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Es kann sein, dass zur Klärung Ihres Empfehlungsanliegens zunächst Ihr persönlicher ImmoScout24-Berater telefonisch Kontakt zu Ihnen aufnimmt. ImmoScout24 leitet Ihre Daten ausschließlich an professionelle Immobilienexperten weiter, die Expertise aus dem Markt mitbringen und von ImmoScout24 vertraglich auf eine vertrauliche Behandlung Ihrer Daten verpflichtet wurden. Für die Übermittlung Ihrer Anfrage erhält ImmoScout24 eine Vergütung. Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten), aktualisiert am 03. August 2021. Immobilie verkaufen und trotzdem wohnen bleiben Wie kann ich meine Immobilie verkaufen und trotzdem wohnen bleiben? Haus von Eltern kaufen, schenken oder erben??? Erbrecht. Dafür gibt es verschiedene Modelle und Möglichkeiten: Teilverkauf, Nießbrauch, Mietrückkauf, Leibrente oder Immobilienrente. Was ist Nießbrauch? Der Nießbrauch bleibt bis zum Tod des Nießbrauchers bestehen. Wer sich für Nießbrauch entscheidet, sollte allerdings wissen, dass er verpflichtet ist, im Sinne der Eigentümer:innen gut zu wirtschaften sowie die Immobilie zu pflegen und zu versichern.
Sofern keine solchen Verwandten vorhanden sind, haben Sie auch im Falle einer Erbschaft keine Ausgleichsforderungen zu befürchten. Ich kann Ihnen im Rahmen dieser Erstberatung nur einen kleinen Überblick über die Rechtslage geben. Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der Sache würde ich Ihnen dringend raten, sich von einem Anwalt oder Notar vor Ort eingehend beraten zu lassen, bevor Sie sich für eine Variante entscheiden. Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort dennoch weitergeholfen zu haben. Sollte Ihnen noch etwas unklar sein, dürfen Sie gerne die Nachfragemöglichkeit nutzen. Haus kaufen statt erben 2. Wenn Sie zufrieden sind, würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Mit freundlichen Grüßen Yvonne Bellmann Rechtsanwältin
Frage vom 22. 6. 2011 | 09:55 Von Status: Frischling (40 Beiträge, 58x hilfreich) Haus von Eltern kaufen, schenken oder erben??? Hallo! Meine Eltern möchten in naher Zukunft das Haus an mich und meine zukünftige übergeben. Hierfür müssen wir jedoch eine "Ablösesumme" an meine Schwester zahlen. Nun die eigentliche Frage: Was ist die beste Lösung hierfür, um eventuell Steuern zu sparen oder vielleicht auf das Recht von Abschreibungen in der Steuererklärung zu setzen? Mir ist der Schenkungsfreibetrag von 400. 000€ bekannt, sowie der Erb-Freibetrag von 400. 000€… Macht es mehr Sinn, in Bezug auf die Grunderwerbssteuer, sie zu "umgehen" in dem man sich das Haus schenken, bzw. Haus kaufen statt erben e. vererben lässt und das Geld einfach so an meine Schwester direkt zu transferieren (von Bruder zu Schwester, zählen da auch die o. g. Freibeträge)? Oder ist es besser das Haus "offiziell" zum halben Preis zu kaufen, sodass meine Eltern das Geld als Schenkung an meine Schwester transferieren und den Rest des Wertes am Haus uns vererben bzw. schenken zu lassen?