Kleine Sektflaschen Hochzeit
Frage vom 11. 12. 2017 | 17:22 Von Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich) Änderung des Arbeitsvertrages oder neuer Vertrag Guten Tag liebes Team von, folgende Frage. Ab dem 01. 01. 2018 soll ich die kommissarische Leitung HR übernehmen und ab 01. 05. 2018 die Leitung HR. Meine Frage lautet wie gehe ich hier am elegantesten vor. Meine Idee war eine Änderung des Arbeitsvertrages. Allerdings liest sich diese durch den doppelten Bezug auf §1 (1) Datum und Position etwas unelegant. Arbeitsvertrag kommissarische leitung kommunale galerie „alte. Auch das Entgelt wird wird in diesen 2 Stufen angepasst. Auch hier würde ich den §4 doppelt anpacken. Ebenso verhält es sich mit der Befristung. Das Arbeitsverhältnis wird ab dem 01. 2018 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis überführt. Rein theoretisch sollte es ja möglich sein all diese Dinge in eine vertragliche Änderung zu "pressen". Stellt sich für mich doch die Frage, ob es nicht elegantere Wege gäbe und ob die genannenten Doppelnennungen pro Paragraphen überhaupt gültig wären? Alternative, die sich mir aufdrängt wäre ein komplett neuer Arbeitsvertrag?!
Die übergangslose Besetzung von Funktionsstellen nach dem Ausscheiden von Amtsinhaber/innen gelingt häufig nicht. Auch in der Zwischenzeit muss die betroffene Schule gut geleitet werden. Mit der kommissarischen Leitung werden manchmal die Leiter/innen benachbarter Schulen beauftragt. Häufig übernehmen aber Kolleginnen und Kollegen der jeweiligen Schule die Aufgabe. Im März hat die GEW in einem Brief an das Kultus- und an das Finanzministerium mehr Geld und mehr Zeit für die Kolleg/innen gefordert, die vorübergehend die Leitungsverantwortung übernehmen. Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) hat der GEW in Abstimmung mit Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) und dem Staatsministerium geantwortet. Viel Hoffnung macht Eisenmann nicht: Die Frage einer Zulage will sie im Rahmen des Konzepts zur "Stärkung und Entlastung der Schulleitungen" prüfen. BR-Forum: Zeitlich begrenzte kommissarische Leitungsbesetzung mitbestimmungspflichtig? | W.A.F.. Für Eisenmann wäre diese Zulage für die kommissarische Übernahme von Funktionsstellen allerdings ein "Novum", das bisher nicht existiere. Den kommissarischen Schulleitungen eine höhere Leitungszeit zu vergeben als den Schulleitungen hält die Kultusministerin für nicht angebracht, "da diese keinen höheren Aufwand haben als die Schulleiterinnen und Schulleiter selbst.
Arbeitgeber gehen diesen Weg, da sie genau wissen, dass sie kaum etwas für eine Kündigung in Hand haben. Hat Ihr Arbeitgeber keine Gründe für eine Kündigung, kann es für ihn teuer werden. Eine Trennung ist dann zu Recht nur gegen Zahlung einer hohen Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages möglich. Billiger ist es, Sie durch fragwürdige Methoden selbst zum Gehen zu bewegen. Die Beschneidung von Kompetenzen vollzieht sich nicht selten schleichend, ohne dass Sie dies auf dem ersten Blick erkennen (Schleichende Entleitung). Stefan Pruschwitz übernimmt kommissarische Leitung des Kurbetriebes. Bevor Sie daher eine neue Aufgabe annehmen oder einer Versetzung in eine andere Abteilung zustimmen, sollten Sie genau prüfen, ob die neue Position mit ihrer bisherigen gleichwertig ist. Geringwertigere Aufgaben oder einen Entzug von Personalverantwortung brauchen und sollten Sie nicht akzeptieren. Nicht selten ist auch die Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag unwirksam, so dass Ihnen Ihr Arbeitgeber noch nicht einmal andere Aufgaben zuweisen darf.
Sollten Fragen offen geblieben sein, so nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion. Mit freundlichen Grüßen Wundke Rechtsanwalt Rückfrage vom Fragesteller 17. 2014 | 12:18 Sehr geehrter Herr Wundke, nur zum Verständnis: ein Abwesenheitsvertreter des Leiters darf sich also nicht stellvertretender Leiter nennen, auch wenn dieser Oberbegriff die Art der Stellvertretung nicht näher bezeichnet ( ständig oder in Abwesenheit)? Gibt es denn dafür spezifische Begriffe? MfG Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. 2014 | 13:36 Vielen Dank für die Nachfrage. Da habe ich wohl Ihre Ausgangsfrage missverstanden. Natürlich ist der ersatzweise auf einen Dienstposten eingesetzte Arbeitnehmer in genau dieser Position tätig und auch so zu benennen. Letztendlich kommt es auf eine Vielzahl von Details der Berufung zu diesem Posten an. Ich kann jedoch das derzeitige Gehabe des Dienstherren nicht nachvollziehen. Ganz offensichtlich gibt es hier ein grundlegendes anderes Problem. Entzug von Personalverantwortung I Anwalt für Führungskräfte. Ob hier mit juristischen Mitteln etwas für Sie erreicht werden kann, muss ich derzeit leider bezweifeln.
W. A. F. Forum für Betriebsräte Alle Beiträge Neueste Antworten Beiträge ohne Antwort Ist die Übertragung der kommisssarischen Leitung einer Abteilung mitbestimmungspflichtig nach § 99 BetrVG? Ein Abteilungsleiter ist länger erkrankt, es gibt eine benannte Person als Abwesenheitsvertretung, nun soll ein anderer Abteilungsleiter die Leitung dieser Abteilung kommissarisch übernehmen. Wir sind der Meinung, dass dies mitbestimmungspflichtig ist, unser AG hat aber diesbezüglich bereits die MitarbeiterInnen informiert ohne uns anzuhören. Arbeitsvertrag kommissarische leitung graduiertenschule d m. Drucken Empfehlen Melden 4 Antworten Erstellt am 04. 03. 2010 um 14:10 Uhr von Saxonia Hallo, Schnüsschen - wenn es sich um einen Arbeitnehmer und nicht um einen leitenden Angestellten handelt, dann hast Du recht. Der Arbeitgeber muss die Versetzung des Abteilungsleiters bei Euch anhören - ich gehe davon aus, dass er mindestens die Hälfte seiner Arbeitszeit mit der zusätzlichen Leitung der Abteilung verbringen muss. Je nachdem, wie Euer Verhältnis zum Arbeitgeber ist, nehmt ihn ins Gebet oder fordert die Versetzung ggf.
5 Jahre einschlägige Berufserfahrung mit Führungsverantwortung in einer Kindertagesstätte - Kooperativer Führungsstil und Erfahrung in der Personalführung - Fundiertes pädagogisches Fachwissen zur frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung - Strukturierte und selbständige Arbeitsweise - Organisationstalent - Flexibilität und offener Umgang mit neuen Situationen - Sehr gute MS-Office Kenntnisse, insbesondere Excel - Freude an der Arbeit mit Menschen - Gute Organisations- sowie Kommunikationsfähigkeiten Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung Unsere Datenschutzhinweise finden Sie auf.