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Überleitung Handlungsprozess "Erledigung eines Kundenauftrages / Auftragsbearbeitung": Bedarfsermittlung - Anfrage - Angebot - Angebotsvergleich - Bestellung (Abschluss Kaufvertrag) - Lieferung - Wareneingang, -prüfung - Rechung prüfen, buchen und zahlen - Lagerung - Fertigung - Lieferung an Kunden Handlungsprozess "Mangelhafte Lieferung": Extern: Mängelrüge, Nacherfüllung Intern: Information an Fertigung, Kunde, Buchhaltung, Rechtsabteilung. Falls Vertragsrücktritt möglich: Einholung neuer Angebote, Angebotsvergleich, Bestellung Sicherung Entscheidung im Ausgangsfall: Fall a: Mängelbeseitigung oder Neulieferung Fall b, c: Neulieferung Übertragung "mangelhafte Lieferung" auf berufliche / private Erfahrungen: Gastronomie, Möbelkauf, Computerkauf et cetera Reflexion Einsatz von MS Project, Anwendungsgebiete für MS Project: Projektplanung, Arbeitszeitplanung, Hausbau, Fertigungsplanung Hausaufgabe Erkundungsauftrag 1. Prozessdokumentationen im Unternehmen 2.
2005 Erschienen am 16. 09. 2005 Erschienen am 25. 2008 Erschienen am 09. 2006 Mehr Bücher des Autors Erschienen am 17. 2007 Erschienen am 28. 10. 2006 Produktdetails Produktinformationen zu "Unterrichtsstunde: Mangelhafte Lieferung - Wiederholungsstunde (12. Klasse kaufmännisches Berufsbildungszentrum) (PDF) " Unterrichtsentwurf aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Didaktik - BWL, Wirtschaftspädagogik, Note: 1, 3, Universität des Saarlandes, Veranstaltung: Hauptseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: [... Mangelhafte lieferung unterrichtsentwurf. ] Das Thema "Mangelhafte Lieferung" ordnet sich inhaltlich in das Lerngebiet 5: "Beschaffungswesen" der Rahmenrichtlinien des Saarlandes für die Berufsschulen für den Beruf Kaufmann/-frau für Bürokommunikation im Fach "Allgemeine Wirtschaftslehre" ein, für das der Zeitrichtwert 20 Stunden beträgt. Innerhalb dieses Lerngebietes ist das Thema dem übergeordneten Lerninhalt "Vertragsverletzungen bei Erfüllung des Kaufvertrages" zuzuordnen. Diesem Lerninhalt voraus gingen Unterrichtsstunden zum Thema "Ablauf des Be-schaffungsvorganges im Unternehmen".
V. Zuletzt geändert am 16. 06. 2020 Inhalt auf sozialen Plattformen teilen (nur vorhanden, wenn Javascript eingeschaltet ist)
Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; (…). (5) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache (…) verlangen. Was tun bei mangelhafter Lieferung? - Wirtschaft und Schule. § 441 Minderung (1) Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern. (…) (3) Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln. (4) Hat der Käufer mehr als den geminderten Kaufpreis gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Verkäufer zu erstatten.
Mag. H. Bauer am 12. Unterrichtsstunde: Mangelhafte Lieferung - Wiederholungsstunde (12. Klasse kaufmännisches Berufsbildungszentrum) von Martina Hugo auf reinlesen.de. 05. 2014 letzte Änderung am: 12. 2014 aufklappen Meta-Daten Sprache Deutsch Anbieter Veröffentlicht am 12. 2014 Link Typ der Lernressource Kurs Übung Schulstufe Sekundarstufe II (9. bis 13. Ausbildungsstufe) Schultyp Mittlere technische und gewerbliche Lehranstalten Mittlere kaufmännische Lehranstalten Mittlere humanberufliche Lehranstalten - Ein- und zweijährig Mittlere humanberufliche Lehranstalten - Drei- und mehrjährig Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten Höhere kaufmännische Lehranstalten HLA für wirtschaftliche Berufe Kostenpflichtig nein
§ 422 Wirkung der Erfüllung (1) Die Erfüllung durch einen Gesamtschuldner wirkt auch für die übrigen Schuldner. (…) § 434 Sachmangel (1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, 1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst 2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, (…). (2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist.