Kleine Sektflaschen Hochzeit
Es verbleibt nicht bei der Haftung des "leitenden Angestellten". In Verbindung mit § 43 GmbHG (Pflichtverstöße bei nicht vorsätzlicher Nichteinhaltung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes) richten sich solche Ansprüche im Wege der Durchgriffshaftung (Persönliche Haftung) zunehmend direkt an Geschäftsführer und Inhaber von Unternehmen. Unsere Juristenteams stellten in der täglichen Praxis bereits fest, dass ein Großteil der Unternehmer Ihrer Branche, gegen die Folgen von solchen Regressansprüchen nicht oder nur unzureichend abgesichert sind. Da wir bereits mehrfach zu Haftungsrisiken im Bauhandwerk doziert haben, würden wir uns freuen bei einer Ihrer anstehenden Veranstaltungen zu der Thematik von Regressansprüchen und Durchgriffshaftung vor Ihren Mitgliedsbetrieben vortragen zu dürfen. Regress - Haftpflichtversicherung Lexikon | CHECK24. Zu diesem Zweck stellen wir Ihnen gerne einen unserer erfahrenen Dozenten zur Verfügung. Topics des Vortrags (Roter Faden): Verschuldensgrade im Zivilrecht – insb. Einordnung der wissentlichen Pflichtverletzungen Persönliche Inanspruchnahme durch die Berufsgenossenschaft anhand von konkreten Praxisbeispielen Fallbeispiel – Zivilrechtliche Inanspruchnahme des Geschäftsführers & strafrechtliche Ermittlungen Lösungs- und Präventionsstrategien (u. a. Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisung, Dokumentation) Verhalten- und Schadenbearbeitung des Betriebshaftpflichtversicherers (konkrete Praxisbeispiele) Darstellung der neuralgischen und entscheidenden Klauseln in der Haftpflichtversicherung
Die Übernahme von Leistung bei Regeressansprüchen von Sozialversicherungsträgern ist also insbesondere für eheähnliche oder gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften wichtig. Zurück zur Lexikon Startseite
B. im IAG zum Thema "Gerichtsfest ermitteln in Regressfragen" und bei der DGUV-Akademie zum Thema "Unterhaltsschaden und Haushaltsführungsschaden", sowie bei den MWV Seminaren zu den Grundzügen des Sozialversicherungsträgerregresses. Gerne sind wir auch Ihnen bei der Durchsetzung der Regressansprüche oder der Fortbildung Ihrer Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen behilflich.
Aufl., § 51 Rz. 71). Der BGH hat sich der letzteren Meinung angeschlossen. Anders als beim Anspruch nach Abs. 1 bestehe in Abs. 1a der typische Fall eines öffentlich-rechtlichen Machtverhältnisses, das durch Über- und Unterordnung gekennzeichnet sei. Denn der Anspruch richte sich nur gegen den Unternehmer, zu dem von Seiten des Sozialversicherungsträgers von je her ein Über-Unterordnungsverhältnis anerkannt sei. Deshalb müsse der Regress nach Abs. 1a nicht vor den Zivilgerichten sondern vor den Sozialgerichten geltend gemacht werden ( BGH, Beschluss v. 14. 4. Jung, SGB VII § 110 Haftung gegenüber den Sozialversiche ... / 2.1 Regress der Sozialleistungsträger | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. 2015, VI ZB 50/14, UV-Recht Aktuell 2015 S. 346 = MDR 2015 S. 587). 2. 1. 1 Anspruchsberechtigte und zum Ersatz Verpflichtete Rz. 6 Anspruchsberechtigte sind neben der Unfallversicherung alle Sozialversicherungsträger, die wegen des Versicherungsfalles im Sinne der Unfallversicherung Leistungen erbracht haben bzw. erbringen. Dazu können gehören: der Rentenversicherungsträger (Erwerbsminderungsrente wegen gesundheitlicher Folgen des Versicherungsfalls, soweit sie nach § 93 SGB VI zu zahlen ist.