlung der Vollstreckungsbehörde zu bestimmten Zeitpunkten nachzuweisen, Einwilligung der Erziehungsberechtigten und gesetzlichen Vertreter bei Minderjährigen.
Er muss dann nicht in einer JVA seine Freiheitsstrafe antreten, sondern kann sich zunächst mit der Entziehung und Entwöhnung aktiv befassen. Dies soll dann zur Folge haben, dass der wegen Drogensucht straffällig gewordene Straftäter die Möglichkeit erhält, durch die Therapie seine Resozialisierung schneller erreicht. Im Falle von § 64 StGB kann der Verurteilte, der aufgrund seines Hangs zu Drogen und den damit zusammenhängenden Gefährlichkeit, dass er weitere Straftaten begehen würde, in eine Entziehungsanstalt eingewiesen werden.
Das Gesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass Betäubungsmittelabhängige, anstatt eine Gefängnisstrafe in einer Justizvollzugsanstalt zu verbüßen, eine (stationäre oder ambulante) Drogentherapie absolvieren können. Die Strafe wird dann (zu Gunsten der Therapie) zurückgestellt. Eine solche Therapie muss in einer anerkannten Einrichtung für Suchtentwöhnung stattfinden. Rechtliche Voraussetzung dafür ist zunächst, dass die abgeurteilte Strafe im Zusammenhang mit einer Betäubungsmittelabhängigkeit steht. Dies muss ausdrücklich im schriftlichen Urteil niedergelegt sein. Sollen mehrere Verurteilungen zurückgestellt werden, muss dies bei jeder abgeurteilten Straftat der Fall sein. Weiterhin dürfen bei Therapieantritt bei keiner Einzelstrafe mehr als 2 Jahre zu verbüßen sein. Sind Sie bspw. Infothek - Anwalt Strafverteidigung. zu 2 Jahren und 2 Monaten verurteilt worden, müssen zunächst 2 Monate Strafhaft verbüßt werden. Die verbleibenden 2 Jahre sind dann zurückstellungsfähig. Eine Therapie nach § 35 BtMG kann bei allen Drogen (außer Alkohol) beantragt werden.
Glossar: Haft Straftäter(innen) mit einem Suchtproblem stecken oft in einem Teufelskreis. Sie begehen Straftaten um sich Suchtmittel zu beschaffen, werden erwischt, verurteilt und landen im Gefängnis. Um den Betroffenen einen Ausstieg aus der Sucht und damit auch aus der Kriminalität zu ermöglichen, können sie unter bestimmten Bedingungen statt einer Haftstrafe eine Therapie wahrnehmen. Dies wird möglich, wenn das Gericht zustimmt und die Kostenübernahme geklärt ist. Weitere Links zum Thema Mehr auf Mehr auf anderen Internet-Seiten Verwandte Einträge Online-Beratung Beratung für Angehörige von Straffälligen Für Angehörige bricht eine Welt zusammen, wenn der Partner, das Kind, ein Verwandter oder Freund ins Gefängnis muss. Viele Fragen stellen sich. Unsere erfahrenen Beraterinnen und Berater helfen Ihnen weiter, kostenlos, vor Ort oder hier in der Online-Beratung. Mehr Service Knast und die Folgen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten werden bestraft. Der Strafzettel wegen der abgelaufenen Parkuhr mag nicht der Rede wert sein.
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