Kleine Sektflaschen Hochzeit
Auf die Verarbeitung von Alkohol in Speisen soll grundsätzlich verzichtet werden. In Ausnahmefällen besteht auf jeden Fall eine Auszeichnungspflicht. In den Verkaufseinrichtungen der Schulen (z. Getränkeautomaten) dürfen keine alkoholischen Getränke angeboten werden. Die Dienststellenleitung legt zusammen mit dem Örtlichen Personalrat, der Schwerbehindertenvertretung und der Beauftragten für Chancengleichheit fest, welche Einrichtungen oder fachkundige Personen die Aufgabe eines psychosozialen Dienstes für die Dienststelle übernehmen. Für die Rat suchende Lehrkraft dürfen keine Kosten entstehen. Suchtprävention - Regierungspräsidium Stuttgart. Dreistufiges Verfahren Wenn eine Schulleitung den durch Tatsachen begründeten Verdacht hat, dass bei einer/m Beschäftigten ein Suchtproblem vorliegen könnte, wird die Dienstvereinbarung Sucht in einem dreistufigen Verfahren angewendet. In der ersten Stufe sucht die Schulleitung das Gespräch mit der/m suchtgefährdeten oder von Sucht betroffenen Beschäftigten. Diese/r kann ein Mitglied des örtlichen Personalrates, der örtlichen Schwerbehindertenvertretung oder eine Person des Vertrauens zur Begleitung hinzuziehen.
Auf Wunsch der betroffenen Person nimmt ein Mitglied des Arbeitskreises an diesem Gespräch teil. Frage: Wenn ich als Suchtkranker mich komplett verweigere, werde ich am Schluß gefeuert! Antwort: Der Stufenplan ist darauf ausgerichtet, die Gesundheit u. Leitfaden Dienstvereinbarung Sucht - Ministerium für Kultus, Jugend .... Arbeitskraft der Betroffenen wieder herzustellen. Üblicherweise sind die Betroffenen, nach einer Ansprache und dem Hilfeangebot, von sich aus sehr bemüht, aus Ihrem Zusatnd herauszukommen. Der Stufenplan endet dann auf dieser Stufe. Wenn das anders läuft, also keine Stabilisierung eintritt, sondern eher das Gegenteil davon passiert, dann ist der Stufenplan darauf ausgelegt, zunehmend auch Druck aufzubauen, hier sind dann weitere Gespräche mit zunehmend konkreteren Zielvorgaben (d. Therapiemaßnahmen) vorgesehen.
Den direkten Weg zu einer Beratungsstelle vor Ort und weitere Informationen zur betrieblichen Suchtprävention finden Sie auf den Seiten der Landessuchtberatung Baden-Württemberg. Hotline Suchtfragen unter Tel. : 0800 0777-088 Die Beratung ist vertraulich und kostenfrei. Mehr Informationen zum Service erhalten Sie auf den Seiten der Landesstelle für Suchtfragen in Baden-Württemberg. Weitere Informationen Mit dem Suchthilfeverzeichnis der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. finden Sie die richtigen Ansprechpartner und Hilfseinrichtungen. Sucht. Wissenswertes über das Thema Sucht liefert Ihnen auch das Bundesministerium für Gesundheit. Publikationen, wie Flyer und Faltblätter zur Verwendung im Unternehmen und auch konkrete Handlungshilfen sind auf den Seiten der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. zu finden.