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Ihnen bieten wir einzelne Unterstützungsleistungen an. Neben Wohn- und Schlafraum, Küche und einem barrierearm nutzbaren Badezimmer verfügen diese Wohnungen auch über einen Balkon oder eine Terrasse. Fit für die Zukunft Übrigens: Unser Altenwohnzentrum ist auch energetisch ganz auf der Höhe der Zeit. Im Zuge der großen Sanierung haben wir nämlich nicht nur unser Zimmerangebot erneuert und erweitert sowie der Fassade einen frischen Anstrich verpasst, sondern auch alle zur Energieeinsparung notwenigen Maßnahmen ergriffen. So sind wir hier in Schortens sehr gut auf die Zukunft vorbereitet. Zeit für ein gutes Gespräch findet sich immer. Www pflegewohnzentrum de motor. Und ganz bestimmt auch jemand, der ein offenes Ohr für Sie hat und mit dem Sie sich über die guten alten Zeiten unterhalten können. Unsere Wohnanlage im Überblick Zimmer 21 große Einzelzimmer 41 kleine Einzelzimmer 17 Doppelzimmer Altenwohnungen 45 Stück Geschulter Pflegenachwuchs In unserem Wohnbereich 2 setzen wir verstärkt auf unsere Auszubildenden. Hier lernen sie, strukturiert im Team zu arbeiten.
712, 65 € 125, 00 € 1. 587, 65 € Standardzimmer (Stand: 02. 12. 2020) 2. 025, 95 € 1. 900, 95 € (Quelle: Leistungs- und Preisvergleichslisten der Landesverbände der Pflegekassen) Preistabelle für Pflegegrad 2 für 30, 42 Tage 1. 918, 59 € 770, 00 € 1. 148, 59 € 2. 202, 79 € 1. 432, 79 € Preistabelle für Pflegegrad 3 für 30, 42 Tage 2. 410, 79 € 1. 262, 00 € 1. 148, 79 € 2. 694, 79 € Preistabelle für Pflegegrad 4 für 30, 42 Tage 2. 923, 67 € 1. 775, 00 € 1. 148, 67 € 3. 207, 79 € Preistabelle für Pflegegrad 5 für 30, 42 Tage 3. 153, 64 € 2. 005, 00 € 1. 148, 64 € 3. Unsere Einrichtung: Altenwohnzentrum Schortens. 437, 79 € Die Kosten werden auf der Basis von 30, 42 Tagen berechnet. Der Eigenanteil des Bewohners bezeichnet den Betrag, der nach Abzug des Anteils der Pflegekasse zu zahlen ist. Dieser soll für ein gleichwertiges Zimmer in den Pflegegraden 2 bis 5 pro Pflegeheim annähernd gleich bleiben und setzt sich aus den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil sowie den Ausbildungs- und Investitionskosten des Pflegeheims zusammen.
Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Website DSG1 GmbH