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Die Pauschale richtet sich nach dem Herkunftsland. Hinweise zur Bewerbung: Bitte beachten Sie, dass sich die hier gemachten Angaben zum Bewerbungsschluss am 1. September 2016 noch ändern können Wir werden Ihnen so schnell wie möglich aktuelle Informationen zukommen lassen. Antragsberechtigt sind - Nachkommen von Zwangsarbeitern (unabhängig vom Herkunftsland) - oder Personen aus Ländern, die unter dem NS-Regime, insbesondere durch die Anwerbung von Zwangsarbeitern, besonders gelitten haben. Studierende, die die oben genannten Kriterien erfüllen, können sich für eine Forschungstätigkeit - zu ihrer Bachelorarbeit - zu ihrer Diplom- oder Masterarbeit - oder zur Dissertation bewerben. Für in Österreich absolvierte Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudien, Sommerkurse, Sprachkurse, Praktika oder Praktika werden keine Stipendien vergeben. Gesuchstellende dürfen in den letzten sechs Monaten vor Stipendienantritt nicht in Österreich studiert/geforscht/wissenschaftlich tätig gewesen sein. Altersgrenze: Doktoranden: 40 Jahre (geboren am oder nach dem 1. März 1976) für andere Studierende: 35 Jahre (geboren am oder nach dem 1. März 1976) 1981) Für die Online-Bewerbung auf sind folgende Unterlagen hochzuladen: - vollständig ausgefülltes Online-Bewerbungsformular "Bewerbung um ein Stipendium der Stipendienstiftung der Republik Österreich" inkl Pläne und abgeschlossene Vorarbeiten für den Forschungsaufenthalt in Österreich - zwei Empfehlungsschreiben von Hochschullehrern.
Altersgrenze: Doktoranden: 40 Jahre (geboren am oder nach dem 1. März 1978) für andere Studierende: 35 Jahre (geboren am oder nach dem 01. März 1983) Bewerbung - vollständig ausgefülltes Online-Bewerbungsformular "Bewerbung um ein Stipendium der Stipendienstiftung der Republik Österreich" mit Lebenslauf und Projektplan, Beschreibung der Pläne und geleisteten Vorarbeiten für den Forschungsaufenthalt in Österreich - zwei Empfehlungsschreiben der Universität Dozenten. Für diese Empfehlungsschreiben ist keine besondere Form erforderlich; sie müssen Briefkopf, Datum und Unterschrift der empfehlenden Person sowie den Stempel der Hochschule / des Fachbereichs enthalten und dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als sechs Monate sein. Die Empfehlungsschreiben und die Betreuungszusage können nicht von derselben Person ausgestellt werden.
BewerberInnen, die in Österreich um Zulassung an der Universität ansuchen wollen, müssen direkt mit der Institution ihrer Wahl Kontakt aufnehmen. Alle BewerberInnen müssen die Kenntnis der deutschen oder englischen Sprache nachweisen, je nachdem in welcher Sprache das Projekt in Österreich verwirklicht werden soll. Bewerbungsunterlagen: Vollständig ausgefülltes Online-Bewerbungsformular "Bewerbung um ein Stipendium der Stipendienstiftung der Republik Österreich" inklusive Lebenslauf und Studien- bzw. Forschungsplan für den Aufenthalt in Österreich, aus dem hervorgeht, was in Österreich geplant ist und welche Vorarbeiten bereits geleistet worden sind. Zwei Empfehlungsschreiben von Lehrenden an der Heimatuniversität, die die Notwendigkeit des Aufenthaltes in Österreich bestätigen und über die wissenschaftliche Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin sowie über seine/ihre Eignung für den Aufenthalt in Österreich Auskunft geben. Die Empfehlungsschreiben sind eingescannt als PDF-File dem Online-Antrag anzuschließen.
- Wie ist der Forschungsaufenthalt im Rahmen des Stipendiums geplant? - Wie wird das Projekt durchgeführt? Welche wissenschaftlichen Methoden werden Sie anwenden? - Was sind die Hauptziele Ihres Forschungsaufenthaltes in Österreich? - Welche Schritte haben Sie geplant, um diese Ziele zu erreichen (Recherche in Archiven, Interviews,... )? - Haben Sie bereits Vorarbeiten zur Erreichung dieser Ziele geleistet (wenn ja, welche)? - Wo wollen Sie Ihr Projekt durchführen (Bibliothek, Archiv, Institut... )? - Akademischer Hintergrund (seit wann Sie bereits studieren, welche Noten haben Sie erreicht) und Liste der Veröffentlichungen oder Dokumente zu Ihrer bisherigen künstlerischen Arbeit. - Plausibilität der Anwendung. Allgemeines Alle Stipendien sind wettbewerbsorientiert. Das bedeutet, dass auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch auf die Vergabe des Stipendiums besteht. Eine Auszeichnung ist nur einmal pro Kategorie möglich, eine Verlängerung ist nicht möglich. Stipendien werden auch für Forschungsaufenthalte an wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen in Österreich (z.
DSGVO Vorlagen 11, 90 € Grundbuchauszug 11, 90 € Urkunden, Kaufvertrag... 7, 90 € Firmenbuchauszug 11, 90 € Handelsregisterauszug 11, 90 € GISA kostenlos
Institutionelle Förderungen Darüber hinaus bieten einige Hochschulen institutionelle Stipendien. Informationen dazu bieten die internationalen Büros der Hochschule, die Sie besuchen möchten. Stipendien des Heimatlands Bitte erkundigen Sie sich auch in Ihrem Heimatland, ob es Stipendien oder andere Fördermöglichkeiten für Sie gibt. Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung Auf, Österreichs umfangreichster Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung, finden Sie einen Überblick über eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten. Bitte beachten Sie, dass es kaum Förderungen für Bachelor-Studierende gibt. Auch ein gesamtes Studium in Österreich wird nur sehr selten unterstützt. Postgraduates und PhD Student/innen