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Gewalt in der Pflege kann auf unterschiedlichen Ebenen vorkommen. Denn: Gewalt kann von einer Person ausgeübt werden, aber auch strukturell oder kulturell begründet sein. Personelle Gewalt richtet sich direkt von einer Person gegen eine andere. Beispiele dafür sind Schlagen, Beschimpfen, Drohen, Bloßstellen oder Einsperren. Strukturelle Gewalt entsteht indirekt durch die Bedingungen, die zum Beispiel durch Gesetze oder Institutionen vorgegeben sind. In der Pflege kann sie sich etwa darin äußern, dass der Tagesablauf von pflegebedürftigen Menschen durch starre Regeln festgelegt wird oder sie aufgrund schlechter Personalausstattung mangelhaft gepflegt werden und dadurch gesundheitlichen Schaden erleiden. Auch kulturelle Gewalt wirkt indirekt. Sie hat ihre Wurzeln in den Werten einer Gesellschaft, Religion oder Ideologie. Beispielsweise begünstigt eine abwertende Meinung gegenüber alten Menschen, dass respektloses Verhalten und Übergriffe toleriert werden. Die Haltung von Ärzten, Ärztinnen oder professionell Pflegenden kann zum Beispiel dazu führen, dass sie über den Kopf einer pflegebedürftigen Person hinweg bestimmen.
Gewalt verbale: Beschimpfungen mit Kraftausdrücken psychische: Mobbing körperliche: Schläge verbale: entspricht nicht der gesellschaftlichen Norm psychische: Liebesentzug körperliche: Vergewaltigung verbale: zeigt kein Respekt dem anderem gegenüber psychische: Telefonterror körperliche: Folter psychische: Gerüchte verbreiten körperliche: geht in die Richtung Misshandlung und Vernachlässigung Gewalt in der Pflege geht aus: Von älteren Menschen Personal Angehörige Organisationsebene (z. B.. Chef, Krankenkasse, Personalmangel, Zeitdruck, Zeitmangel) legale/ gesetzliche Gewalt (z. B.. Freiheitsentzug, durch Betreuung, Fixierung) Definition Gewalt: Wenn ein Individuum durch Androhung oder Gebrauch von physischer Kraftanwendung zu einer Handlung oder Duldung einer solchen gezwungen wird, die es freiwillig nicht durchführen würde. Täter und Opfer stehen sich gegenüber. Strukturelle Gewalt: Bezieht sich auf die Rahmenbedingungen, die den persönlichen Lebensraum einschränken. Beispiel: feststehende Aufstehzeiten feste Essenszeiten keine Rückzugmöglichkeiten institutionelle Gewalt: Ist die legitime Gewalt des Staates, dabei geht es um eine bezweckte Beschädigung von Leib und Leben nicht nur situationsbedingt, sondern auch dauerhafte, rechtliche, sanktionierte Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse.