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Insgesamt bewegt sich der Garten- und Landschaftsbau zu einem Arbeitnehmermarkt hin, wo es im Wettbewerb um Mitarbeiter auch darum geht, verschiedenste übertarifliche Entlohnungsmodelle zu entwickeln. Da der Garten- und Landschaftsbau bereits in der untersten Lohngruppe einen Tariflohn von zurzeit 9, 23 € vorschreibt, hat der gesetzlich festgeschriebene Mindestlohn in Höhe von 8, 50 € eine untergeordnete Bedeutung.
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