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«Es ist zum heutigen Zeitpunkt ungewiss, ob Einsprachen gegen dieses Projekt eingehen werden. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Risch werden im Anschluss an der Urne über die Gewährung des Baukredits abstimmen. » Der Gang zur Urne ist notwendig, weil Kosten ab 7, 5 Millionen Franken vors Volk müssen. Bis Rotkreuz vom Hochwasser – hoffentlich – geschützt ist, dauert es also noch eine ganze Weile. «Das Projekt wird nach der Sommerpause im Gemeinderat behandelt», erklärt Heinrichs. Anschliessend folgt der Vernehmlassungsprozess bei den Amtsstellen des Kantons, Bunds und der SBB. Der angestrebte Baubeginn für Ende 2022 setzt einen reibungslosen Ablauf voraus. Das heisst konkret: keine Einsprachen im Rahmen der öffentlichen Auflage. Kommt das Projekt durch, dauert die Bauzeit geschätzte vier bis fünf Jahre. Bleibt nur zu hoffen, dass die kommenden Wochen, die gemäss Meteorologen von MeteoNews ziemlich nass werden, keine weiteren Überschwemmungen mit sich bringen.
Wir beraten Kunden in allen Fragen des Bau-, Immobilien- und Mietrechts. Unser Tätigkeitsspektrum umfasst Planungs- und Baubewilligungsverfahren, nachbarrechtliche Fragen, Submissionsverfahren sowie Wettbewerbe (z. B. nach SIA-Normen) für die Beschaffung von Planer- und Bauleistungen. Verträge mit Architekten, Planer und Unternehmen im Bau- und Baunebengewerbe, Mängel-, Haftungs- und Schadenersatzfragen gehören ebenso zu unserer Arbeit wie mietrechtliche Themen. Ein Spezialgebiet ist die Beratung von bzw. die Projektleitung für Gemeinden, welche ihre Liegenschaften in eine Immobilien AG überführen möchten. Wir haben dazu bereits mehrere Gemeinde beraten. Wir dürfen auf das Referenzprojekt für die Gemeinde Risch ZG verweisen: Gemeinde Risch Immobilien AG.
In der Gemeinde Risch-Rotkreuz sind Überschwemmungen bei Unwettern keine Seltenheit. Und davon hat dieser Sommer bisher einige auf Lager gehabt. Darum treibt die Gemeinde ein umfassendes Hochwasserprojekt voran, das die drei umliegenden Bäche in die Schranken weist. Die jüngsten Unwetter zeigen uns einmal mehr, wie machtlos der Mensch ist, wenn die Natur richtig Gas gibt. In der Region Luzern kam es zu schweren Verwüstungen. Die Gebäudeversicherung Luzern schätzt das Ereignis als schwerste Unwetterkatastrophe seit der grossen Überschwemmung von 2015 ein ( zentralplus berichtete). Auch das Zugerland ist stark betroffen ( zentralplus berichtete). Das wirft mancherorts die Frage nach der Hochwassersicherheit auf. So auch in der Gemeinde Risch-Rotkreuz. Das Thema steht hier schon seit Langem auf der To-do-Liste. Seit 2016 wird an einem Hochwasserprojekt gearbeitet. Sowohl am 7. Juni 2012 wie auch am 5. Oktober 2014 traten die Flüsse in der Region über die Ufer. Es kam zu massiven Überschwemmungen mit hohen Schäden.
Zu einem Neubauvorhaben gehören unter anderem die Bauzeichnungen, die von einer bauvorlageberechtigten Person (zum Beispiel Architekt, Ingenieur, Bautechniker oder bestimmte Handwerksmeister) angefertigt und unterschrieben sein müssen. Die Zeichnungen haben im vorgegebenen Maßstab zu erfolgen und müssen sowohl die Ansichten der geplanten baulichen Anlage sowie des künftigen Geländes beinhalten. Weiterhin werden die Grundrisse aller Geschosse zeichnerisch für das Bauamt dargestellt. Hier fließen mitunter auch die Informationen der räumlichen Nutzung, der Kamine, Feuerstätten oder sanitären Anlagen mit ein. Ebenfalls wichtig für das Bauamt sind die so genannten Schnitte, in denen zum Beispiel die Geschosshöhen, Die Verläufe von Treppen und Rampen und die Anschnitte des vorhandenen und des künftigen Geländes visuell dargestellt werden. Beim Abbruch eines Bestandsgebäudes will die Behörde die Konstruktionsbeschreibung und den Abbruchvorgang im Vorfeld dokumentiert bekommen.