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© BIBB, Bundesinstitut für Berufsbildung Menschen mit ausländischen Berufsabschlüssen sind in Rheinland-Pfalz herzlich willkommen. Deshalb wurden und werden die Möglichkeiten verbessert, hier mit einem ausländischen Berufsabschluss arbeiten zu können. Anerkennung ausländischer schulabschlüsse rheinland pfalz 2021. In fast allen Berufen gibt es ein Recht darauf, im Ausland erworbene Berufsabschlüsse mit den Anforderungen an diesen Beruf in Deutschland vergleichen zu lassen. Detaillierte Informationen finden Sie auf den Seiten des Einheitlichen Ansprechpartners Rheinland-Pfalz ()
Außerdem wird geprüft, ob hinreichende deutsche Sprachkenntnisse zur Berufsausübung vorliegen (mindestens Niveaustufe C1 des Europäischen Referenzrahmens). Verfahrensablauf Vorlage des Antrags mit Unterlagen, Eingangsbestätigung und Prüfung auf Vollständigkeit, ggf. Nachforderung weiterer Unterlagen, binnen eines Monats, Vervollständigung der Antragsunterlagen, Entscheidung binnen dreier Monate nach vollständigem Eingang der vollständigen Unterlagen, Ist die Einhaltung der Frist nicht möglich, Fristverlängerung mit Begründung, Entscheidung über die Gleichwertigkeit, ggf. Teilanerkennung, ggf. Anerkennung ausländischer Abschlüsse verbessert. Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen, Feststellung hinreichender deutscher Sprachkenntnisse, Kostenfestsetzung, statistische Erfassung. An wen muss ich mich wenden? Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Außenstelle Schulaufsicht - 56005 Koblenz Die örtliche Zuständigkeit ist gegeben, wenn die Antragsteller/ innen den Beruf in Rheinland-Pfalz ausüben möchten. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Dienstort Koblenz Voraussetzungen Die Berufsausbildung muss im Herkunftsstaat vollständig abgeschlossen sein (Endprodukt).
Inhaber eines ausländischen Berufsabschlusses, der in Deutschland einer zweijährigen schulischen Berufsausbildung entspricht, können sich die Gleichwertigkeit bestätigen lassen. Der Gleichwertigkeitsbescheid ermöglicht Arbeitgebern und Arbeitsvermittlungen, die ausländische Berufsqualifikation richtig einzuordnen und erleichtert damit den Zugang zum Arbeitsmarkt. BUS Rheinland-Pfalz - PhysiotherapeutIn aus Drittstaaten Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung beantragen. Gleichwertigkeitsbescheide werden von dem Bundesland ausgestellt, in dem die Arbeitsaufnahme geplant ist. Einige Bundesländer haben der ZAB diese Aufgabe übertragen. Im internationalen Kontext arbeitet die ZAB eng mit den nationalen Äquivalenzzentren in den Ländern der Europäischen Union (NARIC), des Europarates und der UNESCO (ENIC) zusammen. Alle Länder der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), die Schweiz sowie die Staaten des Europarats und der UNESCO (Region Europa) unterhalten jeweils eine solche nationale Informationsstelle für Anerkennungsfragen. In der Regel beschränken sich deren Aufgaben auf Fragen der Äquivalenzen im Hochschulbereich.
Sie haben einen ausländischen Berufs- oder Hochschulabschluss und wollen in Ihrem erlernten Beruf in Rheinland-Pfalz arbeiten? Dazu kann es notwendig sein, dass Sie Ihren Abschluss anerkennen lassen. Eine Anerkennung bedeutet, dass Ihr ausländischer Abschluss bewertet wird. Bei positiver Entscheidung bekommen Sie eine offizielle Bestätigung, dass dieser Abschluss mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist. In einigen Berufen ist diese Anerkennung zwingende Voraussetzung für das Arbeiten. Daneben entscheidet Ihre Staatsangehörigkeit, ob Sie eine Anerkennung brauchen oder nicht. Benötige ich eine Anerkennung meiner ausländischen Berufsqualifikationen? Anerkennung ausländischer schulabschluss rheinland pfalz e. In den sog. reglementierten Berufen (zum Beispiel Arzt, Krankenpfleger, Lehrer oder Erzieher) müssen Sie nachweisen, dass Sie eine ganz bestimmte Berufsqualifikation besitzen, um diese Berufe in Deutschland ausüben zu dürfen. Eine Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses ist in solchen Fällen eine zwingende Voraussetzung, damit Sie in diesen Berufen in Deutschland arbeiten dürfen.
Sie erhalten den Bescheid der Gleichwertigkeit (Anerkennungsbescheid). Wenn es wesentliche Unterschiede zum deutschen Ausbildungsabschluss gibt, werden auch die nachgewiesene Berufserfahrung oder weitere relevante Nachweise (z. Weiterbildungen) geprüft. So kann in vielen Fällen eine volle Gleichwertigkeit festgestellt werden. Wenn die volle Gleichwertigkeit nicht festgestellt werden kann, wird der Ausbildungsabschluss nicht anerkannt. Sie erhalten einen Bescheid über die Unterschiede zum deutschen Ausbildungsabschluss. Mit diesem Bescheid können Sie sich gezielt weiter qualifizieren und später einen neuen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen. Wenn Ihr Ausbildungsabschluss gar nicht gleichwertig ist, wird der Antrag abgelehnt. An wen muss ich mich wenden? Zuständige Stelle Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) erhalten Sie im "Anerkennungs-Finder" auf dem Portal "Anerkennung in Deutschland". Geben Sie hier den deutschen Ausbildungsabschluss an, für den Sie die Anerkennung beantragen möchten.