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Begeht ein Beteiligter der Gruppe eine Tat nach § 184i StGB, machen sich auch die weiteren Mitglieder der Gruppe strafbar, wenn die Gruppe eine Person zur Begehung der Tat drängt. Diese Strafnorm weitet die Strafbarkeit ins nahezu Unermessliche aus, weshalb gerade dieser Tatbestand auf heftige Kritik gestoßen ist. Unter konsequenter Anwendung wären auch JunggeselleInnen-Abschiede strafbar… Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Besonders häufig kommen sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz vor. Angefangen bei "Altherrenwitzen" und unangebrachten "Komplimenten" über den "zufälligen" Körperkontakt bis hin zu eindeutigen Gesten, Anspielungen und Berührungen. Die Fallgestaltungen der Belästigungen am Arbeitsplatz sind mannigfaltig. Während bloße verbale Entgleisungen allenfalls nach § 185 StGB (Beleidigung) strafbar sein können, kommt bei jeglichem Körperkontakt eine Strafbarkeit wegen einer sexuellen Belästigung in Betracht. Unabhängig von einer strafrechtlichen Relevanz drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen – z. Sexualstraftaten im Führungszeugnis. eine Abmahnung oder die fristlose Kündigung.
Weblinks zu interessanten Artikeln Falschbeschuldigungen nach einem One-Night-Stand Jugendschutzdelikte: Sexting, CyerGrooming und das Versenden sog. "Dick-Pics" Das Rachemotiv aus nichtigem Anlass Wie ein Urlaubsspaß zu bösem Erwachen führen kann Sie haben eine Frage zum Vorwurf sexueller Missbrauch? Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient nur der ersten Orientierung; ersetzt jedoch keine persönliche Beratung bei einem Rechtsanwalt. Gern geben wir Ihnen hierzu persönlich Auskunft! Selbstverständlich begegnen wir unseren Mandanten respektvoll und vorurteilsfrei sowie unter Wahrung absoluter Diskretion. Als Rechtsanwälte unterliegen wir der Verschwiegenheit, Sie können mit uns alles besprechen, kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein. Sexuelle Belästigung – KUJUS Strafverteidigung. Jetzt Termin vereinbaren Wir sind für Sie da! Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Hamburg oder Berlin. Kontakt
Nicht nur der sexuelle Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren ist strafbar, sondern nach § 182 StGB auch sexueller Missbrauch von Jugendlichen (14-18 Jahren), wenn der Täter eine Zwangslage des Jugendlichen ausnutzt der Täter sexuelle Handlungen gegen Entgelt vornimmt oder an sich vornehmen lässt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Kindern unter 14 Jahren immer die Fähigkeit fehlt, eigenverantwortliche Entscheidungen über sexuelle Handlungen mit anderen Personen zu treffen. Im Alter zwischen 14 und 16 Jahren ist der Entwicklungsprozess sexueller Reife typischerweise noch nicht abgeschlossen – vielmehr sind Selbstunsicherheit, mangelnde Erfahrung, Neugier sowie fehlende Integration sexueller Wünsche und Erfahrungen in die Gesamtpersönlichkeit kennzeichnend. Rechtsanwalt für Strafrecht: Strafe bei sexuellem Missbrauch von Kindern. Dieser jugendtypische Mangel einer (ausgereiften) Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung schafft dort Gefahrenlagen, wo altersbedingte, wirtschaftliche oder sonstige Abhängigkeitsverhältnisse von Durchsetzungsstärkeren für sexuelle Zwecke ausgenutzt werden könnten.
Das Bedrängen ist der Gruppe nur zurechenbar, wenn diese quasi kollektiv vorsätzlich handelt, also einem gemeinsamen Tatplan folgt. Dabei genügt es jedoch, wenn dieser Tatplan sich aus den Handlungen der Gruppenmitglieder in Zustimmung der anderen Gruppenmitglieder ergibt. Er muss nicht ausdrücklich vereinbart worden sein. 4. Beteiligung des Täters an der Gruppe Die eigentliche (und einzige! ) Tathandlung des § 184j StGB liegt darin, dass der Täter sich an dieser Personengruppe und ihren Handlungen beteiligt. Beteiligen ist hier umgangssprachlich und nicht etwa im strafrechtlichen Sinne (§§ 25-27 StGB) zu verstehen. Es ist also eine täterschaftliche Begehung erforderlich, Anstiftung oder Beihilfe genügen nicht. Der Täter muss anwesend sein und einen Beitrag zur Gruppenbildung und Gruppenhandlung leisten, wobei er zwar nicht aktiv Bedrängen, dies aber zumindest psychisch fördern muss. 5. Die Begehung einer Tat nach §§ 177 oder 184i StGB durch einen Beteiligten der Personengruppe (Objektive Strafbarkeitsvoraussetzung) Einer der Beteiligten der Gruppe muss eine rechtswidrige Tat nach §§ 177 oder 184i StGB begehen.
In zahlreichen Verfahren erleben wir, dass das Jugendamt Strafanzeigen verfasst und unter Umgehung der Beschuldigtenrechte schon vor Beginn des eigentlichen Strafverfahrens Befragungen des Beschuldigten durchführt. Auch wenn Sie im späteren Strafverfahren von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch machen, kann Ihre Aussage beim Jugendamt über die Vernehmung der dortigen Mitarbeiter in das Strafverfahren eingebracht werden. Dies kann fatale Folgen haben; unabhängig davon, ob Sie schuldig oder unschuldig sind. Wie bei einer Vorladung als Beschuldigter durch die Polizei, gilt daher auch gegenüber dem Jugendamt: Schweigen ist Gold und kann nicht gegen Sie verwertet werden. Alles was Sie hingegen dort sagen, kann protokolliert und im Strafverfahren gegen Sie verwertet werden! Dringender Rat von Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig: Sobald Ihnen sexueller Missbrauch vorgeworfen wird und das Jugendamt mit Ihnen sprechen will, kontaktieren Sie einen auf das Sexualstrafrecht spezialisierten Strafverteidiger.
Darunter fallen jeweils wieder Handlungen am Opfer oder vom Opfer am Täter. Antragsdelikt: Notwendigkeit eines Strafantrags In den Fällen der Ausnutzung fehlender Selbstbestimmung (Abs. 3) wird diese Tat jedoch nur auf einen Strafantrag hin verfolgt, sofern kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung gegeben ist, welches sich aus nachhaltigen Schäden bei dem Jugendlichen sowie besonders verwerflichen Handlungsweisen des Ausnutzens ergeben könnte. In der Praxis nimmt die Staatsanwaltschaft jedoch regelmäßig das besondere öffentliche Interesse an. Problematik von Falschbeschuldigungen Im Zusammenhang mit dem sexuellen Missbrauch spielen Falschbeschuldigungen wegen einer solchen Tat eine nicht zu unwesentliche Rolle, etwa aus "enttäuschter Liebe", Rache oder aufgrund psychiatrischer Erkrankungen (hier insbesondere Borderline-Symptomatik). Auch wenn es keine verlässlichen Statistiken zu Falschbeschuldigungen gibt, sollte diese Möglichkeit dennoch immer in die Überlegungen einbezogen werden.
In besonders schweren Fällen ist nach § 184i Abs. 2 StGB auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. Die konkrete Strafe hängt von einer Fülle weiterer Faktoren ab. Gab es Vorverurteilungen? Wie schwer wiegt die Tat? Wie sah das Nachtatverhalten aus? Dies sind nur einige der Tatsachen, die sich auf die Strafe auswirken können. Die Tat verjährt gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB nach fünf Jahren. Anzeige wegen sexueller Belästigung? Sie haben eine Anzeige oder eine Anklage wegen einer sexuellen Belästigung erhalten? Bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie einen Strafverteidiger.