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Bei Zivilstreitigkeiten, die vor dem LG verhandelt werden, handelt es sich hauptsächlich um rechtliche Konflikte zwischen privaten Personen oder Firmen. Ausgenommen sind hierbei arbeitsrechtliche Verfahren. Als Beispiele für zivilrechtliche Gerichtsverfahren können beispielsweise angeführt werden Schadenersatzklagen, Erbstreitigkeiten oder Mietauseinandersetzungen. Oftmals geht es bei zivilrechtlichen Verfahren um Geld. Ebenfalls steht oft die Vornahme bzw. das Unterlassen bestimmter Handlungen im Vordergrund einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung genauso wie z. B. die Herausgabe bestimmter Gegenstände. Entscheidungen zu Verhandlungen - Das Bundesarbeitsgericht. Damit dass Landgericht in Bautzen als Eingangsinstanz verantwortlich ist, setzt voraus, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine ist, dass der Streitwert höher anzusetzen ist als 5000 Euro. Doch auch wenn zum Beispiel Schadenersatzansprüche aufgrund einer inkorrekten Kapitalmarkinformation geltend gemacht werden sollen ist dies ein Grund, weshalb das LG schon in erster Instanz zuständig ist.
Verhandelt werden Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat, die das Betriebsverfassungsgesetz betreffen. Anders als im Urteilsverfahren muss das Arbeitsgericht beim Beschlussverfahren nach dem Amtsermittlungsgrundsatz von Amts wegen ermitteln. Das Beschlussverfahren endet mit einem Beschluss. Verfahren, Rechtsmittel und Besonderheiten im arbeitsgerichtlichen Verfahren Das Arbeitsgericht ist die erste Instanz in einem dreistufigen Instanzenzug, in der der Rechtsstreit regelmäßig beginnt, und dem das jeweilige Landesarbeitsgericht und das Bundesarbeitsgericht mit Sitz in Erfurt nachfolgen. Der Unterlegene kann gegen ein erstinstanzliches Urteil das Rechtsmittel der Berufung beim zuständigen Landesarbeitsgericht einlegen, sofern das Arbeitsgericht die Berufung zugelassen hat oder der Streitwert über 600 Euro liegt. Gegen einen vom Arbeitsgericht gefassten Beschluss ist immer Beschwerde vor dem zuständigen Landesarbeitsgericht möglich. In erster Instanz besteht in einem arbeitsrechtlichen Verfahren kein Anwaltszwang.
557622 Gerichtstermin: 12. 2022 15:20 Uhr Terminsvertretung Nr. 561635 Gerichtstermin: 12. 2022 09:30 Uhr Terminsvertretung Nr. 560871 Gerichtstermin: 11. 2022 10:20 Uhr Terminsvertretung Nr. 556756 Fachgebiet: Arbeitsrecht Dauer: 20 Min. Gerichtstermin: 10. 2022 15:15 Uhr Terminsvertretung Nr. 559853 Gerichtstermin: 10. 2022 14:20 Uhr Terminsvertretung Nr. 558351 Gerichtstermin: 09. 560588 Fachgebiet: Arbeitsrecht Dauer: 20 Gerichtstermin: 05. 2022 14:40 Uhr Terminsvertretung Nr. 557888 Gerichtstermin: 04. 555935 Gerichtstermin: 04. 559400 Gerichtstermin: 03. 2022 11:45 Uhr Terminsvertretung Nr. 552477 Gerichtstermin: 03. 559874 Fachgebiet: Arbeitsrecht Dauer: 30-60 Minuten Gerichtstermin: 03. 2022 09:15 Uhr Terminsvertretung Nr. 555885 Gerichtstermin: 28. 2022 13:00 Uhr Terminsvertretung Nr. 555195 Gerichtstermin: 28. 2022 11:00 Uhr Terminsvertretung Nr. 558477 Fachgebiet: AGG Dauer: eher kurz Gerichtstermin: 28. 2022 09:45 Uhr Terminsvertretung Nr. 555873 Gerichtstermin: 27. 2022 11:15 Uhr Terminsvertretung Nr. 552608 Fachgebiet: Familienrecht Dauer: 15 min Gerichtstermin: 27.