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Weder ist es ratsam, vorschnell die vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben, noch sollte "der Kopf in den Sand gesteckt" werden. Beide Handlungen kommen im Zweifelsfall teuer zu stehen. Ein rechtlicher Beistand kann die Abmahnung und Unterlassungserklärung genau prüfen und weiß genau, was zu tun ist. Insbesondere lassen sich durch geschicktes Verhandeln die geforderten Beträge zumeist merklich reduziert. Vertrauen Sie daher auf unsere jahrelange Erfahrung mit den Abmahnungen der Rechtsanwälte Albrecht Bischoff im Auftrag von Folkert Knieper für Marions Kochbuch. Kostenlose Ersteinschätzung Unsere Kanzlei vertritt Mandanten seit vielen Jahren in allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts. Unsere Bewertungen sprechen für sich. Vorsicht bei Bildern: Abmahnungen wegen der Nutzung von Bildern. Wenn Sie auch eine Abmahnung der R echtsanwälte Albrecht Bischoff durch den Fotografen Folkert Knieper für die unberechtigten Bildnutzung von Motiven der Online-Rezeptesammlung "Marions Kochbuch" erhalten haben, können Sie uns diese gern zukommen lassen oder uns anrufen.
Erneut liegt uns eine Abmahnung des Fotografen Folkert Knieper durch die Rechtsanwälte Albrecht Bischoff vor. Auch hier geht es wieder um den Vorwurf der unberechtigten Bildnutzung von Motiven der Plattform "Marions Kochbuch". Der Vorwurf Unserem Mandanten wird von den Rechtsanwälten Albrecht Bischoff vorgeworfen, Bilder von der Plattform Marions Kochbuch () unberechtigt auf seiner Homepage verwendet zu haben. Der Fotograf Folkert Knieper, der gleichzeitig Betreiber des Portals ist, sei dadurch in seinen Urheberrechten verletzt. Marions Kochbuch - Kochrezepte. Durch die Nutzung der Bilder durch unseren Mandanten sei in das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG) sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) eingegriffen. Da unsere Mandantschaft keinerlei Nutzungsrechte an den Fotografien erworben habe, sei diese nun zur Unterlassung und zum Schadensersatz verpflichtet. Die Forderung Die Rechtsanwälte Albrecht Bischoff verlangen im vorliegenden Fall die zukünftige Unterlassung jeglicher Fotonutzung der Bilder von Folkert Knieper.
Habe soeben auf dem Basic Thinking Blog folgendes gelesen: Nachdem Besitzer von Blogs und Foren aufgrund von "Marions Kochbuch" landesweit die Köpfe hängen ließen, gibt es nun endlich gute Nachrichten zu verkünden: das damalige Urteil des Landgerichts Hamburg war Mumpitz. Das jedenfalls verkündet das Hanseatische Oberlandesgericht in einem neuen Urteil (Az. 5 U 180/07). Bilder-Abmahnungen: Schlappe für „Marions Kochbuch“?. Es geschehen also noch Zeichen und Wunder an Hamburger Gerichten. Oder sollte sich am Ende gar die Vernunft durchsetzen!? Zumindest ist es ein Teilerfolg.
Hier kann ein Anwalt das Beste für Sie heraus holen.
Startseite » News » Urheberrecht » – Abmahnung von Folkert Knieper 18. 11. 2015 Unserer Kanzlei liegt eine Abmahnung von der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Albrecht Bischoff vor. Die Kanzlei mahnt Webseitenbetreiber im Auftrag von Dipl. –Ing. Folkert Knieper wegen der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung von Fotos aus dem Online-Kochbuch ab. Bereits seit einigen Jahren sind unserer Kanzlei die Abmahnungen des Herrn Folkert Knieper wegen angeblicher Kochfoto-Urheberrechtsverletzungen bekannt. Folkert Knieper ist Betreiber des Online-Rezeptverzeichnisses. Er ist Fotograf und laut Abmahnung seit rund 10 Jahren spezialisiert im Bereich der Lebensmittel- und Speisefotografie. Die Fotografien befinden sich samt dazugehörigem Rezept allesamt auf der Seite. Die Abgemahnte Person betreibt unter anderem einen Gasthof und soll das urheberrechtlich geschützte Foto, welches die Speise "Forelle Müllerin" zeigt, durch einstellen auf der Facebook-Seite des Gasthofs ohne die entsprechende notwendige Genehmigung rechtswidrig vervielfältigt haben.
Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung in Höhe von 310, 00 Euro nach MFM zzgl. eines 100%igen Aufschlages wegen fehlender Urheberbenennung, insgesamt also 620, 00 Euro. 2. Abmahnkosten von 507, 50 Euro. Den angesetzten Streitwert in Höhe von 6. 000, 00 Euro für ein einziges Foto stützt der Fotograf auf die "ständige Rechtsprechung" der Hamburger Gerichte. 3. Schließlich wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Die Höhe der geforderten Zahlungen variiert in den Abmahnschreiben, da dies von der Anzahl und der Nutzungsdauer der Bilder abhängt. Je länger ein Foto genutzt worden ist, je höher ist der Schadensersatz. Unsere Handlungsempfehlung Um eine unnötige Ausweitung des Rechtsstreits und weitere Kosten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen folgendes Vorgehen: 1. Nehmen Sie die Abmahnung ernst! Bleibt die Abmahnung unbeantwortet, kann die Gegenseite die erhobenen Forderungen einklagen. 2. Lassen Sie sich nicht durch die oftmals sehr kurzen Fristen unter Druck setzen.
Wir sind auf Schutzrechte spezialisiert, egal ob Urheberrechte, Markenrechte oder Designrechte. Aber auch Abmahnungen im Wettbewerbsrecht werden durch uns ständig betreut. Die Vorgehensweise bei entsprechenden Abmahnungen ist immer ähnlich, insbesondere im Prozessrecht sollte man über die speziellen Kenntnisse der Rechtsgebiete verfügen. Wir konnten außergerichtlich schon für unsere Mandanten Vorteile durchsetzen, teilweise die Abmahnung sogar gänzlich zurückweisen.