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Wann erteilt das Gericht einen Straferlass? Verurteilt das Strafgericht einen Straftäter zu einer Freiheitsstrafe, so bedeutet das nicht, dass er diese Strafe auch tatsächlich im Gefängnis absitzen muss. Eine strafe erlassen bekommen haben das. Vielmehr kann das Gericht die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzen, sodass der Verurteilte diese – zumindest vorerst – nicht antreten muss. Er kann sogar einen Straferlass ohne jegliche Verbüßung seiner restlichen Strafe erreichen, wenn er während der sogenannten Bewährungszeit keine neuen Straftaten begeht und sich an die Auflagen und Weisungen hält, die ihm das Gericht auferlegt hat. FAQ: Straferlass Was ist ein Straferlass? Der Straferlass im Sinne des § 56g StGB ist ein richterlicher Beschluss, durch den die restliche, noch nicht verbüßte Freiheitsstrafe erlassen wird. Der Erlass hat zur Folge, dass die Strafaussetzung zur Bewährung nicht mehr widerrufen werden kann – selbst dann nicht, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass sich der Verurteilte nicht bewährt hat.
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