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3. Geangelt werden darf täglich im Zeitraum von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang. 4. Von stehenden Fischfanggeräten und ständigen Fischereieinrichtungen ist ein Abstand von mindestens 50 m einzuhalten. Das Betreten und Befahren des Geleges (mit Überwasser- und Schwimmblattpflanzen bewachsene Ufer- bzw. Flachwasserzone) ist untersagt. 6. In gekennzeichneten Fischschon- und Fischschutzgebieten ist das Angeln nicht gestattet. 7. Fangbegrenzung je Kalendertag: 2 Stück Aal; 3 Stück Feinfisch gesamt- in dieser Menge jedoch nur 3 Stück Hecht, Zander, Regenbogenforelle, Karpfen 2 Stück Rapfen, 1 Stück Bachforelle, Seeforelle, Äsche 8. Geangelte untermaßige Fische sind vorsichtig und sofort in das Gewässer zurückzusetzen. Fischers Fritze, Angelkarten / Service. 9. Wird der Angler an einem verunreinigten Angelplatz angetroffen, kann die Angelberechtigung entschädigungslos eingezogen werden. Angler sind aktive Naturschützer. Ein Müllbeutel passt in jede Angeltasche. Bitte helfen Sie mit, die Gewässer sauber zu halten.
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів:. Informationen zum Coronavirus: Hinweis: Donnerstags hat das Fischereiamt Berlin bis auf Weiteres von 9 bis 15 Uhr geöffnet.
Angelkartenpreise: Tageskarten 10, - € Wochenkarten 30, - € Jahreskarten 75, - € Jahreskarte (Jugend) 25, - € Kostenloser Versand Der Inhaber dieser Karte ist berechtigt mit 2 Friedfischangeln oder 2 Angeln mit Köderfisch oder 1 Friedfischangel und 1 Angel mit Köderfisch oder 1 Spinnangel zu angeln. Das Nachtangeln und die Verwendung der Köderfischsenke ist gestattet. Angelkarten sind nicht übertragbar, unvollständig ausgefüllte oder korrigierte Angelkarten sind ungültig, der Fischereiberechtigte kann Angelkarten entschädigungslos einziehen, wenn gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird, bei Kontrollen durch die Fischereiaufsicht ist das Personaldokument mit der Angelberechtigung auf Verlangen vorzuzeigen.