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In diesem Werk werden das UrhG, die InfoSoc-RL, das Verwertungsgesellschaften-Gesetz, der KUG-Bildnisschutz, das urheberrechtsbezogene Insolvenz-Recht und die urheberrechtlichen Fortwirkungen des Einigungsvertrags erläutert – und das sehr praxisnah und anwendungsbezogen. Wandtke / Bullinger | Praxiskommentar Urheberrecht: UrhR | Buch. Alle wichtigen Gesichtspunkte des Urheberrechts in den elektronischen Medien werden in der neuen Ausgabe umfassend, aktuell und mit technischem Verständnis dargestellt. Nicht nur Voll-Juristen aus dem Metier des Urheber-Rechts finden hier wertvolle Hinweise und Anregungen, auch "Anwender ohne Jura-Studium" aus Redaktionen, Musik, Kunst oder Fotografie können mit den Beiträgen etwas anfangen. Auf den ersten Blick wirken die Beiträge aufgrund der vielen Hinweise auf Paragraphen sowie Abhandlungen für den Laien etwas schwierig, doch wer diese leichte Hürde überwunden hat (das lässt sich problemlos bewältigen), findet viele Informationen beim täglichen Umgang mit dem Thema Urheber-Recht. Kern-Zielgruppen dieses Werbes, das 249 Euro kostet, sind Anwälte in Kanzleien, Syndickus- und Verbands-Juristen, Richter sowie Hochschul-Lehrer, bei den das Urheber-Recht zum Aufgaben-Gebiet gehört.
Bei Eingriffen in ein urheberrechtlich geschütztes Bauwerk stehen regelmäßig die wirtschaftlichen Interessen des Bauherren und das Urheberrecht des Architekten generell gleichwertig, aber eben konfligierend nebeneinander. Dass in begründeten Einzelfällen das Urheberrecht des Architekten auch ein erhebliches wirtschaftliches Interesse des Bauherren überwiegen kann, hat das LG Berlin überzeugend dargelegt (GRUR 2007, 964, 970 ' Berliner Hauptbahnhof). Diese Ansicht lehnt Bullinger (§ 14 Rn. 35) als unzutreffend ab, leider ohne sie zu begründen. Wandtke bullinger praxiskommentar zum urheberrecht youtube filme. Zu Recht thematisiert er, ob ein Planfeststellungsbeschluss wie im Fall von Stuttgart 21 urheberrechtliche Unterlassungsansprüche ausschließen kann (§ 14 Rn. 36). Dabei lässt er allerdings offen, warum entgegen BGH (NVwZ 2004, 377, 378) und BVerwG (NVwZ 1994, 682) ein Planfeststellungsbeschluss, der keine privatrechtlichen Befugnisse übertragen kann, Einfluss auf die urheberrechtliche Interessensabwägung haben soll. Ob durch eine online-Erstverbreitung in unkörperlicher Form Erschöpfung i.
Neu aufgenommen wurde eine Kommentierung des UrhDaG und der Portabilitäts-VO.
Robert Dittrich, in: Rundfunkrecht 2003, zur 1. Auflage "Der vorliegende Kommentar zum deutschen Urheberrecht, an dem rund 20 Autoren mitgewirkt haben, zeichnet sich durch seine Aktualität und seinen Praxisbezug aus. (... ) Ein Werk, an dem man bei einer tiefergehenden Beschäftigung mit dem deutschen Urheberrecht nicht vorbeigehen kann. " Heinz Wittmann, in: Medien und Recht, 04/2003, zur 1. Auflage "(... ) Nunmehr ist auf dem Buchmarkt ein Kommentar erschienen der Theorie und Praxis gut verbindet. Wandke und Bullinger, unterstützt von einer großen Schar, insbesondere junger Wissenschaftler und Rechtsanwälte, haben ein Werk erarbeitet und vorgelegt, das eine Besonderheit enthält. ) Der Urheberrechtskommentar stellt somit aus meiner Sicht eine wesentliche Bereicherung dieses Marktes dar. Praxiskommentar zum Urheberrecht(Wandtke, Artur-Axel (Hrsg.); Bullinger, Winfried (Hrsg.)) - Schulthess Buchhandlungen - Kommentare, Repetitorien, Fachinformationen. Klare gedankliche Führungen, eine ordentliche Sprache, nachvollziehbare Übersichten und die Anmerkungen zu strittigen Fragen sind ein Markenzeichen dieses Kommentars. " Dr. Andreas Henselmann, in: Berliner Anwaltsblatt, 4/ 2003, zur 1. )