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Impressum Maria-Michaela Karavanou Im Brentenghau 36 88453 Erolzheim Telefon: +49 170 206 71 15 E-Mail: Internetadresse: / Inhaltlich verantwortlicher gemäß § 5 TMG: Maria-Michaela Karavanou Aufsichtsbehörde & berufsrechtliche Regelungen Aufsichtsbehörde: Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt, Schwanthalerstr.
Für Gespräche in unseren Beratungsräumen können wir eine Dolmetscherin, einen Dolmetscher hinzuziehen. Telefonische Erreichbarkeit: Telefon (089) 2 33 – 6 69 33 Mo, Di, Do, Fr 9 – 12 Uhr, Mo und Mi 14 – 16 Uhr E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Referat für gesundheit und umwelt schwanthalerstr 69 der. Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Nähere Informationen auch auf der Homepage Veröffentlichung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zum Thema Elternbeirat Seite des KM Bayern Infoportal ElternMitWirkung Rechtsgrundlagen für den Elternbeirat Auszug aus der RSO § 18 Zusammenarbeit der Schule mit den Eltern (1) 1 Der Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten dienen insbesondere Elternsprechstunden, Elternsprechtage, Klassenelternversammlungen und Elternversammlungen. 2 Die Durchführung von allgemeinen Veranstaltungen, die die Zusammenarbeit von Schule und Erziehungsberechtigten betreffen, bedarf des Einvernehmens des Elternbeirats. (2) Die mit mindestens der Hälfte der Unterrichtspflichtzeit beschäftigten Lehrkräfte halten wöchentlich eine Elternsprechstunde außerhalb ihrer Unterrichtszeit ab, die übrigen Lehrkräfte jeweils nach Vereinbarung.
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(2) 1 Wahlberechtigt sind alle Erziehungsberechtigten, die wenigstens ein Kind haben, das die betreffende Schule besucht, die Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler sowie ermächtigte Personen im Sinn des Art. 68 Satz 2 BayEUG, ferner die in Art. 66 Abs. 3 Satz 3 BayEUG genannte Leitung eines Schülerheims oder einer ähnlichen Einrichtung. 2 Wählbar sind die Wahlberechtigten mit Ausnahme der an der betreffenden Schule tätigen Lehrkräfte. (3) 1 Über Ort, Zeit und Verfahren der Wahl entscheidet der Elternbeirat im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter; besteht an der Schule kein Elternbeirat, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter allein. 2 Das Wahlverfahren regelt der Elternbeirat im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter in einer Wahlordnung, die den allgemeinen demokratischen Grundsätzen entsprechen muss. RatsInformationsSystem München - Referate - Referat für Gesundheit und Umwelt. (4) Der Wahlvorstand erstellt eine Niederschrift über die Wahlversammlung, die zu den Schulakten genommen wird. § 22 Klassenelternsprecherinnen und Klassenelternsprecher Über das Verfahren der Wahl, die Amtszeit und die Aufgaben der Klassenelternsprecherinnen und Klassenelternsprecher (Art.
Liebe Eltern, Schülerinnen und Schüler, als Elternbeirat stellen wir das Bindeglied zwischen Schülern, Eltern und Lehrerschaft dar. Unsere Aufgabe ist es, Ihre Interessen und Anliegen in der Schule zu vertreten. Der Elternbeirat der Georg-Büchner-Realschule München setzt sich aus Vertretern der Elternschaft zusammen, die alle zwei Jahre von den Eltern gewählt werden. Der bestehende Elternbeirat hat 5 Mitglieder und wurde im Oktober 2020 neu gewählt. Die Sitzungen, an denen auch ein Mitglied der Schulleitung teilnimmt, finden ca. 6-mal pro Schuljahr statt. Besprochen werden Fragen, Probleme oder Anregungen seitens der Eltern oder Schüler. Zudem berichtet die Schulleitung über aktuelle Themen in der Schule. Impressum - andreamosernaturheilpraxis Webseite!. Unsere Aktivitäten und Projekte sind sehr vielseitig: wir beteiligen uns an Schulveranstaltungen und Festen, unterstützen Schulprojekte und organisieren Informationsveranstaltungen. Vor allem wollen wir ein Ansprechpartner für Eltern und Schüler bei Problemen oder Wünschen sein. Durch Einnahmen bei den Schulfesten und durch Elternspenden können wir diverse Schulprojekte und Aktivitäten finanziell unterstützen, die durch den normalen Schuletat nicht abgedeckt werden können.