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Bild: Haufe Online Redaktion Geänderte Beurteilung bei hauptberuflich selbständiger Tätigkeit Das GKV-Versorgungsgesetz räumt auf. Seit Inkrafttreten am 23. 7. 2015 gilt: Per gesetzlicher Vermutung wird geregelt, dass selbstständig Tätige mit einem Beschäftigten als "hauptberuflich erwerbstätig" gelten. Kennen wir das nicht schon? Die Antwort ist: Ja! Das BSG kassierte diese gelebte Verwaltungspraxis schon einmal am 29. 02. 2012 ein. Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) beugten sich der Entscheidung. Die Arbeitgeberfunktion hatte danach kein Alleinstellungmerkmal mehr. Grundsätzliche Hinweise zum Begriff der hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit Nun ist es wieder anders. Seit 23. V0023 - Versicherungspflicht selbständig Tätiger | V0027 Statusfeststellung. 2015 gibt es die neuen Grundsätzlichen Hinweis, die bei der Beurteilung Unterstützung bieten: Soweit Personen im Zusammenhang mit ihrer Erwerbstätigkeit einen Arbeitnehmer regelmäßig geringfügig oder mehr als geringfügig beschäftigen, greift wieder die alte "gesetzliche Vermutung". Die Rechtsfolge: Ein Ausschluss aus der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 5 SGB V. Hinweis: Werden mehrere Minijobber beschäftigt, ist deren Arbeitsentgelt zu addieren.
Da die Thematik Künstlersozialversicherung sehr umfassend ist, sind diese Problembereiche direkt mit der Künstlersozialversicherung abzuklären. Normalerweise liegt aber auch für unterrichtende/lehrende Tätigkeiten keine gesonderte Rentenversicherungspflicht vor, soweit die Tätigkeit im Rahmen der üblichen Tätigkeit ausgeübt wird. Diese unterliegt somit der Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse. Clearingstelle Statusfeststellung | V0023 und V0027 | Selbstaendig | Rente. Lehrer und Erzieher Bei selbständigen Lehrern steht unabhängig von der Bildungseinrichtung, das Übermitteln von Wissen, Können und Fertigkeiten in Gruppen- oder Einzelunterricht im Vordergrund. Auch Nachhilfe- oder Golfunterricht ist lehrend, ebenso Coaches, Trainer, Moderatoren aber auch Tagesmütter. Selbständige Krankenschwester, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Podologen, nicht dagegen Sportmasseure. All diese Lehrer und Erzieher sind nur so lange versicherungspflichtig, so lange sie keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer (auch Azubi) beschäftigen. Dies bedeutet der Arbeitnehmer muss mehr als 450 Euro verdienen.
Der Selbständige arbeitet: mehr als 30 Wochenstunden. Das Einkommen ist Haupteinnahmequelle => hauptberuflich selbstständige Tätigkeit ist anzunehmen mehr als 20, aber weniger als 30 Wochenstunden. Das Einkommen ist Haupteinnahmequelle und beträgt mehr als ½ der mtl. 417, 50 Euro) => hauptberuflich selbstständige Tätigkeit ist anzunehmen Die Rechtsfolge daraus lässt sich leicht ableiten: Es besteht kein Versicherungsschutz aus der abhängigen Beschäftigung heraus. Lesen Sie die näheren Erläuterungen im Gemeinsamen Rundschreiben v. 23. 2015: Grundsätzliche Hinweise zum Begriff der hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit
Wie ist zu verfahren, wenn ich sowohl beratend als auch lehrend tätig bin? In diesem Fall muss geprüft werden, ob die beratende oder die lehrende Tätigkeit überwiegt, entsprechend erfolgt dann die Einordnung. (Rechtliche Anweisung der RV R. 2. 1. ) Welche Trainer sind von der Pflichtversicherung betroffen? Dozenten, Sprachtrainer, Seminarleiter, Trainer Welche Tätigkeiten sind nicht von der Rentenversicherungspflicht betroffen? Berater und individuelle Beratung wie Consulting, Unternehmensberatung, Karriereberatung, Berufs- und Lebensberatung Autorentätigkeit, Vortrags- und Präsentationstätigkeit lehrende Tätigkeiten unter der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro im Monat sowohl haupt- als auch nebenberuflich alle, die einen sozialversicherungspflichten Angestellten beschäftigen Workshops und Firmenschulungen bei denen Problemlösungen und individuelle Mitarbeiterförderung Inhalt der Tätigkeit sind Was passiert wenn ich als Lehrer und Handwerker tätig bin? Wenn Sie mehrere selbständige Tätigkeiten ausüben, entsteht eine Mehrfachversicherungspflicht.