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Gegenstand des Kaufvertrags Grundsätzlich ist es den Vertragsparteien überlassen, welche konkreten Inhalte im Hunde-Kaufvertrag festgehalten werden. Idealerweise sollten Käufer und Verkäufer den Vertrag aber gemeinsam besprechen. Gegebenenfalls können sie den Vertrag erweitern, ergänzen oder kürzen. Hierbei ist es für Käufer empfehlenswert, den Verkäufer bereits beim ersten gemeinsamen Treffen auf einen Hunde-Kaufvertrag anzusprechen. Ein rechtschaffener Verkäufer wird sich jederzeit auf einen solchen Vertrag einlassen. Zunächst sind in einem Kaufvertrag die Kontaktdateien des Verkäufers und des Verkäufers anzugeben. Dazu gehören die vollständigen Namen, Anschriften und Telefonnummern der Vertragsparteien. Im Falle von Problemen oder Fragen wissen beide, an wen sie sich wenden können. Es folgt eine exakte Beschreibung des Hundes. Die Daten sollten das Tier eindeutig identifizieren. Insbesondere sind eventuelle Krankheiten oder Mängel genau zu beschreiben. Auch Abweichungen vom gängigen Rassestandard oder Verletzungen sollten hier erläutert werden.
Reservierung eines Welpen Eine Reservierung wird nur mit einem Reservierungsvertrag und einer Anzahlung reserviert!!! Wenn Sie sich für einen Welpen von Dages entschieden haben, dann bekommen Sie von mir einen Reservierungsvertrag, denn Sie bitte durchlesen und dann unterschreiben. Mit der Reservierung eines Welpen wird eine Anzahlung in Höhe von 800, - € fällig. Die Reservierungsgebühr ist eine Sicherheit für Sie, damit der Hund fest für Sie reserviert ist und nicht anderweitig verkauft werden kann. Und auch eine Sicherheit für mich, weil ich denn Hund ja für Sie dann zurück halte andere Interessenten absage und Sie sich auf einmal doch nicht mehr melden. (z. B. weil Sie in der Zwischenzeit doch einen Welpen geholt haben der schneller bei Ihnen einziehen konnte). Bevor die Welpen geboren sind, nehme ich bis 3 Reservierungen an, wo man sich ein Geschlecht fest reservieren kann. Nach der Geburt können Sie sich dann den Welpen ihrer Wahl aussuchen. Sie können uns Jederzeit nach Absprache besuchen kommen.
Eine häufige Formulierung lautet etwa "wie besichtigt". Vorsicht ist aus Käufersicht ebenso geboten bei Formulierungen, die dem Verkäufer bestimmte Einflussrechte gewähren. Dazu gehören etwa ein Besuchsrecht oder eine Rückgabepflicht. Ebenso können Verkäufer durch bestimmte Klauseln die Schadenersatzansprüche des Käufers auf maximale Summen begrenzen oder sie auch vollkommen ausschließen. Die Zulässigkeit solcher Formulierungen ist juristisch noch nicht abschließend geklärt, weshalb Rechtsstreitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer die Folge sein können. Im Idealfall füllen Verkäufer und Käufer den Hunde-Kaufvertrag daher gemeinsam Schritt für Schritt aus, um im Vorfeld eventuelle Unstimmigkeiten zu vermeiden.