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Befreiungsantrag bei jedem Beschäftigungswechsel Das Bundessozialgericht hat mit drei Entscheidungen vom 31. 10. 2012 eine grundlegende Neuerung zum Befreiungsrecht getroffen. Mitglieder von Versorgungswerken müssen danach zukünftig bei jedem Beschäftigungswechsel zwingend einen neuen Antrag auf Befreiung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten bei dem Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen gestellt werden (§ 6 Abs. 4 SGB VI). Sonst wirkt die Befreiung erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Ob zuvor bereits die materiellen Befreiungsvoraussetzungen vorgelegen haben, ist unerheblich. Das Bundessozialgericht begrenzt also damit eine Befreiung nur noch auf die jeweilige Beschäftigung bzw. selbständige Tätigkeit. Es ist insoweit einem sehr engen Wortlautverständnis des § 6 Abs. 5 S. 1 SGB VI gefolgt und hat eine langjährig anders geartete Verwaltungspraxis der Deutschen Rentenversicherung Bund aufgehoben. Rechtsanwalt rentenversicherung befreiung von. Wir raten daher, bei jedem Wechsel der Beschäftigung unverzüglich einen neuen Befreiungsantrag zu stellen.
Darüber hinaus wird das Arbeitsentgelt nicht nur anteilig, sondern in voller Höhe bei der Berechnung der Rente berücksichtigt. Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Ist die Versicherungspflicht nicht gewollt, kann sich der Arbeitnehmer von ihr befreien lassen. Doppelte Rentenversicherungspflicht für nebenberufliche Anwälte | Personal | Haufe. Hierzu muss er seinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass er die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung wünscht. Übt der Arbeitnehmer mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen aus, kann der Antrag auf Befreiung nur einheitlich für alle zeitgleich ausgeübten geringfügigen Beschäftigungen gestellt werden. Über den Befreiungsantrag hat der Arbeitnehmer alle weiteren – auch zukünftige – Arbeitgeber zu informieren, bei denen er eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübt. Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist für die Dauer der Beschäftigung(en) bindend; sie kann nicht widerrufen werden. Die Befreiung wirkt grundsätzlich ab Beginn des Kalendermonats des Eingangs beim Arbeitgeber, frühestens ab Beschäftigungsbeginn.
: B 12 R 3/11 R). Nach dem neuen Maßstab des BSG dürfte die Befreiung dann nicht mehr erteilt werden, was dem Angestellten praktisch eine goldene Fußfessel anlegt. Bei jedem Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber oder der Tätigkeit müsste er fürchten, in die Rentenversicherung mit geringeren Rentenzuwächsen zurückzukehren. Ob das Urteil so weit geht, ist ungewiss. Minijob-Zentrale - Befreiung Rentenversicherungspflicht. Das BSG betont immerhin, dass die Betroffenen Lebensentscheidungen über die Altersvorsorge getroffen haben, in die nicht ohne Weiteres eingegriffen werden darf. Wie geht es weiter und was ist zu beachten? Die Begründung des Urteils liegt noch nicht vor. Verbände kündigen bereits Verfassungsbeschwerden an. Denn das Vertrauen in bestehende Befreiungen von der Rentenversicherung stellt eine durch die Verfassung geschützte Rechtsposition dar. Hier bleibt zu hoffen, dass das BSG das Vertrauen in die Befreiung auch bei einem Arbeitgeberwechsel oder einer Änderung der Tätigkeit schützt. Dies könnte etwa dadurch erfolgen, dass der bisherige, alte Maßstab für Inhaber bestehender Befreiungen weiterhin angewandt werden muss.