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kompetent. persönlich. vor Ort. Die Stadtwerke Dülmen GmbH beliefert Privatkunden zuverlässig und sicher zu günstigen Tarifen mit Strom, Erdgas und Wasser. Wir beraten Sie kompetent und persönlich in unserem Kundenzentrum vor Ort. Aber auch per Telefon oder E-Mail können Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Strom Elektrische Energieversorgung sicher, verlässlich, umweltfreundlich Erdgas Sichere und zuverlässige Erdgas-Versorgung Wasser Leckeres Trinkwasser für Dülmen seit mehr als 100 Jahren Die Stadtwerke Dülmen GmbH versteht sich als Dienstleister. Wenn Sie uns brauchen, sind wir da. Nicht nur per Telefonhotline oder im Internet. Vielmehr gilt: Wir beraten Sie auch persönlich vor Ort in allen Fragen der Energie- und Wasserversorgung in unserem Kundenbüro: Alter Ostdamm 21, 48249 Dülmen. Trotz dieses Plus an Service, sind unsere Preise wettbewerbsfähig und fair. Online Portal - Service rund um die Uhr Egal, ob es um persönliche Konto-, Zähler-, Rechnungsdaten geht: Hier können Sie Ihre "Energie- und Wasser-Angelegenheiten" online klären.
Die Stadtwerke Dülmen GmbH gewährt den Transportkunden die Nutzung des Verteilnetzes gemäß den nachstehend aufgeführten Preisblättern und nach Maßgabe der Regelungen des Energiewirtschaftsgesetztes ( EnWG), den Verordnungen über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen ( GasNZV) und über die Entgelte für den Zugang zu Gasverteilnetzen ( GasNEV) sowie entsprechend der Anreizregulierungsverordnung ( ARegV). Für die Netznutzung wird ein Entgelt fällig, das aus den nachfolgend dargestellten und genehmigten Preisblättern für die ganzjährige Netznutzung zu ermitteln ist. Das Netznutzungsentgelt setzt sich aus den Kosten der genehmigten Preisblätter der Stadtwerke Dülmen GmbH und den gewälzten Kosten des vorgelagerten Netzbetreibers, der Thyssengas GmbH zusammen. Gültigkeit haben nur die aktuellen Preisblätter. Netznutzungsentgelte, gültig ab 01. 01. 2022 Netznutzungsentgelte, gültig ab 01. 2021 Netznutzungsentgelte, gültig ab 01. 2020 Netznutzungsentgelte, gültig ab 01. 2019
Das novellierte EnWG berücksichtigt die zwischenzeitlich eingetretene Weiterentwicklung des liberalisierten Strommarktes insbesondere im Hinblick auf die Vertragsbeziehung zwischen Lieferanten, Kunden und Netzbetreiber und trägt der angestrebten Preistransparenz verstärkt Rechnung. Die zum 06. 11. 2007 in Kraft getretene Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (Anreizregulierungsverordnung - ARegV) regelt die zukünftige Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen ab dem Start der ersten Regulierungsperiode am 01. 01. 2009. Die Netzentgelte werden im Wege dieser Anreizregulierung auf der Grundlage eines bundesweiten Effizienzvergleichs bestimmt. Die nachfolgenden Preise und Regelungen gelten für alle Kunden und Lieferanten, die das Stromnetz der Stadtwerke Dülmen GmbH nutzen. Eine Anpassung dieser Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von Marktentwicklungen oder Änderungen des Ordnungsrahmens, bleibt vorbehalten. Die Stadtwerke Dülmen GmbH betreibt elektrische Verteilungsnetze der Spannungsebenen 10 kV (Mittelspannung) und 0, 4 kV (Niederspannung).
Mit der Einführung des Energiewirtschaftsgesetzes ( EnWG) im Jahr 1998 hat der deutsche Gesetzgeber die EU-Richtlinie zur Liberalisierung des Strommarktes in nationales Recht umgesetzt. Jeder Netzkunde hat seitdem die Möglichkeit, seinen Energielieferanten frei zu wählen. Die Stadtwerke Dülmen GmbH hatte sich nach dem alten Energiewirtschaftsgesetz ( EnWG) für das Modell des verhandelten Netzzugangs entschieden. Wir waren verpflichtet, hierfür diskriminierungsfreie Bedingungen für die Nutzung zu veröffentlichen. Auf Basis der "Verbändevereinbarung über Kriterien zur Bestimmung von Netznutzungsentgelten für elektrische Energie" (kurz "VV II plus") stellen wir jedem Kunden den Netzzugang diskriminierungsfrei zu den von uns seither veröffentlichten Bedingungen zur Verfügung. Am 13. Juli 2005 ist das novellierte Energiewirtschaftsgesetz in Kraft getreten. Die darauf basierende "Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV) sowie "Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV) sind am 29. Juli 2005 in Kraft getreten.