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[4] Soweit also Teile des Balkons als konstruktive Elemente zwingend im Gemeinschaftseigentum stehen, trifft sowohl die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die entsprechende Erhaltungs- bzw. Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht und zum anderen auch die entsprechende Kostentragungsverpflichtung. Ausnahmen hiervon lassen abweichende Vereinbarungen etwa in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung zu – von großer praktischer Relevanz ist vor allem im Zuge des Inkrafttretens des WEMoG die Bestimmung des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG, die eine abweichende Kostenverteilungsänderung durch Besch... Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Balkon gemeinschaftseigentum kosten. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Deutsches Anwalt Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Eine solche Regelung zu treffen, liege im privatautonomen Gestaltungsspielraum der Wohnungseigentümer bzw. des teilenden Eigentümers. Das Wohnungseigentumsrecht lasse den Wohnungseigentümern weitgehend freie Hand, wie sie ihr Verhältnis untereinander ordnen wollen. Weitere Fundstellen u. : Urteil im Wortlaut auf der Homepage des BGH Amtlicher Leitsatz: "Eine in der Teilungserklärung getroffene Regelung, wonach Balkone, die zum ausschließlichen Gebrauch durch einen Wohnungseigentümer bestimmt sind, auf dessen Kosten instandzusetzen und instandzuhalten sind, ist nicht einschränkend dahin auszulegen, dass hiervon Kosten ausgenommen sind, die die im Gemeinschaftseigentum stehenden Balkonteile betreffen. " ® Haus- Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bonn/Rhein-Sieg e. Gemeinschaftseigentum: Was gehört dazu? (Einfach erklärt). V. 2018
einem Fliesenbelag des Balkons, entstehen, trennen. In vielen Teilungserklärungen finden sich allerdings Regelungen, wonach Einrichtungen (also z. Balkone), die zum ausschließlichen Gebrauch durch einen Wohnungseigentümer bestimmt sind, auf dessen (alleinige) Kosten instandzusetzen und instandzuhalten sind. In dem vorliegenden Fall war ein betroffener Wohnungseigentümer der Meinung, dass diese Regelung einschränkend dahingehend auszulegen sei, dass er nur die Kosten zu tragen habe, die nicht die im zwingenden Gemeinschaftseigentum stehenden konstruktiven Bestandteile des Balkon beträfen, also z. Balkon gemeinschaftseigentum kostenlos. B gerissene Bodenfliesen o. Ä. Der Bundesgerichtshof (BGH) sah in dem vorliegenden Fall keinen Grund für eine solche einschränkende Auslegung. Bei der Auslegung einer Teilungserklärung sei maßgebend auf den Wortlaut und den Sinn abzustellen ist, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegend ergebe; Umstände außerhalb der Eintragung dürften nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind.
Er bekam in allen drei Instanzen (Amtsgericht, Landgericht und Bundesgerichtshof) recht. Mit Urteil vom 16. November 2012 (Az. Balkon Eigentümer Gemeinschaftseigentum Kosten im Mietrecht, Wohnungseigentum - frag-einen-anwalt.de. V ZR 9/12, Entscheidungsdatenbank) entschied der Bundesgerichtshof, dass nach dem vorstehend wiedergegebenen Wortlaut dieser Bestimmung in der Teilungserklärung keine Unterscheidung zwischen dem Sondereigentum und dem gemeinschaftlichen Eigentum getroffen war und jeder Wohnungseigentümer, dessen Balkon schadhaft war, deshalb nicht nur die Kosten für die Sanierung der im Sondereigentum stehenden Teile des Balkons tragen muss, sondern auch diejenigen, die auf das Gemeinschaftseigentum entfallen.