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Eine etwaig bestehende studentische Pflichtmitgliedschaft nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 SGB V endet in der gesetzlichen Krankenkasse gemäß § 190 Absatz 9 SGB V übrigens erst mit Ende des Semesters, indem der Student das 30. Lebensjahr vollendet hat und nicht schon direkt einen Tag vor dem 30. Geburtstag.
Darum hat es mich auch gewundert, dass meine Dienstzeit nicht mal anteilig anerkannt wurde. Ich werde mich auch mal in den nächsten Tagen an mein Studentenwerk wenden, mal schaun was die dazu sagen, evt. auch zu einer anderen KK.. Mich stört halt irgendwie, dass sich bei meiner KK niemand so recht mit meinem Weg zur Hochschulzugangsberechtigung auskennt oder auskennen will.. Ist schon heftig, auf der einen Seite hab ich letztens erst einen Artikel gelesen in dem unsere Bildungsministerin das Studium ohne Abitur weiter fördern will und auf der anderen Seite darf ich jetzt im mester 20% meines BaföG's für die KK raushauen.. von CiceroOWL » 22. 2010, 12:59 Bei Zeitsoldaten wied nur der GWD angerechnet, wie schon geschreiben Berufsausildung heißt hier Schulaausbildung und nicht Ausbildung gegen Entgelt, die wird nicht angerechnet. Krankenversicherung student 30 zweiter bildungsweg en. von Taldor » 22. 2010, 13:57 Ok, dann habe ich schonmal einen Punkt an dem ich ansetzen bzw. nachfragen kann. Ein paar Monate sind besser als garnix.. Danke Dir!
In einem Beispiel wird aber erläutert wie geforderte Berufsausbildung + Berufstätigkeit anerkannt wird: Tit. 1. 2. b Beispiel 3: Sachverhalt: Abschluss der Höheren Handelsschule im Alter von 22 Jahren. Aufnahme einer für das Studium notwendigen 3-jährigen Berufsausbildung und anschließende 2-jährige Berufstätigkeit. Krankenversicherung student 30 zweiter bildungsweg free. Im Anschluss daran wird ein Studium aufgenommen. Beurteilung: Die Versicherungspflicht endet grds. mit Ablauf des 14. Fachsemesters, spätestens mit Ablauf des Semesters in dem das 33. Lebensjahr vollendet wird. Nur die 3-jährige Berufsausbildung und nicht die anschließende Berufstätigkeit wird als Verlängerungstatbestand angerechnet Nur der Begriff "Höhere Handelsschule" stört mich hier ein bißchen Ansonsten würde dieses Beispiel in etwa meinen Fall widerspiegeln. Die Anerkennung meiner Berufsausbildung würde mir ja schon reichen.. Zu meinem Wehrdienst: Ich hatte mich für 4 Jahre verpflichtet. Aber "darin" enthalten ist doch auch eigentlich der gesetzliche Wehrdienst, den ich sowieso hätte absolvieren müssen.
Eine private Krankenversicherung während des Studiums ist keine Sackgasse: Nur, wenn Du direkt nach dem Studium selbständig oder freiberuflich arbeitest, bleibst Du an Deine private Krankenversicherung gebunden. Wenn Du hingegen nach Deinem Abschluss eine Anstellung annimmst, kannst Du problemlos von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn Du das möchtest.